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Session: 24.10.2018

In den Grundbuchämtern des Kantons Graubünden zeichnet sich ein zunehmender Fachkräftemangel ab. In den nächsten Jahren werden einige Grundbuchverwalterinnen bzw. -verwalter pensioniert. Gleichzeitig spüren die Grundbuchämter bereits heute einen Fachkräftemangel, was sich in einer Lohnspirale nach oben manifestiert. Der jetzt in Ausbildung stehende Nachwuchs wird aus heutiger Sicht nicht ausreichen, um den Fachkräftemangel zu reduzieren und die Pensionierungen aufzufangen. Es steht nämlich insgesamt zu wenig Nachwuchs in Ausbildung und die letzte Prüfung für den Fähigkeitsausweis wies eine hohe Durchfallquote auf. Die Personalsituation in den Grundbuchämtern entwickelt sich somit aus heutiger Perspektive nicht zum Guten und es sind jetzt aus Sicht der Unterzeichnenden Massnahmen erforderlich.

Die Unterzeichnenden stellen dazu folgende Fragen:

1.     Hat die Regierung erkannt, dass im Grundbuchwesen ein zunehmender Fachkräftemangel besteht?

2.     Weiss die Regierung, dass in den nächsten Jahren einige Grundbuchverwalterinnen bzw. -verwalter oder deren Stellvertretungen in Pension gehen, ohne dass ausreichend rekrutierbarer Nachwuchs im Kanton oder aus anderen Kantonen vorhanden ist?

3.     Ist die Regierung gewillt, die für das Grundbuchwesen verantwortlichen Gemeinden bzw. Grundbuchkreise mittels Schreiben darauf hinzuweisen, dass Nachwuchspersonal anzustellen sei, damit die Ausbildung «on the Job» erfolgen kann?

4.     Ist die Regierung zur Vermeidung des Fachkräftemangels ihrerseits gewillt, während der nächsten 1 - 5 Jahre zusätzlich zu den bekannten Ausbildungsgängen im Rahmen der Grundbuchverwaltungsprüfung und der neuen Anstrengungen des Grundbuchverwalterverbandes weitere Ausbildungen anzustossen, zu organisieren, und diese Ausbildungsgänge als Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle am Notariatswesen interessierten Gruppen (angehende patentierte Notare, Grundbuchverwalter als Notariatsperson und allenfalls weitere Kreise) anzubieten? Ist die Regierung gewillt, solche Kurse finanziell zu unterstützen?

5.     Hat die Regierung eine Strategie für den Fall, dass die in den Fragen 2 und 3 erwähnten Massnahmen nicht greifen und die Grundbuchämter in Zukunft nicht mehr mit ausreichendem Fachpersonal betrieben werden können? Ist sie bereit, diese im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage bekannt zu geben?

Chur, 24. Oktober 2018

Loepfe, Föhn, Schmid, Alig, Berther, Berweger, Brunold, Buchli-Mannhart, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Cavegn, Censi, Crameri, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Rabius), Derungs, Epp, Fasani, Felix, Florin-Caluori, Flütsch, Gasser, Geisseler, Giacomelli, Jenny, Jochum, Kasper, Kienz, Kohler, Kunfermann, Kuoni, Lamprecht, Loi, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Mittner, Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Papa, Paterlini, Rettich, Ruckstuhl, Sax, Schneider, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Wellig, Zanetti (Sent), Nicolay

Antwort der Regierung

Im Kanton Graubünden sind gemäss Art. 137 ff. des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB; BR 210.100) die Gemeinden für die Organisation der Grundbuchführung zuständig. Jede Gemeinde bildet einen Grundbuchkreis (GBK). Mehrere Gemeinden können sich zu einem GBK zusammenschliessen. Die Gemeinden bzw. die GBK wählen somit das Personal in den Grundbuchämtern (GBA) und legen die Besoldung fest. Wählbar als Grundbuchverwalter/in oder Stellvertreter/in sind nur Personen, welche im Besitze eines Fähigkeitsausweises (FA) sind (Art. 139 Abs. 2 EGzZGB).

Die Ausbildung des Personals erfolgt hauptsächlich in den GBA selbst. Die Praxiserfahrung ist wesentlich für die Sicherstellung von hinreichend qualifiziertem Nachwuchs. Zur Vorbereitung für die Prüfung zur Erlangung des FA bietet der Kanton einen einjährigen, das geforderte Selbststudium begleitenden Kurs an. Daneben gibt es Bildungsangebote in der Branche (Grundbuchverwalterverband) und im Markt (Grundbuchpraxis Professional an der ibW, umfassende berufsbegleitende Ausbildung mit Möglichkeit zum Abschluss als Dipl. Grundbuchverwalter/in an der Akademie St. Gallen). Ausserdem werden ausserkantonale Ausweise oder der Abschluss als Jurist/in (mit Praxiskenntnissen) anerkannt.

Die Aufgabe, für ein funktionierendes GBA mit ausreichendem und hinreichend qualifiziertem Personal zu sorgen, stellt für die Gemeinden eine Herausforderung dar. Dieser kann oft nur mit einer Reorganisation und Vergrösserung der GBK begegnet werden, zumal eine gewisse Grösse eines Amts heute unabdingbar erscheint, insbesondere auch für die Ausbildung von genügend Personal.

Zu Frage 1: Die Situation in den GBA ist der Regierung bekannt. Probleme mit der Rekrutierung von Fachkräften im Grundbuchwesen gibt es in den meisten Kantonen der Ostschweiz. Entsprechend hat die Regierung per 1. Januar 2015 eine zusätzliche Option geschaffen, nämlich auch rechtswissenschaftliche Abschlüsse anzuerkennen. In mehr als der Hälfte der Schweizer Kantone werden die GBA durch Juristen/innen geführt.

Zu Frage 2: In den nächsten fünf bis acht Jahren erreicht rund die Hälfte der Grundbuchverwalter/innen der 23 GBA (in den 21 GBK; die GBK Plessur und Ilanz-Lumnezia betreiben je zwei Ämter bzw. Geschäftsstellen) das Pensionsalter. Die Beurteilung der Situation durch das Grundbuchinspektorat und Handelsregister (GIHA), u.a. auch aufgrund einer Umfrage bei den GBA, hat ergeben, dass sich in praktisch allen betroffenen GBK Lösungen über interne Nachfolgen oder über Reorganisationen abzeichnen. Neue Vakanzen ergeben sich sodann in einigen Fällen bei den Stellvertretungen. Diese offenen Stellen sind durch eine gezielte Aus- und Weiterbildung der in den GBA vorhandenen Nachwuchskräfte oder von geeigneten Quereinsteigern/innen neu zu besetzen.

Zu Frage 3: Die Gemeinden sind sich der Personalsituation im Grundbuchwesen und der Wichtigkeit, genügend Nachwuchs für eine praxisorientierte Ausbildung anzustellen, bewusst. Das Thema wird innerhalb des Grundbuchverwalterverbands regelmässig diskutiert. Der Verband unterstützt die Mitglieder seit Kurzem mit einem ergänzenden, massgeschneiderten Ausbildungsangebot für angehende Grundbuchverwalter/innen. Zudem werden die Gemeinden im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Inspektion durch das GIHA über organisatorische Herausforderungen informiert und bei der Umsetzung von allenfalls notwendigen Massnahmen unterstützt. Ein Schreiben der Regierung an die Gemeinden würde nichts Neues aufzeigen.

Zu Frage 4: Es bestehen wie eingangs ausgeführt genügend Bildungsangebote seitens des Kantons, der Branche und des Markts. Die relativ hohe Durchfallquote bei den Prüfungen zur Erlangung des FA (die letzten drei Prüfungen haben insgesamt sechs Kandidaten/innen bestanden, sieben nicht) hat verschiedene Ursachen, ist zu einem guten Teil aber auf mangelnde Praxis in den GBA zurückzuführen. Für eine finanzielle Unterstützung der Aus- und Weiterbildungen im Grundbuchwesen besteht im kantonalen Recht keine Grundlage.
Die Ausbildung zur/zum Grundbuchverwalter/in ist strikt von der Prüfung zur/zum patentierten Notar/in sowie von der Wahl von Regionalnotaren/innen zu trennen.

Zu Frage 5: Zuständig für die Grundbuchführung sind die Gemeinden. Die Regierung ist überzeugt, dass es diesen auch in Zukunft gelingen wird, die Stellen in ihren GBA adäquat zu besetzen. Der Kanton unterstützt dabei die GBA soweit möglich. Allerdings werden künftig weitere Optimierungen in der Organisation, unter anderem auch eine Regionalisierung der Grundbuchführung, unumgänglich sein.

13. Dezember 2018