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Session: 11.02.2020

Der Regionalflugplatz Samedan liegt auf 1'707 m.ü.M. und ist damit Europas höchstgelegener Flughafen. Er wird im Sachplan Infrastruktur (SIL) beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als konzessionierter Regionalflughafen geführt. Gegenwärtig wird er für Geschäfts-, Touristik- und Arbeitsflüge, die fliegerische Aus- und Weiterbildung sowie den Flugsport genutzt.

Der «Engadin Airport» hat seit dem 5. Dezember 2019 ein neues satellitengestütztes Anflug- und Abflugsystem. Das «GNSS-IFR-Anflugverfahren LSZS» wurde durch das BAZL zertifiziert und hat sich bereits diesen Winter bestens bewährt. Das System erhöht die Sicherheit sowie die Erreichbarkeit und macht An- und Abflüge auch bei anspruchsvollen Wetterbedingungen möglich. Die bessere Planbarkeit von Flügen bildet zudem eine Chance für Direktflüge aber auch für den Kongresstourismus. Ausserdem finden ab dem Regionalflughafen Samedan (RFS) zahlreiche Flüge zugunsten der öffentlichen Sicherheit statt.

Was die Besitzverhältnisse anbelangt, so ist Grundeigentümer des Regionalflughafens der Kanton Graubünden. Die Infrastrukturunternehmung gehört den elf Gemeinden des Oberengadins, betrieben wird der Flughafen von der «Engadin Airport AG». Der Flughafen steht vor einer umfassenden Modernisierung. Die Hochbauten sowie weitere Infrastrukturen werden in den nächsten Jahren weiter ersetzt und ausgebaut.

Nach diesen erheblichen Investitionen ist der Regionalflughafen nun in der Lage, als Zubringer des Luftverkehrs für das World Economic Forum in Davos als An- und Abflugdestination aufzutreten und jährlich eine wichtige Aufgabe zugunsten der Durchführung des Anlasses zu leisten. Die Unterzeichnenden gehen davon aus, dass es nicht nur im Interesse des Oberengadins, sondern auch im Interesse des Kantons liegt, den nun ausgebauten «Engadin Airport» während des WEF optimal zu nutzen und die Wertschöpfung während des WEF im Kanton zu steigern.

Vor diesem Hintergrund wollen die Unterzeichnenden der Regierung folgenden Auftrag erteilen. Die Regierung wird eingeladen, was folgt abzuklären:

1.     Welche Massnahmen sind erforderlich, damit der «Engadin Airport» in Zukunft als Dienstleister für das WEF auftreten und den Flughafen St. Gallen Altenrhein und Kloten entlasten kann?

2.     Welche konkreten Handlungen sind für die weitere Einbindung des «Engadin Airports» in das Sicherheitsdispositiv (analog Flughafen Altenrhein) erforderlich?

3.     Welche (weiteren) Nutzungsmöglichkeiten bestehen für den «Engadin Airport» zugunsten des WEF und zugunsten der Sicherheitsorganisation für die nächste Durchführung des WEF? Welche Investitionen müssten gegebenenfalls hierzu noch getätigt werden?

Chur, 11. Februar 2020

Niggli (Samedan), Aebli, Föhn, Alig, Berther, Berweger, Bettinaglio, Bigliel, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caluori, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Censi, Clalüna, Claus, Crameri, Danuser, Ellemunter, Engler, Felix, Flütsch (Splügen), Giacomelli, Gort, Hartmann-Conrad, Hefti, Hitz-Rusch, Hohl, Holzinger-Loretz, Jenny, Jochum, Kienz, Koch, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Lamprecht, Loepfe, Marti, Michael (Castasegna), Mittner, Müller (Susch), Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Pfäffli, Preisig, Rüegg, Salis, Schutz, Stiffler, Thomann-Frank, Thür-Suter, Waidacher, Weber, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent), Costa

Antwort der Regierung

Am Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) nehmen jährlich rund 3000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Kultur teil. Nur ein kleiner Teil dieser Personen geniesst völkerrechtlichen Schutz (zum Beispiel Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister), und wiederum nur für einen Teil dieser Personengruppe müssen polizeiliche Schutzmassnahmen ergriffen werden. Das bedeutet, dass der grösste Teil der am WEF-Jahrestreffen teilnehmenden Personen ohne zusätzliche/besondere Schutzmassnahmen einreisen und sich in der Schweiz bewegen kann.

Die Unterzeichnenden beabsichtigen, der Regierung den Auftrag zu erteilen, drei Punkte abzuklären.

Zu Punkt 1: Die Stiftung World Economic Forum als Organisatorin des Jahrestreffens in Davos lässt ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Wahl des Transportmittels für die An- und Abreise offen und hat keine Verträge mit Transportunternehmen, namentlich Flughäfen. An- und Abreisen werden individuell organisiert. Einreisen können im Engadin Airport bereits heute problemlos abgewickelt werden, sowohl aus dem Schengen- als auch aus dem Nicht-Schengen-Raum. Auch die Einreise völkerrechtlich geschützter Personen ohne besondere Schutzmassnahmen ist möglich. Zu ergänzen ist, dass während des WEF-Jahrestreffens eine Luftraumsperre besteht. Damit verbunden darf auf Anweisung der Luftwaffe das vorhandene GPS-Anflug-Verfahren nicht genutzt werden, und die An- und Abflüge müssen auf Sicht erfolgen, sofern die Bewilligung zur Landung beziehungsweise zum Start vorliegt.

Zu Punkt 2: Die Kantonspolizei Graubünden erstellt im Rahmen der WEF-Jahrestreffen kein Sicherheitsdispositiv für den Flughafen Altenrhein. Wie bereits einleitend gezeigt, sind für den grössten Teil der Kongressteilnehmenden auch keine besonderen völkerrechtlichen Schutzmassnahmen notwendig. Weiter ist es Sache des jeweiligen Flughafens, beispielsweise für parkierte Privatjets, die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen. Würde eine völkerrechtlich geschützte Person über den Engadin Airport einreisen, würde der Bundessicherheitsdienst bezüglich dieser Person eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und entsprechende Schutzmassnahmen vorschlagen, welche von der Kantonspolizei auf dem Flughafen temporär umgesetzt würden. Diese wären je nach Person und den konkreten Umständen relativ aufwendig.

Zu Punkt 3: Wie bereits dargelegt, könnte bereits heute der grösste Teil der Kongressteilnehmenden über den Engadin Airport einreisen. Sollten völkerrechtlich geschützte Personen mit einem bestimmten Schutzbedarf über den Engadin Airport einreisen, wären die im konkreten Falle notwendigen Schutzmassnahmen durch die Kantonspolizei in Abstimmung mit der Flughafenbetreiberin temporär umzusetzen.

Damit konnten die im Auftrag aufgeführten Punkte bereits abgeklärt werden.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzuschreiben.

30. April 2020