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Session: 13.06.2019

Der Albulapass verbindet das Albulatal mit dem Engadin und stellt für beide Täler eine wichtige Verkehrsverbindung dar. Aus Sicherheitsgründen ist die Passstrasse im Winter jeweils für den Strassenverkehr gesperrt; im Sommer werden über 1000 Durchfahrten pro Tag gezählt. Gerade aus touristischer Sicht ist der Albulapass namentlich für das innere Albulatal von grosser Bedeutung. Nicht zu unterschätzen ist auch die wirtschaftliche Bedeutung des Passes, insbesondere für Handel und Gewerbe: Eine Fahrt von Bergün/Bravuogn nach St. Moritz via Julier dauert eine Stunde und 14 Minuten (63.5 Kilometer), während sie über den Albulapass eine Stunde und fünf Minuten dauert (37 Kilometer). Die Reise von Bergün/Bravuogn nach Pontresina beansprucht via Julier eine Stunde und 23 Minuten (71.3 Kilometer) und via Albula eine Stunde und fünf Minuten (35 Kilometer). Besonders augenfällig wird die Distanz nach Scuol im Unterengadin (zumal auch die Zugsverbindungen aus dem Albulatal ins Unterengadin sehr schlecht sind und längere Wartezeiten bis zu einer halben Stunde in Kauf genommen werden müssen): Diese dauert via Julierpass zwei Stunden und 13 Minuten (124 Kilometer) bzw. via Flüelapass zwei Stunden und 31 Minuten (85 Kilometer) und via Albula eine Stunde und 40 Minuten (69 Kilometer).

Nachdem dieses Jahr bereits alle Verkehrsstrassen über die Bündner Alpenpässe geöffnet sind, bleibt der Albulapass für den Strassenverkehr bis fast Mitte Juni gesperrt. Dies bedeutet namentlich für das touristisch geprägte Albulatal, das vom Passverkehr rege profitiert, eine grosse wirtschaftliche Einbusse. Die Wintersperre ist deshalb auf ein Minimum zu reduzieren.

Vor diesem Hintergrund gelangen die Unterzeichnenden mit folgenden Fragen an die Regierung:

1.     Teilt die Regierung die Ansicht, dass der Albulapass aus wirtschaftlicher und touristischer Sicht von grosser Bedeutung für die Verbindung zwischen dem Albulatal und dem Engadin ist?

2.     Welche Massnahmen müssen ergriffen werden, um die Wintersperre des Albulapasses zu verkürzen?

3.     Ist die Regierung bereit, die vorgenannten Massnahmen zu ergreifen?

Pontresina, 13. Juni 2019

Crameri, Schutz, Aebli, Alig, Berther, Berweger, Bigliel, Bondolfi, Brandenburger, Brunold, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Cavegn, Censi, Claus, Della Cà, Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Ellemunter, Epp, Fasani, Felix, Flütsch, Gasser, Geisseler, Giacomelli, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hohl, Jochum, Kienz, Kohler, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Loi, Maissen, Märchy-Caduff, Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Paterlini, Pfäffli, Ruckstuhl, Rüegg, Salis, Sax, Schmid, Thomann-Frank, Thür-Suter, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Weber, Weidmann, Wellig, Widmer (Felsberg), Wieland, Zanetti (Landquart)

Antwort der Regierung

Der Albulapass liegt auf einer Höhe von 2312 m ü.M. und verbindet Bergün/Bravuogn im Albulatal mit La Punt Chamues-ch im Engadin. Die heutige Linienführung der Albulapassstrasse wurde zwischen 1864 und 1866 erbaut und ist im Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) als Objekt von nationaler Bedeutung "mit Substanz bzw. mit viel Substanz" eingetragen. Gemäss Art. 14 Abs. 1 der Strassenverordnung des Kantons Graubünden (StrV; BR 807.110) wird die heutige Verbindungsstrasse vom Kanton im Winter nicht offengehalten.

Der Albulapass generiert im Vergleich zu den anderen Passübergängen ins Engadin ein eher geringes Verkehrsaufkommen. Auch aufgrund der Strassengeometrie und der Tonnagebeschränkung hat der Albulapass insbesondere eine touristische Bedeutung. Seit rund 50 Jahren wird zudem die Kantonsstrasse zwischen Preda und Bergün/Bravuogn durch die Gemeinde während den Wintermonaten für den Schlittelbetrieb genutzt.

Die Passöffnungsstatistik des kantonalen Tiefbauamts zeigt, dass der Albulapass in den Jahren 1999–2018 in der Regel zwischen Mitte und Ende Mai geöffnet werden konnte. Das Jahr 2019 stellt mit der späten Öffnung am 13. Juni eine Ausnahme dar, was jedoch bei den Passöffnungen aufgrund des äusserst schneereichen Winters 2018/2019 gesamtschweizerisch zu beobachten war.

Zu Frage 1: Die Regierung ist sich der touristischen und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Bedeutung des Albulapasses als kürzeste Verbindung von Nordbünden ins Engadin bewusst. Entsprechend sind in den kommenden fünf Jahren umfangreiche Sanierungsmassnahmen auf der Albulapassstrasse vorgesehen.

Zu Frage 2: Entlang der Albulapassstrasse befinden sich insgesamt sieben bekannte Lawinenzüge. Dabei ist insbesondere die Vorhersehbarkeit von Lawinen aus den schattigen Felsrinnen schwierig. Diese apern erst gegen den Sommer hin aus, so dass bis dahin immer wieder mit Lawinen gerechnet werden muss. Aufgrund der vorhandenen stark gegliederten Felsflanken mit voneinander getrennten Runsen ist auch die Wirkung von künstlichen Lawinenauslösungen beschränkt. Dies vor allem auch bei Nassschnee, wie er im Frühling häufig vorkommt.

Um Massnahmen zur Risikoreduktion sowie mögliches Verbesserungspotenzial bei der Passöffnung zu eruieren, wurden bereits im Jahr 2010 vertiefte Abklärungen zur Lawinensituation am Albulapass durchgeführt. Diese zeigten im Wesentlichen auf, dass für eine Sicherung der Strasse umfangreiche bauliche Massnahmen wie Schutzgalerien, Stützverbauungen sowie Ablenkdämme notwendig sind. Aufgrund der nationalen Bedeutung der Abulapassstrasse im Inventar der historischen Verkehrswege ist es fraglich, ob solche Eingriffe überhaupt möglich sind.

Zu Frage 3: Aufgrund der Nutzung der Albulapassstrasse als Schlittel- und Spazierweg kann eine Passöffnung – unter Berücksichtigung der jeweils notwendigen Räumungsarbeiten der meist vereisten Schlittelbahn – erst ab Ende März erfolgen. Die aus Sicht der Regierung vor diesem Hintergrund sinnvollen und verhältnismässigen Massnahmen zur Verbesserung der Passöffnung wurden durch das kantonale Tiefbauamt bereits eingeleitet. So werden seit rund 5 Jahren im Verlauf des gesamten Winters Lawinen zur frühzeitigen Entlastung künstlich ausgelöst, um damit die optimalen Voraussetzungen für eine möglichst frühe Öffnung zu schaffen. Zudem wird zur Erlangung von besseren Entscheidungsgrundlagen im Bereich der für die Passöffnung kritischen "Grenzlawine" im Jahr 2019 eine provisorische IMIS-Station (Integriertes Mess- und Informationssystem) erstellt. Weitere Massnahmen wie insbesondere Schutzgalerien, Stützverbauungen und Ablenkdämme sind derzeit nicht vorgesehen.

07. August 2019