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Session: 14.06.2017

Ende Mai wurde das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der eidgenössischen Radio- und Fernsehverordnung abgeschlossen. Der erläuternde Bericht enthält den Vorschlag, das Moesano aus dem Radio-Versorgungsgebiet, welches den Kanton Graubünden umfasst, auszuschliessen. Gegen diesen Vorschlag hat die Regierung zu Recht energisch protestiert. Aus einigen beim Bundesamt für Kommunikation eingereichten Stellungnahmen geht im Übrigen hervor, dass die aktuelle Konzessionärin für das Versorgungsgebiet unseres Kantons ihren Auftrag in Bezug auf die Informationsdienste zugunsten der italienischbündnerischen Minderheit nicht erfüllt.

Hinzu kommt die prekäre Situation zahlreicher Medien in Italienischbünden: Falls bis Ende Jahr keine Lösung gefunden wird, droht der "La Voce del San Bernardino" die Schliessung. Auch die Online-Zeitungen "ilmoesano.ch" und "labregaglia.ch" befinden sich in einer äusserst schwierigen finanziellen Lage, welche ihr Überleben in naher Zukunft ernsthaft in Frage stellt. Zudem können die beiden Puschlaver Medien nur dank dem unermüdlichen Einsatz verschiedener Freiwilliger ohne öffentliche Hilfe überleben.

Die Unterzeichnenden stellen deshalb der Regierung des Kantons Graubünden folgende Fragen:

1. Ist die Regierung der Ansicht, dass auch die italienischbündnerische Minderheit die Möglichkeit haben sollte, Medien in italienischer Sprache nutzen zu können, welche über die regionalen und kantonalen Gegebenheiten berichten und die Meinungsvielfalt garantieren?

2. Ist die Regierung bereit, die in der Sprachenverordnung festgeschriebenen Vorschriften (Art. 14 Abs. 1 lit. c), welche die Finanzierung der Medien in den Minderheitensprachen regeln, dahingehend zu revidieren, dass diesen Medien eine wirksame Unterstützung gewährt wird, ohne gleichzeitig allfällige Marktverzerrungen hervorzurufen?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung hinsichtlich einer kurzfristigen finanziellen Unterstützung der sich in Not befindenden Medien in Italienischbünden?

Chur, 14. Juni 2017

Atanes, Casanova (Ilanz), Papa, Alig, Baselgia-Brunner, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caluori, Caviezel (Chur), Clalüna, Crameri, Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Dosch, Fasani, Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Giacomelli, Jaag, Jeker, Kollegger, Kunfermann, Locher Benguerel, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Monigatti, Niederer, Noi-Togni, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Salis, Schutz, Tenchio, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Zanetti, Berther (Segnas), Geisseler Severin, Wellig

Antwort der Regierung

Die Regierung ist sich durchaus bewusst, dass sich diverse Medienunternehmen zurzeit generell in einer schwierigen Lage befinden. Dies ist einerseits auf den immer rascheren Wandel der Branche, namentlich der Konkurrenz im digitalen Bereich zurückzuführen, andererseits auf die Tatsache, dass die traditionellen Rahmenbedingungen in der öffentlichen Diskussion in einer Form in Frage gestellt werden, wie dies vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen wäre (Stichwort «No-Billag»-Initiative).

Diese schwierige Situation betrifft kleine Medien besonders stark, so auch die elektronischen Medien und die Printmedien in Italienischbünden. Welche negativen Auswirkungen sich daraus gerade auch für Minderheitensprachen ergeben können, zeigt aktuell die Diskussion um die Zukunft der rätoromanischen Medien.

Dazu ist zu erwähnen:

1. Die elektronischen Medien und die Printmedien sind in der Schweiz nicht derselben Gesetzgebung unterstellt und werden unterschiedlich finanziert. Sie werden nur zum Teil von der öffentlichen Hand mitgetragen. Deren Konzessionierung resp. finanzielle Unterstützung unterliegt unterschiedlichen Organen auf Bundes- resp. kantonaler Ebene. Insofern lässt sich auf die gestellten Fragen keine allgemeingültige Antwort geben, welche alle Medientypen umfasst.
2. Die Regierung leistet zu Gunsten der italienischsprachigen Medien, namentlich im Printbereich, bereits heute einen wichtigen Beitrag.

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Regierung die gestellten Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Ja. Aus diesem Grund hat die Regierung im Printbereich die neue Korrespondentenstelle Italienischbünden der SDA ab April 2017 geschaffen. Zudem hat sie im Bereich der elektronischen Medien gegen die in der Interpellanza erwähnte Absicht der Teilrevision der Bundesverordnung zum Radio- und Fernsehgesetz interveniert, Italienischbünden bei Radiokonzessionen aufzuteilen.

Zu Frage 2: Gemäss Art. 14 Abs. 1 lit. c der Sprachenverordnung des Kantons Graubünden vom 11. Dezember 2007 (SpV; BR 492.110) kann der Kanton «10 bis 15 Prozent der ungedeckten Kosten an rätoromanische und italienische Zeitungen und Zeitschriften zur Abgeltung spracherhaltender Leistungen» übernehmen. Mit dieser Bestimmung gewährt der Kanton gegenüber den Minderheitensprachen unter dem Titel der Förderung der kantonalen Minderheitensprachen bereits jetzt eine zusätzliche Unterstützung. Diese Möglichkeit wurde seit Inkrafttreten der SpV 2008 allerdings nur wenig genutzt. Auf Gesuch hin wurden bis 2017 insgesamt elf Jahresbeiträge an Onlinezeitungen gesprochen. Davon betraf lediglich ein Gesuch eine romanischsprachige Onlinezeitung. Aus dem Printbereich (Zeitungen und Zeitschriften) gingen keine Gesuche ein. Die Beiträge belaufen sich im Schnitt auf rund 2000 bis 3000 Franken pro Jahr. Zusätzlich wurden im gleichen Zeitraum unter dem Titel allgemeiner Massnahmen und Projekte (Art. 14 Abs. 1 lit. a SpV) insgesamt mehrere zehntausend Franken an Zeitungen in Italienischbünden gesprochen (an die Neulancierung von Zeitungen, an Zeitungszusammenschlüsse sowie an spezielle Projekte von Zeitungen im Schulbereich). Sämtliche Beiträge stammen aus den freien Projektmitteln zur Sprachenförderung.

Zu Frage 3: Obwohl auch regionale Zeitungen in Deutschbünden mit ähnlichen strukturellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, ermöglicht die Sprachgesetzgebung nur eine Unterstützung der italienisch- und romanischsprachigen Medien (vgl. Antwort zu Frage 2). Damit kommt der Kanton im Medienbereich seinem Auftrag gemäss Art. 1 Abs. 1 lit. d des Sprachengesetzes des Kantons Graubünden vom 19. Oktober 2006 (SpG; BR 492.100) nach, «die rätoromanische und die italienische Sprache zu erhalten und zu fördern».

23. August 2017