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Session: 01.09.2017

Bund, Kantone, Gemeinden sowie auch öffentlich rechtliche Anstalten erheben statistische Daten oder andere Informationen bei den Unternehmen. Die Anzahl an Erhebungen und Kontrollen nimmt stetig zu. Der Aufwand für die Datenerhebungen und Kontrollen ist für die Unternehmen nicht unerheblich. Je nach Branche kann dieser Aufwand mehrere Mannmonate betragen.

Einerseits werden durch Behörden bei Unternehmen durch statistische Befragungen oft mehrmals dieselben Informationen beschafft. Andererseits wird bei Arbeitgebern durch nichtkoordinierte Kontrollen ebenfalls mehrmals Aufwand generiert. Dies insbesondere bei den diversen Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt, im Bereich der Landwirtschaft oder auch im Gesundheitswesen.

Wir leben heute in einer digital vernetzten Welt. Es ist daher notwendig, dass auch die öffentliche Verwaltung die Chancen der Digitalisierung nutzt und Doppelspurigkeiten in der Datenerhebung beseitigt. Dadurch können Unternehmen von Statistik- und Kontrollaufwand entlastet werden.

Der konsequente und koordinierte Einsatz elektronischer Systeme und digitaler Schnittstellen muss es den Behörden erlauben, den Statistik- und Kontrollaufwand für Unternehmen zu reduzieren.

Die Regierung wird beauftragt sicherzustellen, dass Unternehmen nicht die gleichen Daten und Informationen an verschiedene Behörden liefern müssen. Die Koordination der verschiedenen Bundesämter, der Kantone und Gemeinden muss dazu führen, dass der Aufwand durch Befragungen und Kontrollen für die Unternehmen beträchtlich abnimmt.

Chur, 1. September 2017

Caduff, Michael (Donat), Albertin, Alig, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caluori, Casanova (Ilanz), Casanova-Maron (Domat/Ems), Casutt-Derungs, Cavegn, Claus, Crameri, Darms-Landolt, Davaz, Deplazes, Dosch, Dudli, Engler, Epp, Fasani, Felix (Haldenstein), Felix (Scuol), Florin-Caluori, Grass, Hardegger, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Joos, Koch (Tamins), Komminoth-Elmer, Kunz (Chur), Kuoni, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Marti, Nay, Pedrini, Pfäffli, Salis, Sax, Schneider, Tenchio, Tomaschett (Breil), Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Weber, Widmer-Spreiter, Wieland, Zanetti, Berther (Segnas), Cajacob, Föhn, Sigron, Schmid

Antwort der Regierung

Das Anliegen des Auftrags steht im Zusammenhang mit dem Abbau unnötiger Bürokratie und der administrativen Entlastung insbesondere für KMU. Der Kanton unternimmt seit Jahren Anstrengungen, um für unsere Wirtschaft und unsere Unternehmen günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehört auch eine schlanke Verwaltung. In der Botschaft der Regierung an den Grossen Rat zur kantonalen Volksinitiative gegen unnötige Bürokratie und Reglementierung (Heft Nr. 10/2010-2011, S. 779) sind die bereits eingeführten Instrumente zur administrativen Entlastung im Kanton Graubünden – analog denjenigen des Bundes – beschrieben worden. Zwischen 1996 bis 2000 wurde die Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung (VFRR) umgesetzt. Verfahrenskoordinationen wurden in verschiedenen Bereichen (Planung, Energie, Meliorationen etc.) eingeführt. Im Jahr 2006 wurde die Pflicht von Beherbergungsbetrieben zur Meldung sämtlicher Gäste abgeschafft und im 2008 das Verfahren zur Besteuerung gebrannter Wasser erheblich vereinfacht. Im Jahr 2007 wurde ein Koordinationsgremium für die KMU-Politik und die Pflicht zur Durchführung einer Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) bei neuen oder zu revidierenden kantonalen Erlassen eingeführt. Des Weiteren wurden die Richtlinien für die Rechtsetzung im Sinne einer wirtschaftsfreundlichen Ausgestaltung überarbeitet und erweitert. Die Steuerverwaltung führte den neuen Lohnausweis, der gemäss SECO zu massiven Entlastungen der Arbeitgeber führte, neue Deklarationssoftware, die elektronische Veranlagung sowie Automatisierungen bei der Abrechnung ein und stellt im Internet interaktive Elemente zur Verfügung, die ebenfalls den Aufwand von Unternehmen reduzieren. Es wurden weiter eine automatisierte Abfrage von Grundbuchinformationen für gewisse Branchen sowie das zentrale kantonale Personenregister eingerichtet, welches ebenfalls Vorteile für Unternehmen im Geschäftsverkehr mit den Behörden bietet. Das Amt für Schätzungswesen und die Gebäudeversicherungsanstalt nutzen neu eine gemeinsame Datenbank. Darüber hinaus erarbeitet die Standeskanzlei im Bereich E-Government derzeit eine Strategie, um die Dienstleistungen zu erhöhen, welche ohne Papier über das Internet abgewickelt werden können. Ziel ist dabei eine Effizienzsteigerung für alle Beteiligten und damit auch eine administrative Entlastung für Unternehmen. Verschiedene Verwaltungsstellen nutzen letztlich das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) des Bundes.
In der Strategie „Digitale Schweiz“ des Bundes sowie der E Government-Strategie Schweiz, die auch vom Kanton mitgetragen und in seinem Einflussbereich umgesetzt werden, ist die Zielsetzung verankert, den Aufwand bei der Abwicklung von Behördengeschäften zu reduzieren. Die Stossrichtung des Auftrags wurde seitens des Kantons in diesem Rahmen bereits aufgenommen. Ferner wird bei der Bearbeitung des Auftrags Casanova „digitales Graubünden“ geprüft, von welchen digitalen Trends die wesentlichen Industrie- und Dienstleistungsbranchen in Graubünden wie stark betroffen sind. Zudem werden die Anforderungen an die Politik und der Handlungsbedarf aus Sicht der Unternehmen bzw. Branchen erfasst.
Die Regierung nutzt überdies neue technische Möglichkeiten sowie Systeme auch für seine Aufgabenerfüllung sowie für die Verschlankung der Prozesse und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen. Idealerweise erfolgt dies in Zusammenarbeit mit dem Bund und/oder anderen Kantonen, Gemeinden und Partnern. In diesem Rahmen wird auch sichergestellt, dass eine Koordination erfolgt.

Nicht vom Kanton beeinflusst werden können Befragungen/Erhebungen durch den Bund, private Institutionen, Verbände oder Hochschulen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Kanton aufgrund kantonalen Rechts bzw. im Rahmen seines Handlungsspielraums im Gegensatz zum Bund – abgesehen von wenigen, speziellen Ausnahmen (Gesundheitswesen, Energiemonitoring, Behinderten-/Sozialbereich, dem Submissionsgesetz unterstellte Unternehmen) – keine statistischen Daten bei Unternehmen erhebt.
Der Kontrollaufwand wird, wo der Kanton selbst entscheiden kann, so schlank wie möglich gehalten. Optimierungen werden, wie anhand der oben erwähnten Beispiele ersichtlich ist, laufend geprüft und angestrebt. Allerdings schreibt in der Regel das Bundesrecht vor, wie der Vollzug durchzuführen ist.

Die Regierung teilt die im Auftrag vorgebrachten Anliegen. Wie aufgezeigt, sind bereits viele Instrumente zur Deregulierung und Entbürokratisierung vorhanden. Diese werden weiterentwickelt. Neue Möglichkeiten im Bereich der Koordination und des Datenaustauschs werden genutzt. Die meisten Erhebungen und Kontrollen kann der Kanton jedoch kaum beeinflussen, da sie auf Bundesebene verursacht werden.

In diesem Sinne ist die Regierung bereit, den Auftrag entgegenzunehmen.

20. Oktober 2017