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Session: 04.12.2018

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2018 einen Bericht verabschiedet, der verschiedene Massnahmen zur Integration von Menschen mit einer Autismus-Störung vorsieht. Er hat dazu drei Schwerpunkte festgelegt: Früherkennung und Diagnostik, Beratung und Koordination sowie Frühintervention. Mit einer verstärkten Koordination sollen zudem die finanziellen Mittel besser eingesetzt werden.

Der Bericht des Bundesrates hält für Bund, Kantone und Leistungserbringer fest, wofür sie in erster Linie zuständig sind und welche Massnahmen sie umsetzen sollen. Er lädt die Kantone, Gemeinden und alle betroffenen Akteure ein, eine Auslegeordnung der heutigen Situation vorzunehmen und anhand des vorliegenden Berichtes die Umsetzung konkreter Massnahmen voranzutreiben.

Die Unterzeichnenden bitten die Regierung daher um Beantwortung folgender Fragen:

1.     Hat der Kanton Graubünden Kenntnis von diesem Bericht und wurde der Kanton Graubünden allenfalls vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) in dieser Angelegenheit schon kontaktiert?

2.     Ist der Kanton Graubünden bereit, dem Anliegen des Bundesrates zu folgen und eine Auslegeordnung in dieser Thematik zu machen?

3.     Ist der Kanton Graubünden bereit, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um dem Bedarf, der sich in den drei genannten Schwerpunkten ergibt, gerecht zu werden?

Chur, 4. Dezember 2018

Hitz-Rusch, Märchy-Caduff, Zanetti (Sent), Alig, Atanes, Berther, Berweger, Bettinaglio, Bigliel, Bondolfi, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Censi, Clalüna, Claus, Crameri, Danuser, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Ellemunter, Engler, Epp, Fasani, Favre Accola, Felix, Florin-Caluori, Flütsch, Föhn, Gasser, Giacomelli, Gort, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Hug, Jenny, Jochum, Kappeler, Kasper, Kienz, Kohler, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Lamprecht, Locher Benguerel, Loepfe, Maissen, Marti, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Mittner, Müller (Susch), Müller (Felsberg), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Paterlini, Perl, Pfäffli, Preisig, Rettich, Rüegg, Rutishauser, Schmid, Schneider, Schutz, Schwärzel, Stiffler, Tanner, Thomann-Frank, Thöny, Thür-Suter, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Wilhelm, Zanetti (Landquart), Brändli Capaul, Bürgi-Büchel, Decurtins-Jermann, Gujan-Dönier, Spadarotto

Antwort der Regierung

Der Bundesrat legt in seinem Bericht drei prioritäre Handlungsschwerpunkte fest, wodurch ein kohärentes Unterstützungssystem für Betroffene und deren Angehörige geschaffen werden soll: Früherkennung und Diagnostik der Autismus-Spektrum-Störungen (ASS); Frühinterventionen im Sinne von intensiven Therapien zugunsten von Vorschulkindern, welche von ASS betroffen sind; Beratung für Betroffene und ihre Angehörigen sowie die Koordination verschiedener therapeutischer Dienstleistungen und Hilfsangebote. Ausserdem empfiehlt der Bundesrat konkrete Massnahmen für die Verbesserung der Situation von Menschen mit ASS, z.B. den Aufbau eines Kompetenzzentrums oder die ausreichende Bereitstellung von intensiven Therapien. Der Bundesrat äussert sich in seinem Bericht zu den gesetzlichen Anpassungen, welche für eine Umsetzung der Massnahmen notwendig erscheinen, und gibt erste Kostenschätzungen ab. Dabei ortet er ein Optimierungspotential bei der besseren Absprache und Koordination der beteiligten Akteure und empfiehlt, eine Auslegeordnung in den Kantonen vorzunehmen.

Im Kanton Graubünden erbringen das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit und das Departement für Volkswirtschaft und Soziales sowie die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden Dienstleistungen zugunsten von Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung oder stellen ihnen entsprechende Hilfsangebote zur Verfügung. Mit der Thematik im Besonderen vertraut sind das Gesundheitsamt und das Amt für Volksschule und Sport, aber auch das Amt für Berufsbildung sowie das Amt für Höhere Bildung, ausserdem das Sozialamt sowie die IV-Stelle.

Zu Frage 1: Alle eingangs genannten Ämter und die IV-Stelle kennen den Bericht des Bundesrats. Sie wurden jedoch durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in dieser Angelegenheit bisher nicht kontaktiert.

Zu Frage 2: Die Regierung erachtet eine kantonale Auslegeordnung zum Themenbereich "Autismus-Spektrum-Störungen (ASS)" auf Grundlage des Berichts des Bundesrats als notwendig.

Hierbei sollten insbesondere auch die aktuellen Entwicklungen auf nationaler Ebene berücksichtigt werden: z.B. die aktuelle Revision des Invalidenversicherungsgesetzes "Weiterentwicklung IV", welche zusätzliche Massnahmen zugunsten von jungen Menschen mit einer psychischen Einschränkung vorsieht; oder der am 1. Januar 2019 gestartete Pilotversuch "Intensive Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus" des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), welcher die Entwicklung von Modellen zur langfristigen Wirksamkeit, zur Finanzierung und zur Anwendung der intensiven Frühinterventionen zum Ziel hat.

Ausserdem sind die Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen, die sich im Auftrag der Erziehungsdirektoren-, der Gesundheitsdirektoren- und der Sozialdirektorenkonferenz in nächster Zeit bilden werden, in die Analyse des Kantons einzubeziehen.

Zu Frage 3: Die im Bericht des Bundesrats definierten drei prioritären Handlungsschwerpunkte sind aus Sicht der Regierung nicht nur in Bezug auf die Verbesserung der Situation von Menschen mit ASS wegweisend, sondern zeigen mögliche Massnahmen auf dem Weg zu einer integrierten Gesundheitsversorgung und einer Behindertenpolitik im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auf.

Im Bericht des Bundesrats werden Massnahmen der Frühinterventionen im Sinne von intensiven Therapien zugunsten von Vorschulkindern mit ASS beschrieben. Die Regierung weist darauf hin, dass die Kosten für intensive Frühinterventionen, welche gegenwärtig von drei Kompetenzzentren in der deutschen und von je einem Zentrum in der italienischen und in der französischen Schweiz angeboten werden, bereits heute durch die IV-Stelle Graubünden vergütet werden können. Es gelten hierbei die Bestimmungen des IV-Rundschreibens Nr. 381 vom 21. Dezember 2018.

Die Regierung ist bereit, bedarfsorientiert eine Erweiterung der Angebote und Dienstleistungen zugunsten von Menschen mit ASS im Rahmen einer kantonalen Auslegeordnung zu prüfen. Dabei soll ein besonderer Fokus auf die Optimierung der Koordination der Leistungen und der Absprache unter den Akteuren gelegt werden, welche auch nutzbringend für weitere Personengruppen mit Behinderungen sein sollen. Im Weiteren gilt es, die geografischen und sprachlichen Gegebenheiten des Kantons zu berücksichtigen sowie die öffentlich bereitgestellten Mittel effizient und verhältnismässig einzusetzen.

Die eingangs erwähnten Ämter und die IV-Stelle werden anhand des Berichts des Bundesrates eine erste Auslegeordnung in ihrem Zuständigkeitsbereich vornehmen. Dabei werden auch Ergebnisse und Empfehlungen aus nationalen bzw. interkantonalen Arbeitsgruppen reflektiert und wegweisende Reformen und Entwicklungen berücksichtigt. Ausserdem wird ein regelmässiger Austausch unter den genannten kantonalen Akteuren zu dieser Thematik etabliert.

06. März 2019