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Session: 13.06.2018

Kanton und Gemeinden beteiligen sich momentan an den statistischen Normkosten von Kindertagesstätten, Krippen und Mittagstischen. Der Bund möchte Kantone und Gemeinden unterstützen, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen und damit die Kosten für die Eltern senken. Durch die aktuelle Datenerhebung des kantonalen Sozialamtes Graubünden, soll die Grundlage für die Ausarbeitung und Prüfung der Handlungsoptionen im Kanton Graubünden gelegt werden.

Die Bündner Randregionen weisen einen tiefen Versorgungsgrad an subventionierten Institutionen auf. In der Antwort der Regierung auf die Anfrage Thöny (August 2014) hiess es: „Die Nachfrage „dürfte“ in diesen Regionen nicht im selben Ausmass vorhanden sein wie in den wirtschaftlich stärkeren Regionen, da die familieninterne Unterstützung und Nachbarschaftshilfe noch stärker sind.“ Diese Aussage basiert auf einer Vermutung. Der angebliche Bedarf an Kinderbetreuung wird zur Zeit lediglich durch die erfassten Anmeldungen bei subventionierten Instituten erfasst. Dies entspricht besonders in den Regionen nicht dem effektiven Bedarf. Subventionierte Angebote wie Kitas sind in den Regionen oft auf Grund der Entfernungen von über 30 Minuten (kein flächendeckendes Angebot), unflexiblen Betreuungszeiten und zu hohen Kosten keine realistische Option. Eltern greifen auf andere bezahlte Angebote wie Tagesmütter, Spielgruppen, Leihnanis etc. zurück. Der effektive Gesamtbedarf setzt sich folglich aus weit mehr als den Kita-Nutzern zusammen. Diese Situation beeinträchtigt, ja verhindert teilweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch Fach- und Führungspersonal findet sich in ländlichen Regionen schwer.

Die Unterzeichnenden stellen der Regierung folgende Fragen:

1. Berücksichtigt die Ausarbeitung und Prüfung der Handlungsoptionen den effektiven Gesamtbedarf an bezahlter Kinderbetreuung in den Regionen?

2. Wie wird der Tatsache begegnet, dass die Normkosten vor allem in den Regionen von den effektiven Aufwendungen zum Erhalt und zur Entwicklung der Einrichtungen abweichen?

3. Genügt der kantonale Finanzierungsbeitrag von 20%, respektive 25% in der Aufbauphase, um ein adäquates Lohnniveau und damit die Rekrutierung von Fachpersonal in den Regionen sicherzustellen?

4. Erlaubt der Finanzierungsgrad die Qualitätssicherung für die über den reinen Hütedienst hinausgehenden Aufgaben wie Kleinkindförderung, frühkindliche Bildung durch geschultes Fachpersonal und Integration?

Chur, 13. Juni 2018

Tomaschett-Berther (Trun), Baselgia-Brunner, Atanes, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Clalüna, Crameri, Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Dosch, Epp, Fasani, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Geisseler, Gunzinger, Hardegger, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Kasper, Kunfermann, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Monigatti, Müller, Niederer, Noi-Togni, Paterlini, Perl, Pfenninger, Sax, Thomann-Frank, Thöny, Troncana-Sauer, Vetsch (Klosters Dorf), Widmer-Spreiter, Zanetti, Berther (Segnas), Collenberg, Heini, Lombardi

Antwort der Regierung

Die familienergänzende Kinderbetreuung ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Regierungsprogramm 2017 bis 2020 wurde unter dem Titel „Gesellschaftlicher Zusammenhalt fördern und soziale Sicherheit gewährleisten“ deshalb der Entwicklungsschwerpunkt 11/23 (ES 11/23) formuliert. Der ES 11/23 beinhaltet unter anderem das Ziel, durch Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Arbeitskräfte aus dem Inland zu stärken und zu fördern.

Der Bund setzt neue finanzielle Anreize im Bereich familienergänzende Kinderbetreuung. Er will Kantone und Gemeinden finanziell unterstützen, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Kosten für die Eltern zu senken. Davon sollen erwerbstätige, stellensuchende oder sich in Ausbildung befindende Eltern profitieren. Die Analyse der bestehenden Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden soll u.a. zeigen, ob das bestehende Modell die Kriterien des Bundes erfüllt oder ob allenfalls Anpassungen vorgenommen werden müssen.

Aktuell gibt es anerkannte familienergänzende Kinderbetreuungsangebote in 25 Gemeinden (Arosa, Bonaduz, Cazis, Chur, Churwalden, Davos, Disentis/Mustér, Domat/Ems, Flims, Grono, Igis, Ilanz, Klosters, Laax, Landquart, Maienfeld, Poschiavo, Samedan, Savognin, Schiers, Scuol, St. Moritz, Thusis, Valbella und Zuoz). Das Angebotsnetz verdichtet sich laufend. Seit 2014 sind mit Arosa, Churwalden, Flims, Grono, Laax und Savognin Angebote in sechs neuen Standortgemeinden entstanden. Insgesamt wurden 2017 2789 Kinder in Kinderkrippen, Kindertagesstätten und bei Tageseltern (nachfolgend KITAS genannt) betreut. Der Kanton und die Gemeinden haben die Angebote 2017 mit 6,17 Millionen Franken subventioniert.

Zu Frage 1: Für die Ausarbeitung und Prüfung der Handlungsoptionen wird der Gesamtbedarf an bezahlter Kinderbetreuung in den Regionen mit Hochrechnungen abgeschätzt. Die detaillierte Analyse findet auf der Basis der heutigen Nutzerinnen und Nutzer der KITAS statt.

Zu Frage 2: Die Annahme, dass die Normkosten vor allem in den Regionen von den effektiven Aufwendungen zum Erhalt und zur Entwicklung der Einrichtungen abweichen, hat sich in den bisherigen Analysen von sozialen Einrichtungen nicht bestätigt. Die Institutionen mit familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten werden nach Abschluss der Überprüfung in geeigneter Weise über die Ergebnisse informiert.

Zu Frage 3: Die Anbietenden von familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten sind gemeinnützige Organisationen, welche privatrechtlich in der Regel in Vereinen oder Stiftungen organisiert sind. Sie legen das Lohnniveau ihrer Mitarbeitenden selbständig fest. Die Fragen zur Finanzierung sind aktuell Gegenstand der Analyse.

Zu Frage 4: Die Qualitätskriterien für Angebote zur familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden legen fachliche, personelle und finanzielle Standards fest. Sie werden vom Fachverband Kinderbetreuung gutgeheissen und sind Voraussetzung für die Bewilligung von Angeboten zur familienergänzenden Kinderbetreuung.

22. August 2018