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Session: 18.02.2021

Im August 2020 hielt die Regierung fest, dass nicht bekannt ist, wie hoch der Anteil an jungen Erwachsenen ist, welche ohne Erstausbildung im Kanton Graubünden ins Erwerbsleben startet. Aufgrund dieser fehlenden Faktenbasis ist es nicht möglich, gesicherte Aussagen über die Entwicklung der Anzahl Personen zu machen, welche ohne Ausbildung ins Berufsleben zu starten versucht. Die Regierung hält in ihrer Antwort auf meine Anfrage «betreffend fehlende Erstausbildung als Risikofaktor» fest, dass eine fehlende Erstausbildung die Existenzsicherung gefährden kann, wodurch das Armutsrisiko wiederum steigt. Auch die negativen gesundheitlichen Folgen und somit steigenden Gesundheitskosten werden von der Regierung festgestellt. Gerade jenen Personen mit einer negativen Schul-, Ausbildungs- und Berufskarriere droht gehäuft der Weg in die Sozialhilfe.

Bezug nehmend auf nationale Studien liegt die Anzahl junger Erwachsener, welche ohne erfolgreichen Lehrabschluss oder weiterführende Schule ins Berufsleben zu starten versuchen, bei bis zu 10 %. Umgemünzt auf den Kanton Graubünden ist konservativ geschätzt ebenfalls mit jährlich gut 80 - 100 jungen Erwachsenen zu rechnen, welche dieses Schicksal teilen. Weder aus sozialer noch aus gesundheitlicher oder aus wirtschaftlicher Perspektive ist dieser Zustand haltbar.

Um im Bereich fehlender Erstausbildungen zielführend agieren zu können, ist von Schnellschüssen abzusehen. Essenziell ist es, zunächst eine solide Faktenbasis zu schaffen. Mit Hilfe dieser können allfällige Hotspots oder auch Zusammenhänge eruiert werden und es kann wo nötig mit wirksamen Massnahmen reagiert werden.

Aus diesem Grund fordern die Unterzeichnenden von der Regierung zukünftig eine Bezifferung des Qualifizierungsgrades junger Erwachsener, welche neu ins Berufsleben starten, zu erheben.

Davos, 18. Februar 2021

Rettich, Schneider, Bettinaglio, Atanes, Brandenburger, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Deplazes (Rabius), Derungs, Favre Accola, Gartmann-Albin, Geisseler, Hartmann-Conrad, Holzinger-Loretz, Horrer, Müller (Felsberg), Pajic, Papa, Perl, Preisig, Ruckstuhl, Rutishauser, Schwärzel, Tanner, Thomann-Frank, Thür-Suter, von Ballmoos, Widmer (Felsberg), Zanetti (Landquart), Collenberg, Spadarotto, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Die Regierung ist sich der herausfordernden Situation für Jugendliche und junge Erwachsene beim Übergang I (von der obligatorischen Schule in die Sekundarstufe II) oder beim Übergang II (von der Sekundarstufe II nach einer beruflichen Grundbildung oder einem Mittelschulabschluss ins Berufsleben oder in eine weiterführende Ausbildung) bewusst. In der Antwort der Regierung (Regierungsbeschluss vom 24. August 2020, Prot. Nr. 686/2020) zur Anfrage Rettich betreffend fehlende Erst­ausbildung als Risikofaktor wurde auf die verschiedenen Massnahmen des Case Managements Berufsbildung (CMBB) des Amts für Berufsbildung (AFB) hingewiesen. Jugendliche, welche beim Austritt aus der Volksschule, nach dem Besuch eines Brückenangebots oder nach einem Lehrabbruch ohne Anschlusslösung dastehen, werden vom CMBB angeschrieben und können freiwillig dessen Begleitung in Anspruch nehmen. Melden sich die angeschriebenen Personen nicht, fasst das CMBB telefonisch nach. Absolvierende, welche die Qualifikationsverfahren nicht bestanden haben, erhalten ein Anmeldeformular für die Prüfungswiederholung. Erfolgt nach dem Erinnerungsschreiben keine Anmeldung, wird das CMBB informiert, welches dann mit diesen Personen Kontakt aufnimmt.

Die Vernehmlassung zur Revision der Verordnungsbestimmungen zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV) dauerte bis am 19. März 2021. Eines der zentralen Revisionsthemen ist es, Jugendliche und junge Erwachsene mit gesundheitlichen Einschränkungen gezielt und verstärkt zu unterstützen, damit sie die Übergänge I und II möglichst gut bewältigen. Dabei spielt auch die Früherfassung eine wichtige Rolle. Erste Gespräche zwischen der IV-Stelle Graubünden und dem AFB zwecks Angebotskoordination fanden bereits statt.

Gemäss den Indikatoren «Regionale Disparitäten in der Schweiz» des Bundesamts für Statistik (BFS) lag die Jugendarbeitslosenquote (15- bis 24-Jährige) im Kanton Graubünden im Jahr 2019 bei 1,0 Prozent und damit um 1,2 Prozentpunkte unter dem Schweizerischen Durchschnitt. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren haben ihre gemeinsamen bildungspolitischen Ziele im Jahr 2019 für die kommenden vier Jahre aktualisiert. Demnach sollen 95 Prozent aller 25-Jähri­gen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen. Dieses Ziel wurde bislang noch nicht erreicht. Schweizweit liegt gemäss Berechnungen des BFS die Quote der Erstabschlüsse (mittlere Nettoquote 2017–2019 bis zum 25. Altersjahr in Prozent der gleichaltrigen Referenzbevölkerung rückwirkend für das Jahr 2018) bei 90,4 Prozent. In Graubünden liegt die Quote (mit 1851 zertifizierten Personen) bei 93,1 Prozent und ist somit höher als der Schweizer Durchschnitt.

Für den Kanton Graubünden bestehen keine Erhebungen, die den Qualifizierungsgrad von neu ins Erwerbsleben startenden Personen beziffern. Die aufgeführten Angaben des BFS liefern jedoch Anhaltspunkte. Bezogen auf das Jahr 2018 kann bei 1851 zertifizierten (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder Berufsattest, Fachmittelschulausweis, Abschluss einer gymnasialen Maturität oder einer internationalen Schule in der Schweiz) Personen (93,1 Prozent) im Umkehrschluss davon ausgegangen werden, dass rund 137 Personen (6,9 Prozent) bis zu ihrem 25. Altersjahr keinen Abschluss auf der Sekundarstufe II erlangt haben.

Ende Februar 2021 verzeichnete das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit in der Altersklasse der 15- bis 24-Jährigen total 305 Stellensuchende. Insgesamt 141 dieser jugendlichen Stellensuchenden verfügen über keinen Berufsabschluss.

Es gibt also bereits verschiedene Indikatoren, welche Informationen zur Situation in Graubünden liefern und aus welchen entsprechende Schlüsse gezogen werden können. Von der geforderten Erhebung, welche mit hohem zusätzlichem personellen und finanziellen Aufwand verbunden wäre, ist daher abzusehen. Zudem würde sie keine exakteren Daten liefern und müsste jährlich bei allen in Graubünden ansässigen Unternehmen durchgeführt werden. Dabei würden Bündnerinnen und Bündner, welche in anderen Kantonen arbeiten, aber auch nicht erwerbstätige junge Erwachsene, welche beispielsweise bei den regionalen Arbeitsvermittlungen, bei den Sozialdiensten und der IV gemeldet sind, nicht erfasst. Ebenfalls nicht identifiziert, würden Personen, welche nirgends gemeldet sind.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

9. April 2021