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Session: 16.04.2018

Anlässlich des 3. Bündner Mädchenparlaments vom 9. November 2017 wurde eine Petition mit dem Titel «Vielfältige Lehrstellen in Randregionen schaffen» zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Die Kommission für Bildung und Kultur (KBK) hat die Petition anlässlich ihrer Sitzung vom 22. März 2018 behandelt und dem Grossen Rat den Antrag gestellt, von der Petition Kenntnis zu nehmen.

Im Bericht der KBK an den Grossen Rat wird aufgezeigt, dass im Kanton Graubünden im Jahr 2017 von rund 1800 Lehrstellen über 600 nicht besetzt werden konnten. In den vorangegangenen Jahren zeigte sich, dass rund ein Drittel der verfügbaren Lehrstellen nicht besetzt werden konnten.

1. Wie sieht die Verteilung der unbesetzten Lehrstellen auf die Regionen aus?

2. Welche Lehrstellen in den Randregionen konnten nicht besetzt werden?

3. Gibt es in den Randregionen für junge Frauen und Männer ein vielfältiges Angebot an Lehrstellen?

4. Welche Möglichkeiten und Chancen entstehen durch die Digitalisierung für die Schaffung attraktiver Lehrstellen in den Randregionen?

5. Wie beurteilt die Regierung die Gewährung eines Steuerbonus für Unternehmen, welche in den Randregionen Lehrstellen schaffen?

6. Wie beurteilt die Regierung die Möglichkeit, dass sich der Kanton an den Transportkosten für Lernende aus Randregionen beteiligt?

Chur, 16. April 2018

Märchy-Caduff, Locher Benguerel, Atanes, Clalüna, Hug, Kasper, Tenchio, Thomann-Frank, Waidacher, Widmer-Spreiter

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Die Erfassung erfolgt mittels Lehrstellenumfrage bei den Ausbildungsbetrieben. Die meisten Betriebe nutzen die Gelegenheit und melden ihre noch freien Lehrstellen. Einige melden die freie Lehrstelle sowohl als EFZ- wie auch als EBA-Ausbildung und somit doppelt. In den Monaten Juni und Juli werden noch rund 200 Lehrverträge erfasst und genehmigt. Die aktuelle Verteilung kann folgender Tabelle entnommen werden:

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Zu Frage 2: In den letzten Jahren wurden per Lehrbeginn die meisten unbesetzten Lehrstellen in folgenden Branchen festgestellt: Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Hotellerie und Gastronomie, Automobil-, Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie Detailhandel. Diese Reihenfolge entspricht in etwa derjenigen der meisten Regionen wobei in den Regionen Imboden, Landquart und Plessur die Zahl unbesetzter Lehrstellen in der Hotellerie und Gastronomie erst an vierter Stelle folgt.

Zu Frage 3: Ja. Das Lehrstellenangebot richtet sich jedoch nach dem Bedarf der Wirtschaft in der jeweiligen Region und nicht nach der Nachfrage der jungen Frauen und Männer.

Zu Frage 4: Die Digitalisierung bietet die Chance, dass die Arbeiten vermehrt ortsunabhängig an dezentralen Standorten ausgeführt werden und dass neue Berufe entstehen. Dadurch können Anzahl und Vielfältigkeit des Lehrstellenangebots steigen.

Zu Frage 5: Die Regierung hat es immer wieder klar abgelehnt, Lenkungsmassnahmen mit ausserfiskalischer Zielsetzung ins Steuerrecht aufzunehmen. Diese verletzen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die Rechtsgleichheit, machen das Steuerrecht komplizierter, haben in unterschiedlichen Progressionsstufen sehr unterschiedliche Wirkungen, werden nicht auf ihre Wirksamkeit überprüft und werden kostenmässig weder budgetiert noch ausgewiesen. Das gilt auch für den hier zu prüfenden Steuerbonus für Unternehmungen mit Lehrstellen in den Randregionen. Bei den selbständig erwerbenden natürlichen Personen wäre ein entsprechender Abzug gar bundesrechtswidrig, weil Art. 9 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (StHG; SR 642.14) die zulässigen Abzüge abschliessend aufzählt.

Zu Frage 6: Verschiedene Lernende absolvieren eine Lehre und/oder besuchen eine Berufsfachschule ausserhalb der Wohngemeinde oder ausserhalb des Wohnkantons. Transportkosten fallen somit bei einem Grossteil der Lernenden an und dies unabhängig von der Wohnregion. Eine zusätzliche Beteiligung an die Transportkosten für Lernende aus Randregionen kommt einer Ungleichbehandlung der übrigen Lernenden gleich. Allerdings richtet der Kanton gemäss Gesetz über Ausbildungsbeiträge vom 5. Dezember 2006 (Stipendiengesetz, StipG; 450.200) Stipendien aus.

27. Juni 2018