Navigation

Inhaltsbereich

Session: 13.06.2017

In der Schweiz übertreffen die Roamingpreise die Preise für nationale Anrufe um ein Mehrfaches. Mit den klassischen Instrumenten des Wettbewerbsrechts ist den hohen Roamingpreisen nicht beizukommen. Da der Mobilfunkvertrag aber sowohl für internationale als auch für nationale Telefondienstleistungen gilt, sind die Roamingpreise für die Konsumentinnen und Konsumenten bei der Wahl des Abonnements in der Regel nicht ausschlaggebend. So gibt es für die Anbieter keinen grossen Wettbewerbsanreiz tiefe Roamingpreise anzubieten, weshalb sie an ihren hohen Margen auf Roaming-Diensten festhalten. Ohne Intervention des Gesetzgebers werden die Roamingpreise in der Schweiz nicht gesenkt.

Per 15. Juni 2017 hat das EU-Parlament die grundsätzliche Abschaffung der Roaming-Gebühren beschlossen. Dafür hat die EU bindende Obergrenzen für die Roaming-Grosshandelspreise festgelegt. Eingeschlossen sind die 25 EU-Staaten sowie Nicht-EU-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein, nicht aber die Schweiz. Europäische Gäste, die im Ferienkanton Graubünden Ferien machen, können von der Abschaffung der Roaming-Gebühren nicht profitieren und müssen während ihren Ferien in der Schweiz weiterhin hohe Roaming-Gebühren bezahlen. Das Handy hat mittlerweile den Status eines Grundbedürfnisses erreicht. Wir haben sämtliche Informationen auf unseren mobilen Geräten, so auch diejenigen unseres Ferienzieles, beispielsweise Wetterprognosen, Verkehrsverbindungen, Staumeldungen, Pistenpläne und Berichte, Veranstaltungskalender. Zudem macht die digitale Entwicklung auch nicht vor den Tourismusorganisationen bzw. den touristischen Informationsstellen halt.

Die Schweiz wurde zur Roaming-Insel in Europa und ist nun das einzige europäische Land, welches weiterhin Roaming-Gebühren von ihren Gästen erhebt. Dies bedeutet nach Ansicht der Unterzeichnenden einen weiteren Wettbewerbsnachteil für den Schweizer und Bündner Tourismus.

Da diese Rahmenbedingung, im Gegensatz zur Frankenstärke, problemlos geändert werden kann, beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung des Kantons Graubünden unter Einbezug der Bündner Bundesparlamentarier, mit dem Bund (UVEK) Verhandlungen aufzunehmen, wonach die Bundesbehörden dringend ersucht werden, die Roaming-Gebühren in der Schweiz abzuschaffen, damit dieser Wettbewerbsnachteil so schnell wie möglich beseitigt wird.

Chur, 13. Juni 2017

Tomaschett (Breil), Engler, Jeker, Alig, Atanes, Berther (Disentis/Mustér), Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Crameri, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Dosch, Dudli, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Foffa, Gartmann-Albin, Geisseler Hans, Giacomelli, Grass, Hardegger, Jaag, Jenny, Joos, Kappeler, Kasper, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Lamprecht, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Monigatti, Müller, Niederer, Papa, Paterlini, Pedrini, Perl, Peyer, Pult, Sax, Schneider, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), Vetsch (Klosters Dorf), von Ballmoos, Zanetti, Altmann, Berther (Segnas), Bossi, Föhn, Gassmann, Geisseler Severin, Pfister, Plattner Gerber, Wellig

Antwort der Regierung

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des EU-Parlaments, per 15. Juni 2017 die Roaming-Gebühren grundsätzlich abzuschaffen und bindende Obergrenzen für die Roaming-Grosshandelspreise festzulegen, entsteht ein Wettbewerbsnachteil für den Schweizer und somit auch für den Bündner Tourismus. Nachdem bekannt wurde, dass sich auch Staaten wie Liechtenstein, Norwegen und Island dieser neuen Regelung der 28 EU-Staaten anschliessen, wurde die Thematik auf bundesparlamentarischer Ebene bereits aufgegriffen: In seiner Antwort vom 12. Juni 2017 auf die parlamentarische Anfrage von Nationalrätin Kathy Riklin vom 7. Juni 2017 «Preisinsel Schweiz. Hohe Handy-Abonnementspreise und Roaming-Gebühren» (Curia Vista 17.5318) beurteilt der Bundesrat «die Roaming-Problematik bei Reisen in Europa» als «entschärft», da Kundinnen und Kunden kombinierte Angebote mit eingeschlossenem Roaming benutzen. Zudem lägen mit neuen Diensten wie WhatsApp oder Skype Alternativen vor, welche im In- und Ausland rege genutzt würden. In der Folge reichte Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter am 15. Juni 2017 eine Motion sowie eine parlamentarische Initiative «Tschüss Roaming-Insel Schweiz. Abschaffung zur Sicherung des Wirtschafts-, Handels- und Tourismusstandortes Schweiz» (Curia Vista 17.3476 und 17.457) ein. Die beiden Geschäfte wurden im Rat noch nicht behandelt.

Die Regierung sieht den Handlungsbedarf vor einem tourismuswirtschaftlichen Hintergrund: Der Einfluss der Digitalisierung auf das Gästeverhalten ist unbestritten. Nicht nur vor und nach der Reise, sondern auch während des Aufenthalts sind Freizeit- und Geschäftsreisende (bspw. Kongressgäste) im Kanton Graubünden mobil vernetzt und erwarten, dass praktisch überall und jederzeit ein Zugang zum Internet möglich ist. Die WLAN-Angebote von touristischen Leistungsträgern, Destinationen und Gemeinden stellen dabei einen wichtigen Teil dieser Erreichbarkeit sicher.
Neben diesen Angeboten ist aber das Mobilfunknetz weiterhin das wichtigste Kommunikationssystem, weshalb es sehr wichtig ist, dass in diesem Bereich für die Bündner Tourismusdestinationen nicht weitere Wettbewerbsnachteile gegenüber den konkurrierenden ausländischen Tourismusdestinationen herrschen. Die Schweiz und somit auch der Kanton Graubünden werden einmal mehr als «Hochpreis-Insel» wahrgenommen. Hinzu kommt ohnehin die den Bündner und Schweizer Tourismus belastende Situation der Frankenstärke. Die Regierung erkennt in der gegenwärtigen Situation entsprechend einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die Destinationen Graubündens im Vergleich zum Ausland. Deshalb ist die Regierung mit Bundespräsidentin Doris Leuthard bereits in Kontakt getreten und hat sie mit Schreiben vom 22. August 2017 (RB 739) aufgefordert, die Aufnahme der Schweiz in dieses Regelsystem entschieden voranzutreiben.

Im Sinne dieser Ausführungen ist die Regierung bereit, den Auftrag entgegenzunehmen und sich auf Bundesebene für eine rasche Umsetzung zu engagieren.

23. August 2017