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Session: 22.10.2019

Zurzeit läuft in Chur die Unterschriftensammlung für eine Initiative, die den Schiesslärm auf dem Waffenplatz Rossboden thematisiert. Die Initiantinnen und Initianten machen geltend, dass der Schiesslärm in Chur und Umgebung zugenommen hat.

Die relevanten Grenzwerte für Schiesslärm militärischer Anlagen sind in der Lärmschutzverordnung des Bundes festgehalten. Es stellen sich diesbezüglich einige Fragen:

1.     Wer kontrolliert im Kanton Graubünden die Einhaltung der Grenzwerte für militärischen Schiesslärm?

2.     Was sagen die Messungen zum militärischen Schiesslärm für den Waffenplatz Chur? Sind die Grenzwerte in den letzten Jahren eingehalten worden? Hat der Schiesslärm zugenommen?

3.     Was kann die Regierung tun, um die Belastung der Bevölkerung durch militärischen Schiesslärm in Chur und Umgebung zu mindern?

Chur, 22. Oktober 2019

Perl, Caluori, Widmer (Felsberg), Atanes, Baselgia-Brunner, Bondolfi, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Gartmann-Albin, Geisseler, Hofmann, Hohl, Horrer, Locher Benguerel, Müller (Felsberg), Preisig, Rettich, Rutishauser, Schneider, Schwärzel, Thöny, Ulber, Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Bürgi-Büchel, Fasani-Horath, Pajic, Spadarotto

Antwort der Regierung

Die Belastungsgrenzwerte für den Lärm militärischer Waffen-, Schiess- und Übungsplätze sind in Anhang 9 der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) geregelt. Die Fragen betreffend Zuständigkeit, Grenzwerteinhaltung und Einflussmöglichkeiten der Regierung können wie folgt beantwortet werden:

Zu Frage 1:   Gemäss Art. 45 Abs. 3 lit. d LSV sorgt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bei Anlagen der Landesverteidigung für den Vollzug der Vorschriften über Emissionsbegrenzungen, Sanierungen sowie über die Ermittlung und Beurteilung von Lärmimmissionen. Somit wird die Einhaltung der Grenzwerte für militärischen Schiesslärm landesweit durch das VBS kontrolliert. Zuständig ist das Generalsekretariat VBS, Bereich Raum und Umwelt.

Zu Frage 2:   Gemäss der 2014 durchgeführten Lärmberechnung sind die massgebenden Grenzwerte auf dem Schiessplatz Rossboden/Rheinsand des Waffenplatzes Chur überschritten. Mit der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) hat eine Konzentration auf wenige, dafür gut ausgebaute Ausbildungsinfrastrukturen sowie bundeseigene Waffen- und Schiessplätze stattgefunden. Dies trifft auch auf den Waffenplatz Chur und damit den Schiessplatz Rossboden/Rheinsand zu und erklärt die höhere Belegung und Auslastung. Das VBS ist gemäss Art. 17 Abs. 6 lit. d LSV verpflichtet, bis 31. Juli 2025 auf militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen mit Grenzwertüberschreitungen die nötigen Sanierungen und Schallschutzmassnahmen durchzuführen.

Zu Frage 3:   Die Regierung könnte vom VBS die Einhaltung der in Anhang 9 LSV verankerten Belastungsgrenzwerte einfordern. Da aber die Sanierungsfrist bis 2025 läuft, würde eine entsprechende Forderung wohl mit dem Hinweis beantwortet, dass im Rahmen der Sanierung Massnahmen zur Einhaltung der Belastungsgrenzwerte geprüft werden. Falls eine vollständige lärmtechnische Sanierung mit Einhaltung der Belastungsgrenzwerte nicht möglich wäre, könnte das VBS als Vollzugsbehörde gestützt auf Art. 14 Abs. 1 lit. b LSV Erleichterungen gewähren. Allfällige übermässige Immissionen wären dann wegen überwiegender Interessen der Gesamtverteidigung gegenwärtig und auch in Zukunft zu dulden, solange der Schiessplatz Rossboden/Rheinsand als militärischer Waffen-, Schiess- und Übungsplatz betrieben wird. Die Regierung weist jedoch darauf hin, dass das VBS seit rund 15 Jahren verschiedene Lärmschutzmassnahmen getroffen hat und der Schiess- resp. Waffenplatz Rossboden/Rheinsand ein wichtiger Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor für Chur und Umgebung ist. So wurden beispielsweise Lärmschutzboxen für das Schiessen mit den Maschinengewehren der Radschützenpanzer gebaut, um die Belastung durch den Ausbildungs- und Übungsbetrieb zu reduzieren. Der Armeestandort Chur beschäftigt rund 100 Mitarbeitende des VBS und alleine die stationierte Truppe setzt in Chur jährlich über drei Millionen Franken um. Hinzu kommen grosse Ausgabeposten für den Unterhalt und den Betrieb der Waffenplatzinfrastruktur, welche vorwiegend lokal vergeben werden, Pauschalzahlungen an externe Leistungserbringer und an die Waffenplatzgemeinden sowie Investitionen in die Weiterentwicklung der Unterkunfts- und Waffenplatzinfrastruktur. Eine Schliessung des Waffenplatzes Chur würde folglich volkswirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

11. Dezember 2019