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Session: 21.04.2021

Das Gesundheitspersonal wurde von den Leserinnen und Lesern der Südostschweiz zu den Bündnerinnen und Bündnern des Jahres 2020 gewählt.

Dies wegen seines ausserordentlichen Einsatzes während der Coronapandemie, die noch immer andauert. Seit einem Jahr ist das Gesundheitspersonal nun schon einer anhaltenden Belastung ausgesetzt. Und zwar ungeachtet des Tätigkeitsbereichs. Nicht nur auf den Intensivstationen, sondern ebenso auf den Bettenstationen der Spitäler, in den Pflegeheimen, in der Spitex, in den psychiatrischen Kliniken und in Einrichtungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung.

Vor allem dem Einsatz des Gesundheitspersonals haben wir es zu verdanken, dass das Gesundheitswesen bisher nicht zusammengebrochen ist, mit allen dramatischen Folgen für unsere Bevölkerung.

Auch in Zukunft sind wir auf genügend motiviertes und engagiertes Gesundheitspersonal angewiesen.

Es ist Zeit, diesem ein Zeichen der Wertschätzung zukommen zu lassen.

Einige Institutionen haben ihren Mitarbeitenden eine finanzielle Anerkennung oder zusätzliche freie Tage zugesprochen.

Bedauerlicherweise ist bisher nur ein kleiner Teil des Gesundheitspersonals im Kanton in den Genuss einer solchen Wertschätzung gekommen. Dies, obwohl alle im Gesundheitswesen Tätigen im vergangenen Jahr durch die Pandemie weit über das von ihnen zu erwartende Mass gefordert wurden.

Auf einen Vorstoss im Nationalrat, der eine finanzielle Anerkennung für das Gesundheitspersonal forderte, gab der Bundesrat zur Antwort, das sei keine Aufgabe auf Bundesebene. Es sei Sache der Institutionen der Gesundheitsversorgung, der Kantone und der Sozialpartner, gemeinschaftliche Lösungen zur Honorierung des Einsatzes des Gesundheitspersonals in dieser Krise zu finden.

Der Kanton Waadt ist dem inzwischen nachgekommen und hat den Mitarbeitenden sowohl privater als auch öffentlicher Institutionen je 900 Franken zukommen lassen.

Eine solche Geste behebt den Fachkräftemangel nicht, auch die Ausrichtung einer Coronaprämie entbindet uns nicht von weiteren notwendigen Massnahmen. Jedoch ist sie als Dank für die Bewältigung einer aussergewöhnlichen Herausforderung zu verstehen.

Deshalb beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung mit der Auszahlung einer Prämie für die Mitarbeitenden im Bündner Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der bereits durch die Institutionen erfolgten Anerkennung.

Davos, 21. April 2021

Rutishauser, Widmer-Spreiter (Chur), Pajic, Atanes, Baselgia-Brunner, Caviezel (Chur), Clalüna, Degiacomi, Della Vedova, Gartmann-Albin, Horrer, Müller (Felsberg), Paterlini, Perl, Preisig, Rettich, Wilhelm, Stieger, Tomaschett (Chur), van Kleef

Antwort der Regierung

Für die Bündner Regierung steht ausser Zweifel, dass das Personal der Spitäler, der Alters- und Pflegeheime sowie der Spitex in der Pandemiesituation eine grosse Leistung vollbracht hat, welche zu Dank verpflichtet. Zahlreiche Institutionen haben sich gegenüber ihren Mitarbeitenden denn auch erkenntlich gezeigt und zusätzliche Vergütungen ausgerichtet. Die Regierung begrüsst diesen Schritt ausdrücklich, zumal die entsprechenden Institutionen damit auch ein Zeichen der Wertschätzung an das Personal leisten. Dies ist angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels von grosser Bedeutung.

Eine Umfrage des Bündner Spital- und Heimverbandes bezüglich Prämien hat folgende Ergebnis gezeigt (42 Institutionen haben sich geäussert):

  • Eine Mehrheit der befragten Mitglieder spricht sich für eine durch den Kanton finanzierte Coronaprämie aus. Etwa 1/3 spricht sich ausserdem dafür aus, dass nicht nur das Gesundheitspersonal eine solche erhält, sondern alle Mitarbeitenden im Gesundheitswesen.
  • Eine Minderheit möchte, dass die Gelder des Kantons an die Betriebe fliesst, damit diese die Prämien «gerecht» verteilen können. Gelder sollen alle Betriebe erhalten, auch solche, die bereits Prämien an die Mitarbeitenden ausgerichtet haben.
  • Eine «Prämienvorschrift» des Kantons für die Betriebe, ohne Bereitstellung der entsprechenden Mittel, lehnen fast alle Befragten ab. Wenn, dann soll jeder Betrieb selber entscheiden können, ob er eine Prämie ausrichten will oder nicht.
  • Von den 42 Mitgliedern, die an der Umfrage teilgenommen haben, haben 17 bereits Prämien an die Mitarbeitenden ausgerichtet. Die übrigen nicht.

Die Spitex-Organisationen haben sich wie folgt geäussert (16 Antworten):

  • Von den Spitex-Organisationen haben 8 bereits in irgend einer Form eine Prämie ausbezahlt, 8 haben dies nicht getan.
  • 7 Betriebe sind gegen eine Corona-Prämie durch den Kanton (hauptsächlich weil andere Branchen durchaus noch härter getroffen worden sind und teilweise Personal hier gar um seine Stellen bangt oder diese verloren hat), 4 Betriebe sind dafür, 5 haben keine gefestigte Meinung.

Die Regierung hat die Frage einer Coronaprämie für das Gesundheitspersonal vertieft geprüft. Die Regelung der Arbeitsbedingungen, und damit auch von Prämien, fällt aber grundsätzlich in die Kompetenz der Arbeitsvertragsparteien. Die verschiedenen Gesundheitseinrichtungen und das Gesundheitspersonal sind sehr unterschiedlich betroffen. Es bestehen unterschiedliche Erwartungen an eine allfällige Corona-Prämie. Dabei besteht die Gefahr, dass kleinere Beträge als Gering- statt als Wertschätzung aufgefasst werden könnten, während hohe Beträge von mehreren Tausend Franken pro Person im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen kaum begründbar sind. Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Gesundheitspersonal im aktuellen Umfeld sehr gefragt ist und es an den Institutionen liegt, entsprechend attraktive Anstellungsbedingungen anzubieten.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Kanton Graubünden (auch im Gegensatz zu anderen Kantonen) nicht Träger der Institutionen des Gesundheitsbereiches ist. Folglich obliegt es auch unter diesem Gesichtspunkt den Institutionen und den jeweiligen Trägerschaften, Mehrleistungen des Personals zu vergüten. Teilweise wurde dies, wie bereits ausgeführt, auch gemacht. Eine grobe Berechnung des Gesundheitsamtes hat ergeben, dass die Ausrichtung einer Coronaprämie an das Bündner Gesundheitspersonal gesamthaft mit etwa 6,2 Millionen Franken zu beziffern wäre, was  in etwa einem Prozent der Personalkosten entspricht. Der Regierung ist der Ansicht, dass die Institutionen diesen Betrag selbst tragen und auch verkraften können. Bei einer allfälligen Überweisung des Auftrags müsste die Regierung für das Jahr 2022 einmalig den Kantonsanteil (rund 4,2 Millionen Franken) für diese zusätzliche Entschädigung ausrichten. (Erhöhung der Beiträge an die Spitäler für GWL um 4 Millionen Franken, der anerkannten Kosten der Pflege in den Pflegeheimen um 2 Rappen pro Minute und der anerkannten Kosten pro Leistungsstunde in der Spitex um 80 Rappen pro Stunde). Die sachgerechte Verteilung obläge den Institutionen. Diejenigen Betriebe, die bereits eine Prämie ausgerichtet haben, könnten diese entsprechend verrechnen.

Die Regierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass dort, wo der Kanton Einfluss nehmen kann (z. B. Angebot an Ausbildungsplätzen, Entlöhnung der Ausbildung, Leistungsaufträge an die Institutionen, Beiträge für Lehre und Forschung, Beiträge an das Rettungswesen, Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen, Unterstützung von Kampagnen usw.) die Berufe im Gesundheitsbereich attraktiv bleiben.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

30. Juni 2021