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Session: 19.06.2020

Die Corona-Pandemie hat die Bündner Wirtschaft im Mark getroffen. Durch erste Interventionen von Bund und Kanton (Kurzarbeit, Covid-Kredite, Härtefallfonds) wurde ein massiver Einbruch oder gar Zusammenbruch der Wirtschaft verhindert. Dennoch wurden zahlreiche Investitionen aufgrund Corona verschoben oder zurückgestellt und die unsichere Aussicht auf unseren so essenziellen Wintertourismus stellen weiterhin ein erhebliches Risiko dar. Die BDP Fraktion des Grossen Rats ist daher der Ansicht, dass es nun schnell und zielgerichtet Massnahmen braucht, welche die Bündner Wirtschaft – und dabei insbesondere die KMUs und den Tourismus – stützen und ihr wie in Phase 1 der Corona-Pandemie Sicherheit vermitteln, damit private Investitionen und Innovationen deblockiert werden.

Im Vordergrund stehen für die BDP Fraktion explizit nicht Finanzspritzen à fonds perdu, sondern vielmehr die Forcierung von ohnehin geplanten Projekten und die Unterstützung durch Schaffung KMU-freundlicher Rahmenbedingung, allenfalls auch in zeitlich beschränkter Weise (durch Sunset-Legislation) wie das Festlegen von weiterhin sehr kurzfristigen Zahlungszielen durch den Kanton, die Fokussierung der Vergaberichtlinien mit der grösstmöglichen, rechtskonformen Berücksichtigung von Bündner Unternehmen oder die Überprüfung von Gebühren im Hinblick auf das ohnehin geltende Kostendeckungsprinzip. Entscheidend ist, dass das Massnahmenpaket breit und zeitnah über die gesamte Verwaltung erarbeitet und präsentiert wird.

Die BDP Fraktion fordert daher von der Regierung:

  1. Dem Grossen Rat zeitnah ein umfassendes Impulsprogramm zur Förderung der Bündner Wirtschaft zu präsentieren.
  2. Bei der Erarbeitung primär auf nicht-finanzielle Unterstützung hinzuarbeiten und nur wo nötig und nachweislich wirksam finanzielle Beiträge vorzuschlagen.
  3. Als Teil des Impulsprogrammes mit den Partnern aus dem Tourismus Massnahmen zur Abfederung des Risikos eines grossen Verlusts im kommenden Wintertourismusgeschäft zu erarbeiten.

Chur, 19. Juni 2020

Hohl, Loi, Michael (Donat), Aebli, Bettinaglio, Buchli-Mannhart, Casty, Clalüna, Danuser, Ellemunter, Grass, Gugelmann, Hardegger, Hefti, Lamprecht, Müller (Susch), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Tanner, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent)

Antwort der Regierung

Die Corona-Pandemie stellt die Bündner Wirtschaft vor grosse Herausforderungen. Die Massnahmen zur Eindämmung der Virusausbreitung sowie die damit verbundene Unsicherheit hinsichtlich des weiteren Verlaufs wirken sich negativ auf den Export, die Investitionsbereitschaft und das Konsumklima aus. Für das Jahr 2020 rechnet das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Stand Juni 2020) für die Schweiz mit einem BIP-Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 6,2 %. Die Erholung der internationalen Wirtschaftsaktivität dürfte nur schleppend vonstattengehen. 

Die Regierung hat bereits im März und April 2020 – in Ergänzung zu den Bundesmassnahmen – gezielte Sofortmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen. Neben finanziellen Unterstützungsmassnahmen (Solidarbürgschaften, diverse Nachtragskredite) umfasst das Massnahmenpaket auch nicht-finanzielle Erleichterungen für die Unternehmen und die Bevölkerung. Beispielsweise werden eingehende Rechnungen von der kantonalen Verwaltung umgehend geprüft und die Zahlungen schnellstmöglich ausgelöst. Im Weiteren wird auch die Möglichkeit grosszügig gehandhabt, für ausstehende Rechnungen des Kantons die Zahlungsfrist zu erstrecken oder Ratenzahlungen zu bewilligen. Diese Massnahmen entschärfen Liquiditätsengpässe der Unternehmen, ohne den Kantonshaushalt zu belasten.

Die periodische Überprüfung der Gebühren nach dem Grundsatz der Kostendeckung ist eine Pflichtaufgabe der kantonalen Verwaltung. In Bezug auf die Gebühren hat die Regierung beschlossen, auf Verzugszinsen sowie auf die Erhebung von Mahngebühren für Rechnungen des Kantons, wie Steuern, Gebühren, Abgaben und Bussen bis Ende 2020 zu verzichten. Die Regierung beschloss zudem eine kulante Handhabung der Rückzahlungsmodalitäten bei NRP-Darlehen oder bei Kantonsdarlehen. 

Die Rolle des Kantons als wichtiger Auftraggeber ist der Regierung überaus bewusst und wird von ihr aufmerksam verfolgt. Entsprechend nutzt die Kantonsverwaltung generell und bereits heute den submissionsrechtlichen Handlungsspielraum zugunsten der einheimischen Wirtschaft – soweit rechtlich möglich und sinnvoll – aus. Weiter waren und sind die kantonalen Stellen seit Beginn der Corona-Krise bemüht, die Vergaben, Verfahren und Bauprogramme ohne Verzögerungen durchzuführen und damit das einheimische Gewerbe zu unterstützen. Im Bereich der Walderschliessung und der Schutzbauten gegen Naturgefahren soll mit einer verstärkten Unterstützung der Gemeinden eine beschleunigte Umsetzung geplanter Vorhaben erreicht werden.

Der weitere Verlauf der Pandemie und damit auch der Konjunktur ist mit grosser Unsicherheit behaftet. Für eine zweckmässige Definition von Massnahmen im Sinne eines mittel- bis langfristig wirkenden Impulsprogramms für die Bündner Wirtschaft ist es daher wichtig, in Szenarien zu denken. Das Wirtschaftsforum Graubünden hat unter Berücksichtigung weiterer Grundlagenarbeiten eine entsprechende Einschätzung vorgenommen und mögliche Handlungsfelder identifiziert. Auf dieser Grundlage hat der Kanton im Juni 2020 zwei aufeinander abgestimmte Teilprojekte lanciert, die als Impulsprogramm für die Bündner Wirtschaft verstanden werden können:

  • Wirtschaft: Auftrag an die Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden (inkl. Baumeisterverband), die zusammen mit dem Wirtschaftsforum Graubünden strategische Grundlagen zuhanden des Kantons erarbeiten.
  • Tourismus: Auftrag an die Interessengemeinschaft Tourismus Graubünden zur Prüfung von Massnahmenvorschlägen mit Fokus auf den Winter 2020 sowie Erarbeitung von Grundlagen für ein langfristiges Strukturprogramm für den Bündner Tourismus. Die Erarbeitung von kurzfristigen Massnahmen zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie während der kommenden Wintersaison sind Bestandteil des Auftrags an die Interessengemeinschaft Tourismus, welche die wichtigsten Akteure des Bündner Tourismus repräsentiert.

Basierend auf diesen Arbeiten sollen bis Ende Jahr Handlungsfelder und mögliche Massnahmen abgeleitet werden.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern:

  • Die Regierung führt die skizzierten Aufträge und Arbeiten in Form von gezielten Impulsmassnahmen für Wirtschaft und Tourismus weiter.
  • Die Regierung setzt die bereits beschlossenen nicht-finanziellen Unterstützungsmassnahmen weiter um.

26. August 2020