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Session: 27.08.2021

Für die Ausarbeitung des Kulturförderungskonzepts wurde im Jahre 2018 eine besondere Projektgruppe gebildet. Ursprünglich gehörte dieser keine Vertretung aus Italienischbünden an. Erst auf Druck des Parlaments hat die Regierung dies nachgeholt. Das gleiche Szenario hat sich bei der Zusammensetzung des Vorstands des Vereins GRdigital wiederholt. Erneut fehlt eine Vertretung aus Südbünden. Offenbar ist vorgesehen, im ersten Tätigkeitsjahr eine Vertretung der italienischsprachigen Regionen in den Vorstand zu wählen.

Graubünden ist ein Kanton mit drei Sprach- und Kulturregionen. Bei der Zusammensetzung von Institutionen und Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dazu aufgerufen sind, sich mit unserem Territorium in all seinen Facetten auseinanderzusetzen, ist die sprachliche Vielfalt unseres Kantons zwingend zu berücksichtigen.

Die Erfahrung zeigt, dass es einer verbindlicheren Grundlage bedarf, wenn wir die Grundsätze, die wir alle im Namen unseres Kantons so gerne deklamieren, konsequent und glaubwürdig umsetzen wollen.

Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Regierung auf, die Vertretung der drei Sprachregionen in Arbeitsgruppen, Fachkommissionen und Gremien von kantonaler Bedeutung künftig zwingend vorzusehen und zu berücksichtigen. Gegebenenfalls ist ohne Verzug die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen.

27. August 2021

Bondolfi, Müller (Felsberg), Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Berther, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Caluori, Cantieni, Casty, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Censi, Clalüna, Crameri, Danuser, Della Cà, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Derungs, Ellemunter, Epp, Fasani, Felix, Florin-Caluori, Flütsch, Gartmann-Albin, Holzinger-Loretz, Horrer, Hug, Jochum, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Loepfe, Loi, Märchy-Caduff, Michael (Castasegna), Michael (Donat), Müller (Susch), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Paterlini, Pfäffli, Preisig, Ruckstuhl, Salis, Schmid, Schneider, Schutz, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Weidmann, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Zanetti (Landquart), Costa, Spadarotto, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Der Auftrag Bondolfi fordert, dass die sprachliche Vielfalt unseres Kantons bei der Zusammensetzung von Institutionen und Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dazu aufgerufen sind, sich mit unserem Territorium in all seinen Facetten auseinanderzusetzen, zwingend zu berücksichtigen und gegebenenfalls die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen sei. Die Regierung vertritt die Ansicht, dass diesem berechtigten Anliegen grundsätzlich nachzukommen ist.

Gemäss Art. 1 Abs. 2 des Sprachengesetzes des Kantons Graubünden (SpG; BR 492.100) tragen Kanton, Regionen, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie andere öffentlich-rechtliche Körperschaften beim Erfüllen ihrer Aufgaben der herkömmlichen sprachlichen Zusammensetzung der Gebiete Rechnung und nehmen Rücksicht auf die angestammte Sprachgemeinschaft. Aus dieser Bestimmung lässt sich allgemein ableiten, dass der Grundsatz der Dreisprachigkeit als Wesensmerkmal unseres Kantons sinngemäss auch für die vom Vorstoss ins Auge gefassten Gruppen gilt. In der Praxis erweist es sich jedoch oft als schwierig, eine ausreichende und repräsentative (Stadt/Land, Alter, politische Partei, Geschlecht, Sprache etc.) Anzahl Mitglieder für den Einsitz in Institutionen und Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, zu gewinnen. So wurde, was den von den Unterzeichnenden erwähnten Verein GRdigital betrifft, bereits in der Fragestunde der Junisession 2021 vonseiten der Regierung ausgeführt, dass der Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt wird und deren Mitglieder, darunter auch Vertretungen der italienischsprachigen Regionen, Wahlvorschläge einbringen konnten, was jedoch nicht rechtzeitig erfolgt ist. Stets war es das Ziel, auch Vertretungen aus Italienischbünden im Vorstand zu haben, was aber wegen fehlender Kandidaturen nicht erreicht werden konnte.

Die Regierung hat am 2. Februar 2021 (Prot. Nr. 85/2021) beschlossen, die Fachstelle Mehrsprachigkeit gemäss Entwicklungsschwerpunkt 5.1 (Die kantonale Sprachenvielfalt als Chance nutzen und fördern) im Regierungsprogramm 2021–2024 als Stabsstelle beim Erziehungs-, Kultur-und Umweltschutzdepartement (EKUD) anzusiedeln. Die Ausschreibung dieser Stelle (Delegierte beziehungsweise Delegierter der Fachstelle Mehrsprachigkeit) ist zwischenzeitlich erfolgt und deren Besetzung in Kürze vorgesehen. Die gewählte Person soll insbesondere die Departemente und deren Dienststellen für die Umsetzung der sprachenrechtlichen Vorgaben unterstützen und sensibilisieren. Um dem berechtigten Anliegen des Auftrags Rechnung zu tragen, ist die Regierung bereit, die Sprachenverordnung des Kantons Graubünden (SpV; BR 492.110) mit einer Bestimmung zu ergänzen, wonach in Gremien, die mit der Wahrnehmung kantonaler öffentlicher Aufgaben betraut sind, eine angemessene Vertretung der drei Sprachregionen anzustreben ist.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern: Die Sprachenverordnung des Kantons Graubünden ist mit einer Bestimmung zu ergänzen, wonach in Gremien, die mit der Wahrnehmung kantonaler öffentlicher Aufgaben betraut sind, eine angemessene Vertretung der drei Sprachregionen anzustreben ist.

27. Oktober 2021