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Session: 13.02.2019

Die Auswirkungen der Erderwärmung gehören zu den grössten mittelbaren Bedrohungen der Menschheit. Wird der globale Temperaturanstieg nicht auf deutlich unter 2°C beschränkt, werden die Folgen in noch bedrohlicherem Masse zunehmen. Mit dem Pariser Klimaübereinkommen soll die Klimaerhitzung auf möglichst 1.5°C begrenzt werden, indem die Treibhausgasemissionen weltweit zwischen 2045 und 2060 auf null gesetzt werden. Beim diesjährigen WEF und im vorgängig publizierten Global Risks Report 2019 des WEF wurde vehement auf die Risiken der Klimaerwärmung hingewiesen. Dass der Alpenraum überdurchschnittlich von der Erderwärmung betroffen ist, zeigt die Dokumentation "Davos +1.7° konkret: vom Klimawandel zum Klimahandeln" eindrücklich.

Vor drei Jahren verabschiedete der Kanton eine Klimastrategie und legte Handlungsbedarf und Ziele fest. Die international vereinbarten Klimaziele sind allerdings ambitioniert und die Zeit für Massnahmen ist knapp. Eine rasche Intensivierung der Klimaschutzmassnahmen auf allen staatlichen Ebenen, die deutliche Steigerung der Effizienz in der Energie- und Ressourcennutzung und umfassende Nachhaltigkeit in der Abdeckung der verbleibenden Bedürfnisse sind daher dringliche Notwendigkeit. Der Umgang mit dem Klimawandel bietet aber auch Chancen. Wird etwa die heute sehr tiefe Jahresrate der energetischen Gebäudesanierung deutlich beschleunigt, können im Kanton Graubünden gemäss der Studie "Arbeitsplätze für die Bündner Regionen" des Vereins Energiefragen.GR rund 1500 bis 2000 Arbeitsplätze in allen Regionen geschaffen werden.  Dies ist eine grosse Chance für die im Strukturwandel befindliche Bauwirtschaft.

Als besonders betroffener Berggebietskanton steht es Graubünden gut an, beim Klimaschutz eine Vorreiterrolle einzunehmen. Bisherige Bestrebungen werden begrüsst, reichen aber zur Erreichung der Pariser und Katowicer Klimaziele nicht aus. Es braucht eine rasche Intensivierung beim Klimaschutz, indem verwaltungsintern, in Kooperation mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft und auch gesetzgeberisch eine deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen vorangetrieben wird.

In diesem Sinne wird die Regierung beauftragt, mit höchster zeitlicher Priorität einen umfassenden Aktionsplan "Green Deal für Graubünden" vorzulegen, der konkrete und wirksame Massnahmen zum Klimaschutz inklusive Finanzierungsplan und notwendigen Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen enthält. Damit soll Graubünden die Chancen der Energiewende nutzen und interkantonal und international eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen.

Chur, 13. Februar 2019

Wilhelm, Gasser, Geisseler, Aebli, Atanes, Baselgia-Brunner, Berweger, Bigliel, Bondolfi, Brandenburger, Brunold, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Ellemunter, Engler, Fasani, Florin-Caluori, Flütsch, Föhn, Grass, Gugelmann, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Jenny, Kappeler, Kasper, Kienz, Kohler, Lamprecht, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Müller (Susch), Müller (Felsberg), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Paterlini, Perl, Pfäffli, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rüegg, Rutishauser, Salis, Schneider, Schutz, Schwärzel, Stiffler, Tanner, Thomann-Frank, Thöny, Thür-Suter, von Ballmoos, Waidacher, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart), Buchli (Tenna), Collenberg, Gujan-Dönier, Holliger, Jegen, Locatelli-Iseppi, Lunghi, Ulber Daniel

Antwort der Regierung

Die von der Regierung 2015 beschlossene Klimastrategie geniesst wegen ihres konzeptionellen Aufbaus und wegen der gut funktionierenden Zusammenarbeit breite Anerkennung. Sie umfasst total zehn Handlungsschwerpunkte: zwei zum Klimaschutz und acht zur Klimaanpassung. Deren Bearbeitung erfolgt bis auf zwei separate Entwicklungsschwerpunkte im Regierungsprogramm 2017–20 innerhalb des Finanzplanrahmens der zuständigen Departemente und Dienststellen. Die Regierung begrüsst den Auftrag Wilhelm, weil er den bisherigen Weg der Klimastrategie bestärkt. Eine Umsetzung des Auftrags müsste innerhalb der bereits mit der Klimastrategie geschaffenen Strukturen und Abläufe sowie mit einer Erweiterung des Finanzplanrahmens und Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erfolgen. Die Regierung ist bereit, den Auftrag entgegenzunehmen, wobei folgende Aspekte zu berücksichtigen sind:

-     Ein Aktionsplan "Green Deal für Graubünden" muss beide Bereiche, d. h. den Klimaschutz und auch die Klimaanpassung, abdecken.

-     Beim Klimaschutz steht die signifikante, nachhaltige Senkung des Verbrauchs an fossilen Treib- und Brennstoffen durch Steigerung der Energieeffizienz und durch den Einsatz von erneuerbaren Energien im Zentrum. Beim privaten Verkehr, der Industrie und der Landwirtschaft muss primär der Bund aktiv werden. Beim Gebäudepark und beim öffentlichen Verkehr kann der Kanton im Rahmen seiner Kompetenzen selber handeln. Dabei gilt es, bestehende Potenziale zu nutzen. Die Technologien und Anlagen dazu sind vorhanden. Die gesetzlichen, planerischen und finanziellen Voraussetzungen fehlen teilweise oder sind anzupassen. Die Regierung ist bereit, diesen Defiziten mit einem revidierten Energiegesetz, welches beispielsweise die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich umsetzt, und der Förderung des öffentlichen Verkehrs, beispielsweise für "Retica 30+", sowie mit einer kantonalen Energierichtplanung zur Nutzung bestehender Energiepotenziale zu begegnen. Dazu braucht sie jedoch die breite politische Unterstützung über alle Parteigrenzen hinaus.

-     Der Klimaschutz bedarf unbestrittenermassen hoher Basisinvestitionen, fördert aber im Gegenzug unsere Innovationsfähigkeit in gewissen Bereichen und kann nach einer Transformationsphase die Wertschöpfung im eigenen Lande erhöhen. Zudem haben Massnahmen der Klimaanpassung auch Auswirkungen auf Arbeitsplätze, beispielsweise in der Baubranche durch Investitionen in Schutzbauten und Bauten zur Sicherstellung der Wasser- und Löschwasserversorgung. Auch in der Tourismuswirtschaft kann vermehrt Bewegung aufgrund touristischer Angebote ausserhalb des schneeabhängigen Wintertourismus entstehen.

-     Die investierten Mittel im Klimaschutz und in der Klimaanpassung sollen ein möglichst gutes Kosten-Wirkungs-Verhältnis haben. Die Beurteilung, ob und wo Zusatzmittel für Massnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung eingesetzt werden, hat nach diesem Grundsatz zu erfolgen.

-     Massnahmen sollen im Rahmen der Handlungsschwerpunkte der Klimastrategie von der Verwaltung lanciert werden. Soweit für die konzeptionelle Ausarbeitung und Umsetzung der Massnahmen zusätzliche Mittel benötigt werden, können diese gestützt auf die Entwicklungsschwerpunkte zur Verfügung gestellt werden.

-     Unter dem Titel "Green Deal für Graubünden" sollen Technologien und Massnahmen von Unternehmen zur Treibhausgasreduktion bzw. für Klimaanpassungsleistungen gezielt gefördert werden können. Um dies zu ermöglichen, bedarf es allenfalls Anpassungen bestehender kantonaler Gesetze. Die Regierung ist bereit, entsprechende Anpassungen zu prüfen und bei Bedarf vorzulegen.

-     Es ist eine aktive Rolle der Gemeinden gefragt, um im Gebäudepark den Energieverbrauch zu senken und erneuerbare Quellen zur Energieversorgung flächendeckend einzusetzen. Die Regierung ist bereit, die dafür notwendigen Grundlagen (Musterbaugesetz, Planungsinstrumente) bereitzustellen.

Für die Umsetzung eines griffigen Aktionsplans ist mit einmaligen Investitionen von 15 bis 26 Mio. Franken und mit jährlich wiederkehrenden Kosten von 20 bis 50 Mio. Franken für Bund, Kanton und Gemeinden zu rechnen. Die für den Kanton resultierenden Mehrkosten sind in der Finanzplanung nicht enthalten.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den Auftrag wie folgt abzuändern:

Die Regierung legt dem Grossen Rat einen umfassenden Aktionsplan "Green Deal für Graubünden" vor, der konkrete und wirksame Massnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung inklusive Finanzierungsplan und notwendige Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen enthält.

26. April 2019