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Session: 19.04.2017

Neben den Sicherheitsorganen in den Kantonen kommt dem Eidgenössischen Grenzwachtkorps (GWK) eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung des Kriminaltourismus sowie der illegalen Migration und somit bei der Gewährleistung der Sicherheit in der Schweiz zu. Durch die massive Zunahme der illegalen Einwanderung in den letzten Jahren werden die Mitarbeitenden des GWK in den meisten Regionen der Schweiz an ihre Belastungsgrenze gebracht.

Der Bundeshaushalt rechnet in den nächsten Jahren mit einem hohen strukturellen Defizit. Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 stehen Einsparungen in der Grössenordnung von 60 Millionen pro Jahr an, die zu einem Abbau von rund 500 bis 700 Stellen über zwei Jahre führen werden. Die Massnahmen beim Bundespersonal werden in der Regel durch die Departemente linear umgesetzt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit muss ein Teil der Einsparungen im Bereich der inneren Sicherheit realisiert werden. Damit rückt auch das GWK in den Fokus eines Personalabbaus. Dies zu einem Zeitpunkt, wo die Migrationsströme aus dem Süden zunehmen, die Lage im Nahen Osten fragil ist, Terroranschläge zum Alltag werden, die grenzüberschreitende Kriminalität nicht abreisst und das Bedürfnis nach Sicherheit in der Bevölkerung wächst.

Entscheidend ist nun aber, dass beim GWK nicht weiter abgebaut wird, sondern dass neue Stellen für die bisherigen Kernaufgaben unter Berücksichtigung der steigenden Risiken und einer sich ständig ändernden Lage dem GWK zur Verfügung stehen werden. Auf einen weiteren Ausbau zu verzichten, wäre daher im Sinne des Grenzschutzes und unserer Landessicherheit fahrlässig und könnte sehr schnell zu prekären Zuständen führen. Einsparungen beim GWK können schnell hohen Folgekosten im Bereich der Migration gegenüberstehen.

Schon in den letzten zwei Jahren wurden in einigen Regionen wiederkehrend temporär Personal in eine noch akuter betroffene Region verschoben, was zwar im Sinne einer effizienteren Einsatzplanung nachvollziehbar ist, aber gleichzeitig neue Lücken wie z. B. im Kanton Graubünden aufreisst.

Aus Bündner Sicht fordern wir, dass bei der Zuteilung der Ressourcen die geografischen Gegebenheiten (z.B. die besonderen Ansprüche an ein dezentrales Dispositiv in einem Gebirgskanton) angemessen berücksichtigt werden.

Deshalb wird die Regierung des Kantons Graubünden gestützt auf Art. 160 BV und Art. 59 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Graubünden (KV; BR 110.100) beauftragt:

- Der Bundesversammlung eine Standesinitiative einzureichen, wonach die Bundesbehörden dringend ersucht werden, das Grenzwachtpersonal an allen Standorten personell so auszustatten, dass es seine Aufgaben nach Massgabe der jeweils bestehenden Sicherheitssituation und entsprechend den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung wahrnehmen kann.

- Beim Grenzwachtkorps keinen Personalabbau, sondern eine personelle Aufstockung mit materiell zeitgemässer Ausrüstung und Infrastruktur vorzunehmen, damit das GWK die wachsenden Herausforderungen heute und in Zukunft im Bereich seiner Zoll- und Sicherheitsaufgaben sowie der illegalen Migration zufriedenstellend erfüllen kann.

Chur, 19. April 2017

Hitz-Rusch, Della Vedova, Lamprecht, Albertin, Alig, Atanes, Berther (Disentis/Mustér), Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casanova-Maron (Domat/Ems), Casty, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Claus, Crameri, Danuser, Davaz, Dermont, Dosch, Dudli, Engler, Epp, Fasani, Felix (Haldenstein), Felix (Scuol), Florin-Caluori, Foffa, Giacomelli, Gunzinger, Hardegger, Heinz, Heiz, Hug, Jeker, Jenny, Kasper, Koch (Tamins), Koch (Igis), Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Marti, Mathis, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Monigatti, Müller, Nay, Niederer, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Paterlini, Pedrini, Salis, Sax, Schneider, Schutz, Steck-Rauch, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Toutsch, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Waidacher, Weber, Weidmann, Widmer-Spreiter, Wieland, Berther (Segnas), Cantieni, Erhard, Gugelmann, Hartmann-Conrad (Schiers), Lombardi, Natter, Pfister

Antwort der Regierung

I. Einleitung
Die Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps (GWK) ist für den Kanton Graubünden elementar, wie bereits in der Antwort der Regierung auf den Auftrag Lamprecht (RB vom 28.02.17 Prot.-Nr. 161) betreffend Dotation des Grenzwachtkorps an der Bündner Landesgrenze ausgeführt wird. Die Gewährleistung der Sicherheit ist eine der wichtigsten Kernaufgaben eines Staates. Die aktuellen und künftigen Gefahren und Risiken in den Bereichen der grenzüberschreitenden Kriminalität, der irregulären Migration und der latenten Terrorgefahr können nur partnerschaftlich mit dem GWK gelöst werden. Das Sicherheitsumfeld wird in absehbarer Zeit herausfordernd bleiben. So zeigen die Zahlen, dass das GWK 2016 über 17'000 mehr rechtswidrige Aufenthalte registrierte und viermal mehr Wegweisungen vornahm als im Vorjahr. Der Kanton Graubünden ist darauf angewiesen, dass das GWK ein starker Partner bleibt, sein Bestand und seine Mittel genügen, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Die Zusammenarbeit mit dem GWK wurde im Kanton Graubünden in den vergangenen Jahren ausgebaut und effizienter gestaltet. Gleichzeitig forderte der Kanton Graubünden, wie andere Kantone auch, beim Bund wiederholt die Aufstockung des GWK. Die Regierung und das zuständige Departement setzen sich beim Bund laufend aktiv für ein starkes GWK ein. Dabei ist der zuständige Departementsvorsteher in engem Kontakt mit den politisch und operativ für das GWK verantwortlichen Personen.

II. Entwicklung der letzten Jahre
Aufgrund des Sicherheitsumfelds haben die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bereits im Jahr 2015 Standesinitiativen zur Aufstockung des Grenzwachtkorps eingereicht. Aufgrund einer dieser Standesinitiativen beauftragte die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats den Bundesrat u.a. den Bestand des GWK zu prüfen. Dies führte zum Bericht des Bundesrats vom 25. Mai 2016 "Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps". Auch im Bericht ist unbestritten, dass das Sicherheitsumfeld herausfordernd bleibt. Als problematisch erweisen sich aber die finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Bundes. Im Dezember 2016 scheiterte – nicht zuletzt deswegen – der aus Sicht der Kantone notwendige Ausbau des GWK im Parlament, weshalb der Kanton St. Gallen im April 2017 beschloss, eine mit dem vorliegenden Auftrag praktisch identische Standesinitiative einzureichen.

III. Zu den Anliegen des Auftrags
Beide Anliegen des Auftrags wurden von den Kantonen gegenüber dem Bund wiederholt vorgebracht. Eine Umsetzung wird jedoch durch die finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Bundes verhindert. Nach Ansicht der Regierung ist das GWK trotz des angespannten Bundeshaushalts aufzustocken und mit den notwendigen Mitteln zu versehen, damit es seinen Auftrag erfüllen kann. Nur so kann die staatliche Kernaufgabe der Gewährleistung der Sicherheit sachgerecht wahrgenommen werden. Bestärkt wird sie dabei unter anderem auch durch die Vorschläge des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartements zur Entlastung des GWK, vierzig bis fünfzig Berufsmilitärs (Angehörige der Militärpolizei) zur Unterstützung des GWK beizuziehen oder gewisse Aufgaben privaten Sicherheitsleuten zu übertragen. Notwendig ist eine schweizweite Aufstockung des GWK, um die Schlagkraft und Effizienz zu verbessern, was weitergehende Ressourcen und somit auch einen längeren zeitlichen Vorlauf bedeutet, jedoch für die Sicherheit an der Grenze unverzichtbar ist.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag zur Einreichung einer Standesinitiative im Sinne der obenstehenden Ausführungen entgegenzunehmen.

28. Juni 2017