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Session: 22.10.2020

Das Leitbild «Leben mit Behinderungen» soll als Grundlage für das Zusammenleben im Kanton Graubünden dienen. Der Kanton Graubünden und seine Bevölkerung sehen die Vielfalt der Menschen als Stärke. Alle Menschen mit Behinderungen nehmen selbstverständlich am gesellschaftlichen Leben teil und gestalten die Gesellschaft mit.

Das Leitbild soll in konstruktiver Weise aufzeigen, wie das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen gefördert werden kann und dadurch für die Gesellschaft ein Mehrwert entsteht. Die chancengerechte Teilnahme und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als selbstbestimmte und verantwortungsbewusste Mitglieder der Gesellschaft werden anerkannt und gefördert.

Gestützt auf ihren Auftrag engagieren sich bereits heute zahlreiche Akteurinnen und Akteure für das Wohl von Menschen mit Behinderungen. Das Leitbild soll alle Beteiligten im öffentlichen und privaten Sektor motivieren, Massnahmen zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft zu ergreifen und diese, zusammen mit den involvierten Departementen, auf eine gemeinsame Basis zu stellen.

Das Leitbild kann in verschiedene Handlungsfelder aufgeteilt werden. In den einzelnen Handlungsfeldern können Leitsätze erarbeitet werden, welche als Grundlage für den öffentlichen Dialog, zur Koordination unter den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren und für die politischen Prozesse dienen. Die Erarbeitung des Leitbildes erfolgt departementsübergreifend und im Dialog mit den Fachorganisationen, Institutionen und Behindertenverbänden.

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung mit der Erarbeitung eines kantonalen Leitbildes «Leben mit Behinderungen».

Chur, 22. Oktober 2020

Holzinger-Loretz, Ruckstuhl, Hardegger, Alig, Baselgia-Brunner, Berweger, Bettinaglio, Brandenburger, Cahenzli-Philipp, Caluori, Clalüna, Claus, Crameri, Danuser, Della Cà, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Ellemunter, Engler, Epp, Fasani, Felix, Flütsch, Föhn, Gartmann-Albin, Geisseler, Gugelmann, Hitz-Rusch, Hohl, Horrer, Kasper, Kienz, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Marti, Michael (Castasegna), Mittner, Müller (Felsberg), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Pfäffli, Preisig, Rettich, Rüegg, Rutishauser, Sax, Schmid, Schwärzel, Stiffler, Thomann-Frank, Thür-Suter, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Zanetti (Landquart), Brändli Capaul, Bürgi-Büchel, Donatsch, Gasser (Schiers), Giudicetti, Pajic, Spadarotto, Spagnolatti, Spreiter, Tomaschett (Chur), Tscholl

Antwort der Regierung

Die Regierung anerkennt das Anliegen der Unterzeichnenden, das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Kanton Graubünden zu fördern und die Teilnahme und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Als Grundlage für den öffentlichen Dialog, für die Koordination unter den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren und für die politischen Prozesse soll gemäss Auftrag ein Leitbild dienen, welches im Dialog mit Fachorganisationen, Institutionen und Behindertenverbänden erarbeitet werden soll.

Die genannten Ziele verfolgt bereits die UN Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz am 15. April 2014 ratifiziert hat und seit 15. Mai 2014 in Kraft ist. Mit der Ratifizierung verpflichten sich Bund und Kantone, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Teilhabe und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.

Die UN Behindertenrechtskonvention schafft für den Kanton Graubünden bereits einen verbindlichen Rahmen, der über Absichtserklärungen und Werte eines eher allgemein gehaltenen Leitbildes deutlich hinausgeht. Die Konvention enthält programmatische Vorgaben und Mindeststandards für verschiedene Themenbereiche, welche Bund und Kantone in Bezug auf die Integration von Menschen mit Behinderungen einhalten müssen.

Die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention ist ein langfristiges Projekt und wird auch durch den Kanton Graubünden vorangetrieben. Bereits bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zur Behindertenintegration im Kanton Graubünden wurden wichtige Leitlinien der UN Behindertenrechtskonvention berücksichtigt. Sie sind heute weiterhin wegweisend, z. B. bei der strategischen Ausrichtung des stationären, teilstationären und ambulanten Angebotes zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Kanton Graubünden.

Die Regierung stellt in Frage, ob ein eigenständiges kantonales Leitbild "Leben mit Behinderungen" neben den verbindlichen und umfassenden Leitlinien der UN Behindertenrechtskonvention zusätzliche Wirkung entfalten kann. Erfahrungsgemäss
ist die Erarbeitung eines Leitbildes zudem ein langwieriger und arbeitsintensiver Prozess, der viele Ressourcen bindet. Unbestritten ist hingegen der mit dem Leitbild verbundene Auftrag, die Kommunikation zu dieser Thematik mit den verschiedenen Anspruchsgruppen zu pflegen, verstärkt auch mit der Bevölkerung.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern.

  1. Im Vorfeld der Planung 2024–2027 über die stationären, teilstationären und ambulanten Angebote zugunsten von Menschen mit Behinderungen soll anhand der Zielsetzungen der UN Behindertenkonvention eine erste Bestandsaufnahme erarbeitet werden. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden: Welche Ziele wurden bisher in welchem Grad erreicht? Welche weiteren Massnahmen sind für die Zielerreichung notwendig? Dazu sollen Umfragen in den Departementen, bei den Leistungserbringenden, den Organisationen und den Verbänden, welche Menschen mit Behinderung vertreten, und unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen durchgeführt werden. Danach sollen Ziele für die einzelnen Teilbereiche formuliert werden.
  2. Der aktuelle Stand der einzelnen Teilbereiche und die Ziele sowie die definierten Massnahmen sollen anschliessend in geeigneter Form kommuniziert werden; dies kann auch ein Leitbild umfassen.

17. Dezember 2020