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Session: 05.12.2018

Der Entscheid zur Einführung einer Zuschlagsgebühr bei den Prüfstellen in Scuol, Li Curt und Müstair geht auf einen Beschluss des Grossen Rates in Zusammenhang mit der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushaltes in der Junisession 2003 zurück, als dort beschlossen wurde, diese besagten Prüfstellen aufzuheben (GRP 2003/2004, S. 148 f.). Ziel dieser vorgeschlagenen Massnahmen (19, 20 und 21) war damals u.a., ca. 67'000 Franken einzusparen (Botschaft Nr. 2/2003-2004, S. 41 ff.).

Seit nunmehr 15 Jahren bietet das Strassenverkehrsamt diese Dienstleistungen zur Fahrzeugprüfung mit dieser freiwilligen Zusatzgebühr von 30 Franken an, um die entstehenden Mehrkosten bei den dortigen Prüftätigkeiten zu decken.

Wie bereits im Auftrag von Grossratskollege Tino Schneider betreffend «Gebührensenkung beim Strassenverkehrsamt» erwähnt, hat der Preisüberwacher in den Jahren 2010, 2014 und zuletzt im Jahr 2018 die Gebühren der kantonalen Strassenverkehrsämter eingehend untersucht und einer vertieften Überprüfung unterzogen. Die erhebliche Kostenüberdeckung von 3.2 Mio. Franken im Kanton Graubünden hat die Regierung in ihrer Antwort vom 24. Oktober 2018 (Protokoll Nr. 798) relativiert und dargelegt, wieso beim Strassenverkehrsamt unter Berücksichtigung der «diversen, freiwilligen Leistungen und Inkassotätigkeiten für den Bund» das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip eingehalten wird. Der erzielte Reinertrag beim Strassenverkehrsamt fliesst vollumfänglich in die Strassenrechnung (Art. 56 lit. b StrG).

In Anbetracht dieser hohen Kostenüberdeckung von über 3 Mio. Franken jährlich, ist es nun sicherlich angebracht, den Sparbeschluss aus dem Jahre 2003 und die darauf zurückzuführende Einführung der Zusatzgebühr von 30 Franken rückgängig zu machen.

Die Unterzeichnenden beauftragen deshalb die Regierung, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit der Grossratssparbeschluss aus der Junisession 2003 aufgehoben werden kann. Die besagten, fraglichen Zusatzgebühren von 30 Franken bei den Fahrzeugprüfungen in Scuol, Li Curt und Müstair sollen wieder abgeschafft werden und das Strassenverkehrsamt soll den politischen Auftrag erhalten, die Fahrzeuge an den besagten Standorten weiterhin zu prüfen, ohne diese Zuschlagsgebühren zu erheben.

Chur, 5. Dezember 2018

Ellemunter, Della Cà, Jochum, Aebli, Atanes, Berweger, Bettinaglio, Bondolfi, Buchli-Mannhart, Casty, Clalüna, Claus, Danuser, Favre Accola, Felix, Gasser, Giacomelli, Gort, Grass, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hofmann, Kienz, Koch, Lamprecht, Loepfe, Loi, Michael (Donat), Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Paterlini, Rettich, Salis, Schneider, Schwärzel, Tanner, Weidmann, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart), Gujan-Dönier

Antwort der Regierung

Die Regierung hatte bereits in den grossrätlichen Sessionen Dezember 2015 und April 2017 Gelegenheit, im Rahmen der jeweiligen Fragestunden zum Thema Stellung zu beziehen (Frage von Grossrat Toutsch: GRP Nr. 3 2015/2016, S. 564 f. und Frage von Grossrat Monigatti: GRP Nr. 5 2016/2017, S. 903). Die Regierung führte dabei sinngemäss aus, das Strassenverkehrsamt habe nur durch die Erhebung der fraglichen Zusatzgebühr seine Dienstleistungen weiterhin an den Prüforten Müstair, Scuol und San Carlo anbieten können, ohne den grossrätlichen Sparbeschluss zu umgehen. Somit stehe es weder dem Strassenverkehrsamt noch der Regierung zu, in eigener Kompetenz auf die Erhebung dieser Zusatzgebühr zu verzichten. Ändern könne dies nur der Grosse Rat, indem er einen entsprechenden Auftrag an die Regierung erteile und so auf seinen Entscheid aus dem Jahr 2003 zurückkomme. Damit wurde auch signalisiert, dass sich die Regierung dagegen nicht widersetzen würde. Bei Überweisung des vorliegenden Auftrags würde die Regierung das Strassenverkehrsamt anweisen, spätestens ab 1. Oktober 2019 auf die Erhebung der Zusatzgebühr für die Prüforte Müstair, Scuol und San Carlo zu verzichten. Damit würden jährliche Einnahmen von ca. 80'000 bis 90'000 Franken entfallen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen.

21. Februar 2019