Navigation

Inhaltsbereich

Session: 27.08.2021

Zu Recht ist der Kanton Graubünden stolz auf seine Sprachenvielfalt. Die zweisprachig geführten Schulen in Maloja, Samedan, Ilanz/Glion, Domat/Ems, Chur und in diversen weiteren Gemeinden sind ein starkes Zeichen für das Engagement vieler Schulträgerschaften im Sinne der Förderung dieser Sprachenvielfalt.

Gemäss Art. 16 der Sprachenverordnung des Kantons Graubündens (BR 492.110) leistet der Kanton Pauschalbeiträge pro Schülerin und Schüler an die Kosten für die Einrichtung (max. 500 Franken) und den Betrieb (max. 400 Franken) von zweisprachig geführten Klassen oder Schulen.

In Tat und Wahrheit sind diese Beiträge im Budget mit einem Kostendach von 330'000 Franken limitiert. Das heisst, dass die Beiträge pro Schülerin und Schüler abnehmen, je mehr Kinder die Angebote nutzen. Die Beiträge liegen denn faktisch nur bei rund 250 Franken, also deutlich unter den 400 Franken pro Schülerin und Schüler.

Für die Sprachenförderung ist es ein fragwürdiges Zeichen, wenn kantonale Förderbeiträge gewährt werden, die immer weniger werden, je mehr sie genutzt werden. Für die Schulträgerschaften ist es ein Erschwernis für die Einrichtung und Führung von zweisprachigen Klassen, wenn die Mitfinanzierung des Kantons unklar ist.

Die Regierung wird daher beauftragt die gesetzlichen Grundlagen und die Budgetierung so anzupassen, dass die Schulträgerschaften mit klar definierten Beiträgen pro Schülerin und Schüler für die Einrichtung (500 Franken) und den Betrieb (400 Franken) von zweisprachig geführten Schulen oder Klassen rechnen können.

Chur, 27. August 2021

Degiacomi, Maissen, Michael (Castasegna), Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Bondolfi, Brunold, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Censi, Clalüna, Crameri, Della Cà, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Ellemunter, Epp, Fasani, Felix, Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Giacomelli, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Jochum, Kappeler, Kasper, Kienz, Kohler, Lamprecht, Loepfe, Märchy-Caduff, Marti, Müller (Felsberg), Noi-Togni, Papa, Perl, Pfäffli, Preisig, Ruckstuhl, Rutishauser, Salis, Schneider, Schwärzel, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Wilhelm, Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Costa, Spadarotto, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Zur Förderung der Kantonssprachen Italienisch und Romanisch kann die Regierung gemäss Art. 33 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz; BR 421.000) die gleichzeitige Verwendung von zwei Kantonssprachen als Schulsprache bewilligen. Die Regierung bewilligt gemäss Art. 28 der Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; BR 421.010) die in zwei Kantonssprachen geführten Schulen und Klassen gestützt auf ein Gesuch und ein Konzept.

Gemäss Art. 16 der Sprachenverordnung des Kantons Graubünden (SpV; BR 492.110) leistet der Kanton Pauschalbeiträge an die Kosten für die Einrichtung von zweisprachig geführten Schulen oder Klassen von maximal 500 Franken pro Schülerin und Schüler (SuS) sowie für den Betrieb von maximal 400 Franken pro SuS. Anlässlich einer Teilrevision der SpV aufgrund der Umsetzung des Auftrags Tenchio betreffend Ausrichtung kantonaler Betriebsbeiträge an alle Gemeinden, die zweisprachige Klassenzüge in den Kantonssprachen führen, hat die Regierung mit Beschluss vom 14. Ja­nuar 2014 (Prot. Nr. 1/2014) die Kantonsbeiträge ab dem Schuljahr 2014/15 auf jährlich 330 000 Franken plafoniert. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden jeweils die maximalen Beiträge von 400 resp. 500 Franken pro SuS geleistet. Da im Laufe der Zeit die Anzahl SuS angestiegen ist und weitere zweisprachig geführte Schulen und Klassen bewilligt wurden, sank der Beitrag pro SuS von 400 Franken im Schuljahr 2013/14 auf 296 Franken im Schuljahr 2014/15 und beträgt aktuell 262 Fran­ken pro SuS (Schuljahr 2020/21).

Der Auftrag Degiacomi hält fest, dass die Mitfinanzierung des Kantons unklar sei, was für die Schulträgerschaften eine Erschwernis für die Einrichtung und Führung von zweisprachigen Klassen bedeute. Hierzu ist festzuhalten, dass sich der Pauschalbeitrag aufgrund der relativ stabilen Schülerzahlen seit einigen Schuljahren kaum verändert hat. Für die Regierung ist es daher nicht nachvollziehbar, weshalb die geringen Unterschiede für die betroffenen Schulträgerschaften eine Erschwernis sein sollen.

TabRB898
Mit Beschluss vom 2. Februar 2021 (Prot. Nr. 85/2021) betreffend Massnahmenvorschläge zur Sprachenförderung im Kanton Graubünden hat die Regierung den entsprechenden Massnahmenkatalog vom Oktober 2020 zur Kenntnis genommen. Das Amt für Volksschule und Sport wurde in diesem Zusammenhang mit der Umsetzung der Massnahme «Förderung zwei- und dreisprachiger Schulen auf Volksschulstufe in mehrsprachigen und deutschsprachigen Gemeinden (Massnahme 2.10)» beauftragt. Aus diesen Gründen sieht die Regierung vor, vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat, den Schulträgerschaften mit zweisprachig geführten Schulen und Klassen ab dem Jahr 2023 wieder die maximalen Pauschalbeiträge von 400 beziehungsweise 500 Franken zu budgetieren und auszurichten. Dies verursacht Mehrkosten gegenüber dem Budget 2022 und Finanzplan 2023–2025 von jährlich rund 200 000 Franken. Mit diesem Vorgehen ist keine Anpassung der Vorgaben gemäss SpV erforderlich.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag betreffend die Anpassung der Budgetierung für die beantragte Erhöhung der Pauschalbeiträge zugunsten zweisprachiger Schulen zu überweisen und betreffend die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen abzulehnen.

15. Oktober 2021