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Session: 22.10.2019

Im Zuge der Digitalisierung der Unterrichtsform durch den Lehrplan 21 werden in Kindergarten- und Schulzimmern WLAN- Anschlüsse installiert. Diese Entscheidung wurde von den Erziehungsdirektoren respektive der Bildungskommission getroffen. Vom Kanton gab es keinen Auftrag. Die Schulzimmer werden so mit Elektrosmog belastet. Dies kann durch Kabel gebundenes Internet behoben werden. Der Datenaustausch durch das Kabel geht schneller, sicherer und viel strahlenärmer vor sich. Informationen durch die Luft zu senden, verbraucht wichtige Unterrichtszeit.

Kinder sind viel durchlässiger und absorptiver für die pulsierende elektromagnetische nicht-ionisierende Strahlung (was in jetzigen Grenzwerten nicht berücksichtigt wird) und müssen deshalb besonders geschützt werden, und zwar vor allem vor der 10 HZ Pulsation, welche ein Stressgedächtnis erzeugen kann. (Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht, Professor für Neurophysiologie, Berlin). Das BAFU schreibt, schwache hochfrequente Strahlung kann Hirnströme verändern. Dies kann die Durchblutung und den Stoffwechsel des Gehirns beeinflussen. Das kann zu Konzentrations- und Erinnerungsschwäche, Kopfschmerzen, Müdigkeit und anderem führen. (100 Studien sind im Review zusammengefasst: Biological and pathological effects of 2.45 GHz radiation on cells, fertility, brain, and behavior von Dipl.-Biol. Isabel Wilke). Endgeräte strahlen auch und werden momentan nicht auf ihre Werte kontrolliert. Ausserdem wird nicht konsequent abgeklärt, ob Computer mit Bildschirm-Blaulichtfiltern eingekauft werden (Blaulicht schädigt die Netzhaut und vermindert die Melatonin Synthese, wichtig für Tumorabwehr und Schlaf), und ob die Kinder mit der Tastatur die 30 cm Mindestabstand zum Gerät erreichen.

Es wäre deshalb notwendig, die Aufenthaltsräume der Kindergarten- und Schulkinder und der jungen Studenten frei von Elektrosmog zu halten. Es gibt im Handel bereits praktisch für alle Geräte Anschlusskabel, die an einem Internet-Port angeschlossen werden können und somit auf die obligate 24 h auf 24 h WLAN-Bestrahlung verzichtet werden kann. Dies kommt einer nachhaltigen Investition in den Gesundheitsschutz der Kinder und Jugendlichen gleich.

Um Krippenkinder, Kindergartenkinder, Schulkinder und Studierende nach bestem Wissen und Gewissen vor schädlicher Funkstrahlung während ihrer Kindergarten- und Schulzeit zu schützen, stellt sich nun die Frage an die Regierung:

·       Könnte sich die Regierung vorstellen, Richtlinien zu erarbeiten, welche den Schulen beim Einrichten der digitalen Strukturen elektrosmogfreie Lösungen aufzeigen? (Diese Richtlinien könnten auch in anderen OMEN wie öffentliche Gebäude, kommunale und kantonale Administrationsgebäude, Alters-, Behinderten, Pflegeheime und Spitäler eingesetzt werden).

Chur, 22. Oktober 2019

Fasani-Horath, Noi-Togni, Atanes, Cahenzli-Philipp, Degiacomi, Della Cà, Gartmann-Albin, Hitz-Rusch, Hofmann, Kunfermann, Preisig, Thomann-Frank, von Ballmoos, Pajic, Sturzenegger

Antwort der Regierung

WLAN-Sender kommunizieren mit Endgeräten wie Smartphones oder Laptops über elektromagnetische Wellen resp. nichtionisierende Strahlen. Die Wirkung dieser Strahlung ist abhängig von deren Intensität und Frequenz sowie der Zeit, welcher eine Person dieser Strahlung ausgesetzt ist. Untersuchungen zur Frage, wie stark Menschen im Alltag elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt sind, zeigen, dass WLAN-Sender nur gerade 5 % zur täglichen Exposition (Strahlendosis) beitragen. Die Hauptbeiträge zu dieser Gesamtexposition kommen von Mobilfunkstationen (Downlink: 38 %) und von Mobiltelefonen (Uplink: 35 %). Am höchsten ist die Exposition in öffentlichen Verkehrsmitteln, am tiefsten in Schulen und zu Hause. Um die Strahlendosis zu reduzieren, müsste folglich in erster Linie beim Down- und Uplink angesetzt werden. Wer beispielsweise mit dem Mobiltelefon über WLAN (statt über Mobilfunk) kommuniziert, tut genau dies. Aus Sicht der Gesundheitsvorsorge wäre es daher nicht sinnvoll, WLAN in Schulen zu verbieten. Kommt hinzu, dass Kabelverbindungen heutzutage aus rein praktischen Gründen wohl kaum mehr benutzt würden, zumal in Schulen heute vielerorts bereits mobile Geräte eingesetzt werden. Gemäss Faktenblatt des Bundesamts für Gesundheit vom 9. August 2019 zeigen die vorhandenen Studien zu hochfrequenter Strahlung von WLAN weder gesicherte Erkenntnisse noch plausible Hinweise zu gesundheitlichen Gefahren, weshalb Schutzmassnahmen gegen die elektromagnetische Strahlung von WLAN für alle Bevölkerungsgruppen nicht erforderlich sind. Die Regierung sieht daher derzeit keinen unmittelbaren Bedarf an Richtlinien, welche den Schulen beim Einrichten der digitalen Strukturen elektrosmogfreie Lösungen aufzeigen sollen.

20. Dezember 2019