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Session: 15.02.2017

Im Bericht Wirtschaftsentwicklung im Kanton Graubünden vom 8. Juli 2014 zuhanden des Grossen Rates hat die Regierung für den Bereich Gesundheit folgendes Ziel gesetzt (Botschaft Heft Nr. 5 / 2014-2015, S. 301 ff.):

Der Anteil an Bündnerinnen und Bündnern, welche sich ohne medizinische Gründe in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen, soll minimiert werden.

In ihrer Antwort vom 19. November 2015 auf meine Anfrage betreffend neue Spitalfinanzierung führte die Regierung aus:

• dass sich die Anzahl ausserkantonaler stationärer Fälle gemäss der medizinischen Statistik des Bundesamts für Statistik (BFS) seit dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung am 1. Januar 2012 bis Ende 2013 um 5% erhöht hat;

• dass sich die Anzahl ausserkantonaler stationärer Fälle, an welchen sich der Kanton finanziell zu beteiligen hatte (Behandlungen in Spitälern auf der Spitalliste des Kantons Graubünden oder des Standortkantons sowie Behandlungen aus medizinischen Gründen in einem nicht auf der Spitalliste des Kantons Graubünden aufgeführten Spital) seit dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung verdreifacht hat (Quelle: interne Liste des Gesundheitsamts).

Sie hielt in diesem Zusammenhang fest, dass das Bewusstsein, dass der Kanton über hervorragende Institutionen im Bereich des Gesundheitswesens verfüge, welche einen grossen Teil der Wahleingriffe, die ausserkantonal vorgenommen würden, mit mindestens ebenso guter Qualität zu erbringen in der Lage seien, im Kanton nicht bei allen vorhanden sei. In diesem Sinne seien die Bevölkerung und die zuweisenden Leistungserbringenden dafür zu sensibilisieren, dass bei Wahleingriffen, soweit möglich, die eigenen Institutionen berücksichtigt würden.

Da seit der Antwort der Regierung einige Zeit verstrichen ist und die Thematik von eminenter Tragweite für den Spitalplatz Graubünden ist, sehen sich die Unterzeichnenden veranlasst, in diesem Zusammenhang der Regierung folgende Fragen zu unterbreiten:

1. Wie hat sich die Anzahl ausserkantonaler stationärer Behandlungen von Bündnerinnen und Bündnern in ausserkantonalen Spitälern und Kliniken seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 bis Ende 2016 entwickelt?

2. Wie haben sich die Aufwendungen der öffentlichen Hand (Kanton/Gemeinde) und der Versicherer für ausserkantonale stationäre Behandlungen von Bündnerinnen und Bündnern seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 bis Ende 2016 entwickelt?

3. Wie hoch schätzt die Regierung den Mittelabfluss der öffentlichen Hand und der Versicherer durch nicht medizinisch indizierte ausserkantonale Behandlungen?

4. Was haben die Spitäler, der Bündner Ärzteverein und der Kanton unternommen, um die eingangs aufgeführte Zielsetzung umzusetzen? Was gedenkt der Kanton zusätzlich zu unternehmen?

5. Sieht die Regierung eine Möglichkeit, dass für Spitalleistungsgruppen, bei denen eine ausserkantonale Behandlung medizinisch indiziert ist, ein entsprechendes Angebot innerkantonal bereitgestellt werden könnte?

Chur, 15. Februar 2017

Gunzinger, Caduff, Buchli (Tenna), Albertin, Baselgia-Brunner, Berther (Disentis/Mustér), Blumenthal, Brandenburger, Burkhardt, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casanova (Ilanz), Casanova-Maron (Domat/Ems), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Clavadetscher, Crameri, Danuser, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Dosch, Engler, Epp, Fasani, Felix (Scuol), Foffa, Gartmann-Albin, Geisseler, Giacomelli, Hardegger, Heiz, Holzinger-Loretz, Hug, Jeker, Jenny, Kappeler, Kasper, Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Märchy-Caduff, Marti, Mathis, Michael (Castasegna), Monigatti, Müller, Nay, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Paterlini, Pedrini, Peyer, Pfenninger, Pult, Salis, Schutz, Steck-Rauch, Steiger, Stiffler (Chur), Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Widmer-Spreiter, Wieland, Andri, Calonder, Gugelmann, Niederberger-Schwitter, Stäbler, Wellig

Antwort der Regierung

Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Gemäss der medizinischen Statistik des Bundesamts für Statistik (BFS) entwickelten sich die Hospitalisationen von Patienten mit Wohnsitz in Graubünden in ausserkantonalen Betrieben wie folgt:

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Die Daten 2016 werden vom BFS erst anfangs 2018 publiziert werden. Es zeigt sich ein Wachstum von 2012 bis 2015 um vier Prozent.

Die Anzahl ausserkantonaler stationärer Fälle, an welchen sich der Kanton finanziell zu beteiligen hatte (Behandlungen in Spitälern auf der Spitalliste des Kantons Graubünden oder des Standortkantons sowie Behandlungen aus medizinischen Gründen in einem nicht auf der Spitalliste des Kantons Graubünden aufgeführten Spital), entwickelte sich wie folgt (Quelle: interne Liste des Gesundheitsamts, Stand Fälle 2016 Mitte März 2017):  

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Hier zeigt sich ein Wachstum von 15 Prozent von 2012 bis 2015. Die Rechnungsstellung für 2016 von vielen ausserkantonalen Betrieben ist noch nicht vollständig. Die Zahlen 2016 dürften entsprechend noch eine Anhebung erfahren.

2. Die Aufwendungen der öffentlichen Hand für die ausserkantonale Behandlung von Bündner Patienten entwickelte sich wie folgt: 

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Hier zeigt sich von 2012 bis 2015 ein Wachstum von 17 Prozent und von 2012 bis 2016 ein solches von 21 Prozent.

3. Eine genaue Angabe über die Höhe des Mittelabflusses aufgrund von nicht medizinisch indizierten ausserkantonalen stationären Behandlungen lässt sich nicht machen. Die Regierung schätzt mindestens einen Mittelabfluss der öffentlichen Hand von 30 bis 40 Prozent der Aufwendungen der öffentlichen Hand und der Krankenversicherer von aktuell rund 65 Mio. Franken als weder medizinisch indiziert noch notfallbedingt.

4. Von Seiten der Spitäler wurden verschiedene Massnahmen getroffen, die den Abfluss von Bündner Patienten in andere Kantone bremsen sollen. So werden z.B. vom Spital in Scuol neu stationäre Leistungen auch im Bereich der Komplementärmedizin angeboten, die in den Leistungsauftrag im Rahmen der Spitalliste aufgenommen wurden. Ebenfalls in Scuol wurde ein Rehabilitationsangebot für die Bereiche Onkologie und Psychosomatik aufgebaut. In Schiers und in Fläsch wurden mit den neu gebauten Spitälern Möglichkeiten geschaffen, die auf Basis einer modernsten Infrastruktur eine Ausweitung des Angebots auf hohem Niveau erlauben. Nach Möglichkeit werden notwendige Verlegungen innerhalb des Kantons vorgenommen. Ein weiterer Fokus wurde von den Spitälern auf die Zusammenarbeit mit den lokalen Ärzten sowie auf die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit gelegt, um die Möglichkeiten ihres Angebots weiter bekannt zu machen.

Der Bündner Ärzteverein hat seine Mitglieder schon früh auf die Problematik der medizinisch nicht indizierten ausserkantonalen Behandlungen hingewiesen. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit hat zudem seinerseits Anfang Jahr die Ärztinnen und Ärzte im Kanton angeschrieben und sie ersucht, sich dafür einzusetzen, dass ihre Patientinnen und Patienten sich soweit möglich in einem innerkantonalen Spital behandeln lassen.

Die Regierung hat neue Leistungen der innerkantonalen Betriebe auf die Spitalliste aufgenommen. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit wie auch das Gesundheitsamt werden sich weiterhin mit verschiedenen Massnahmen dafür einsetzen, dass alle Ärzte und Spitäler ihren Patientinnen und Patienten empfehlen, die Behandlungsangebote im Kanton Graubünden wahrzunehmen.

5. Die Regierung steht einer weiteren Prüfung des Ausbaus von Leistungen in den Bündner Spitälern und Kliniken offen gegenüber, sofern die qualitativen Voraussetzungen für die Aufnahme dieser Leistungen auf die Spitalliste gegeben sind. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit hat dazu alle Spitäler im Januar 2017 um Vorschläge für die Bereitstellung eines innerkantonalen Angebots für Spitalleistungsgruppen, bei denen heute eine ausserkantonale Behandlung medizinisch indiziert ist, ersucht. Bis heute sind keine konkreten Vorschläge dazu eingegangen. Entsprechend sieht die Regierung aktuell noch keine Möglichkeit, Spitalleistungsgruppen, bei denen heute noch eine ausserkantonale Behandlung medizinisch indiziert ist, in den Leistungsauftrag eines Spitals aufzunehmen.

21. April 2017