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Session: 11.02.2020

In den nächsten Jahren wird die Regierung in Ausführung von Art. 10 MSG erstmals Leistungsaufträge für die privaten Mittelschulen des Kantons (d.h. nach Art. 2 MSG auch mit den Gymnasien und Fachmittelschulen) erarbeiten. Gemäss Art. 3 MSG soll das Mittelschulangebot dezentral sein und es sollen sprach-, regional- und wirtschaftspolitische Erwägungen berücksichtigt werden. Insbesondere soll gemäss Art. 3 MSG für Schülerinnen und Schüler deutscher, rätoromanischer und italienischer Muttersprache ein chancengleicher Zugang zu einer Mittelschulausbildung sichergestellt werden. Um die Angebote im Fach Rätoromanisch der privaten Mittelschulen im rätoromanischen Sprachgebiet zu stärken, hat die Regierung gemäss Art. 11 Abs. 2 MSG neu die Möglichkeit, Mittelschulen dazu zu verpflichten, die rätoromanische Sprache besonders zu fördern.

Zudem ist die Erteilung der Leistungsaufträge auch eine Möglichkeit, angesichts des eklatanten Mangels an Lehrpersonen rätoromanischer Sprache, den Widerspruch aufzuheben zwischen der Garantie gemäss Art. 3 MSG eines dezentralen Mittelschulangebots (also auch Fachmittelschulangebots), welches sprachpolitische Erwägungen berücksichtigt, und der Festlegung gemäss Art. 19 FMSV, dass der einzige Schulort zur Erlangung der Fachmaturität Pädagogik die Evangelische Mittelschule Schiers sein soll. Im Sinne von Art. 3 MSG wäre es notwendig, auch im rätoromanischen Sprachgebiet Möglichkeiten zu unterstützen, die Fachmaturität Pädagogik zu erlangen, oder mindestens die Angebote in rätoromanischer Sprache im Rahmen der Fachmaturität Pädagogik (und des Vorkurses PH) auszubauen. Als Zulieferer für rätoromanische Schülerinnen und Schüler der Fachmaturität Pädagogik sind die dezentralen Fachmittelschulangebote (Fachmittelschulausweis Pädagogik) in den rätoromanischen Sprachregionen zu erhalten und zu stärken.

In Bezug auf die Erteilung der Leistungsaufträge an private Mittelschulen bitten die Unterzeichnenden die Regierung um Antwort auf folgende Fragen:

1.     In welcher Art und Weise wird die Regierung bei der Erteilung der Leistungsaufträge an private Mittelschulen im rätoromanischen Sprachgebiet von der Möglichkeit gemäss Art. 11 Abs. 2 MSG Gebrauch machen, Mittelschulen dazu zu verpflichten, die rätoromanische Sprache besonders zu fördern?

2.     Beabsichtigt die Regierung, für die Angebote der privaten Mittelschulen, welche die rätoromanische Sprache besonders fördern, Mehrmittel zur Verfügung zu stellen?

3.     Wie wird die Regierung angesichts des eklatanten Mangels an Lehrpersonen rätoromanischer Sprache mit dem Widerspruch umgehen zwischen der Garantie gemäss Art. 3 MSG eines dezentralen Angebots, das sprachpolitische Erwägungen berücksichtigt, und der Festlegung gemäss Art. 19 FMSV, dass der einzige Schulort zur Erlangung der Fachmaturität Pädagogik die Evangelische Mittelschule Schiers sein soll?

4.     Inwiefern plant die Regierung auch in Zukunft, dezentrale Fachmittelschulangebote in den rätoromanischen und italienischen Sprachregionen zu garantieren und zu unterstützen?

Chur, 11. Februar 2020

Alig, Zanetti (Sent), Deplazes (Rabius), Atanes, Baselgia-Brunner, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Danuser, Degiacomi, Della Cà, Derungs, Ellemunter, Felix, Gartmann-Albin, Hitz-Rusch, Hofmann, Jenny, Kienz, Kohler, Lamprecht, Maissen, Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Noi-Togni, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Salis, Schmid, Thomann-Frank, Valär, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Costa, Spadarotto, Stieger, Ulber Daniel

Antwort der Regierung

Der verfassungsrechtliche Auftrag eines dezentralen Mittelschulangebots (Art. 89 Abs. 3 der Verfassung des Kantons Graubünden; BR 110.100) bezieht sich auf das Angebot im Bereich der gymnasialen Maturität. Dies wurde im Rahmen der Oktobersession 2018 des Grossen Rats ausführlich dargelegt und diskutiert (vgl. GRP 2 | 2018/2019, S. 322 ff.). Die Qualifikation für die mit der Ausbildung an einer Fachmittelschule (FMS) und Handelsmittelschule (HMS) angestrebten Berufe kann auch über die Berufsbildung oder, wie beispielsweise im Falle des Berufs als Lehrperson, über das Gymnasium erlangt werden. Deshalb sind Jugendliche in ihrer Berufs- und Studienwahl nicht eingeschränkt, wenn in der Region keine HMS oder FMS geführt wird.

Am Gymnasium der Bündner Kantonsschule (BKS) besteht infolge des Angebots der zweisprachigen Maturität gemäss Vorgaben der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) eine weitestgehend ununterbrochene Bildungskette für die Ausbildung in den Kantonssprachen. An der FMS der BKS werden Rätoromanisch und Italienisch als Erstsprache angeboten. An den FMS der Academia Engiadina (AES) und des Bildungszentrums Surselva (BZS) wird Rätoromanisch zusammen mit Deutsch als Erstsprache unterrichtet. Beide FMS führen auch das Berufsfeld Pädagogik. Sollte ein solches Angebot aufgrund geringer Nachfrage nicht mehr aufrechterhalten werden können, ist die entsprechende Ausbildung an der BKS weiterhin gewährleistet.

In Beachtung regionalpolitischer Interessen und aufgrund geringer Schülerzahlen wurden zur Erfüllung qualitativer Ausbildungsansprüche die Fachmaturitätsausbildungen in den Berufsfeldern Gesundheit, Pädagogik sowie Soziale Arbeit auf die bestehenden Standorte verteilt. Damit wird dem Grundsatz der Dezentralisierung auch hier soweit vertretbar Rechnung getragen.

Zu Frage 1: Das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement hat zusammen mit den Leitenden der Bündner Mittelschulen eine Bestandsaufnahme erarbeitet und festgestellt, dass die ununterbrochene Bildungskette in Rätoromanisch und Italienisch bis zur Maturität nicht flächendeckend gewährleistet werden kann. Die gewonnenen Erkenntnisse sind nun zu analysieren und dort, wo die Bildungskette Lücken aufweist, müssen Massnahmen für eine Verbesserung der Situation geprüft werden, welche gegebenenfalls in die Leistungsaufträge der privaten Mittelschulen aufgenommen werden können. Gestützt auf Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz, MSG; BR 425.000) kann die Regierung Mittelschulen dazu verpflichten, die rätoromanische oder italienische Sprache besonders zu fördern.

Zu Frage 2: Gestützt auf Art. 27 MSG unterstützt der Kanton die Förderung der Kantonssprachen an den privaten Mittelschulen mit besonderen Beiträgen. Für eine weitergehende finanzielle Unterstützung fehlt die gesetzliche Grundlage.

Zu Frage 3: Die dreijährige Ausbildung zum FMS-Ausweis im Berufsfeld Pädagogik berücksichtigt gegenwärtig an drei Schulstandorten die rätoromanische Sprache. Die darauf aufbauende einjährige Ausbildung zur Fachmaturität wurde bei deren Einführung auch aus regionalpolitischen Überlegungen dezentral dem Standort Evangelische Mittelschule Schiers angegliedert. Im Zusammenhang mit den in der Beantwortung von Frage 1 erwähnten Arbeiten wird geprüft, ob in Bezug auf die Kantonssprachen Anpassungen im Lehrplan der Fachmaturität Pädagogik notwendig sind.

Zu Frage 4: Die Regierung wird gestützt auf die Bestimmungen des Mittelschulgesetzes den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Achtung eines dezentralen Mittelschulangebots im Rahmen obiger Ausführungen wahrnehmen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass derzeit im italienischen Sprachgebiet im Kanton Graubünden kein Mittelschulangebot existiert.

9. April 2020