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Session: 25.10.2018

Direkte und gut ausgebaute Verbindungen für den Langsamverkehr fördern das Umsteigen vom Auto aufs Velo, was sehr lobenswert ist und gefördert werden soll.

Damit die Radwege für die Velofahrer attraktiv werden, müssen sie einen gewissen Ausbaustandard haben. Das ist nachvollziehbar, trotzdem darf der Komfort nicht auf Kosten der Natur erhöht werden.

Beim Bau neuer Radwege werden immer mehr Strecken mit Asphalt geplant und gebaut, sogar auf Teilstrecken, welche im Wald verlaufen. Die 2 bis 3 Meter breiten, befestigten Velowege stören das Landschaftsbild und beeinträchtigen das Ökosystem.

Auf die Asphaltierung von Radstrecken in sensiblen Gebieten wie Wald, Trockenwiesen usw. sollte deshalb möglichst verzichtet werden. Um die Attraktivität der Strecken zu gewährleisten, braucht es alternative und naturverträgliche Beläge.

Die Unterzeichnenden wollen die Entwicklung innovativer Beläge anstossen und fordern die Regierung auf, der HTW Chur einen Auftrag zur Entwicklung eines innovativen, naturverträglichen Belages für Langsamverkehrsverbindungen zu erteilen, in Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen und Verbänden, wie z. B. der EMPA, dem SIA oder dem ASTRA.

Chur, 25. Oktober 2018

Deplazes (Chur), Schwärzel, Atanes, Baselgia-Brunner, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Casty, Degiacomi, Della Cà, Gasser, Grass, Hofmann, Horrer, Kappeler, Kunfermann, Locher Benguerel, Müller (Felsberg), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, Thöny, von Ballmoos, Wilhelm, Spadarotto

Antwort der Regierung

Die Benützung des Velos als umweltfreundliches, günstiges und gesundes Verkehrs­mittel spielt im heutigen Nahverkehr eine immer wichtigere Rolle. Mit dem schnell an­steigenden Aufkommen der E-Bikes ergeben sich auch neue Chancen für diese Mo­bilitätsform. Entscheidend für die Akzeptanz des Velos ist die Ausgestaltung der Weginfrastruktur. Wie im künftigen Sachplan Velo des Kantons dargelegt, wird zwi­schen dem Velo-Freizeitverkehr inklusive Mountainbike und dem Velo-Alltags­verkehr unterschieden. Die Weginfrastruktur für den Velo-Alltagsverkehr sowie deren betrieb­licher Unterhalt müssen so ausgestaltet sein, dass das Velo – grundsätzlich unab­hängig von der jeweiligen Wetterlage mit Regen oder Schnee – für die täglichen Mo­bilitätsbedürfnisse wie Arbeits-, Einkaufs- oder Schulweg verwendet werden kann.

Analog zum Strassenbau ist gemäss nationaler und internationaler Praxis – so bei­spielsweise im aktuellen Handbuch "Planung von Velorouten" des Bundesamts für Strassen ASTRA – in der Regel ein Hartbelag aus Bitumenasphalt oder Beton für Rad­wege des Velo-Alltagsverkehrs unabdingbar. Nur ein solcher Hartbelag mit ei­nem entsprechend geringen Rollwiderstand und einer nachhaltigen Unterhaltsfreund­lichkeit gewährleistet, dass die Velofahrenden sicher, komfortabel und sauber an ihr Ziel gelangen. Der Velofahrende ist im Vergleich zum Automobilisten den Wetterver­hältnissen ganz besonders ausgesetzt. Zudem beeinflusst die Ausgestaltung der Li­nienführung und die Fahrbahnausbildung direkt die körperliche Beanspruchung und somit auch die Akzeptanz einer Veloverbindung. Entsprechend kommt der Qualität der Linienführung und des Belags von Veloverbindungen eine überragende Bedeu­tung zu. Im konkreten Einzelfall wird aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und allfällig vorhandener Schutz­inventare geprüft, ob ein geplanter Radweg ein sen­sibles Gebiet durchquert. Im Sinne einer Güterabwägung wird gegebenenfalls ent­schieden, ob von der Forderung nach einem Hartbelag aufgrund eidgenössischer o­der kantonaler Ge­setzesbestimmungen abgewichen werden muss.

Die Einhaltung der massgeblichen Radweg­breiten ist für die Sicherheit der Wegbe­nutzer bei den aktuell zunehmenden Lenkerbreiten und Fahrgeschwindig­keiten mit E-Bikes von grosser Bedeutung. Die entsprechenden Vorgaben des künftigen Sach­plans Velo bewegen sich bereits an den unteren Grenzen der Wegbreiten, wie sie von den einschlägigen technischen Normen gefordert werden.

Bei dem von der Regierung kürzlich genehmigten Radweg Chur – Trimmis (Be­schluss vom 6. November 2018, Prot. Nr. 841) stellten sich die Fragen bezüglich Radwegbreite und Wegoberflächenbeschaffenheit in sensiblen Geländebereichen beispielhaft. Im Gespräch mit Fachstellen konnten Lösungen gefunden werden, wel­che einen akzeptablen Kompromiss zwischen Alltagstauglichkeit und Umweltanlie­gen darstellen. So wird im Waldbereich ein Bindemittel auf die Tragdeckschicht (Hartbelag) aufgetragen und mit einer Gesteinskörnung abgestreut. Der Radweg tritt damit als Kiesstrasse in Erscheinung, stellt aber dennoch die geforderte Nachhaltig­keit und Ebenheit sicher. Im vorliegenden Wegabschnitt erscheint dies verhältnis­mässig. Teil des Genehmigungsbeschlusses ist ein Auftrag an das Tiefbauamt Grau­bünden als Fachstelle Langsamverkehr, die Velo-Alltagstauglichkeit dieser Oberflä­che nach einem Betriebsjahr auszuwerten (Monitoring hinsichtlich Nachhaltigkeit und Frequenzen). Aus den Erfahrungen beim Unterhalt und der Nutzung können Erkennt­nisse für künftige Projekte gewonnen werden.

Die zur Auswahl stehenden Materialien und Beläge im Wegbau sind bekannt und werden entsprechend den konkreten Anforderungen eingesetzt. Einen von einem konkreten Radwegprojekt losgelösten Auftrag für eine Belags-Neuentwicklung erach­tet die Regierung weder als erforderlich noch als zielführend. Im Sinne der dargeleg­ten Überlegungen ist dem Auftrag mit der Auswertung der Erfahrungen beim Rad­wegprojekt Chur – Trimmis bereits genüge getan.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vor­liegenden Auftrag abzulehnen.

13. Dezember 2018