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Session: 16.02.2022

Am 28. November des vergangenen Jahres wurde die Pflegeinitiative deutlich von Volk und Ständen angenommen. Das Ergebnis in Graubünden lag mit 61.7% sogar etwas über dem Schweizer Durchschnitt. Das heisst, die Bevölkerung hat sich klar dafür ausgesprochen, dass genügend Pflegefachpersonen ausgebildet werden, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden, dass die Pflegeleistungen angemessen abgegolten werden, dass das Verhältnis der Anzahl Pflegefachpersonen zur Anzahl Patient:innen nach wissenschaftlichen Kriterien festgelegt wird und dass Pflegefachpersonen einen Teil ihrer Leistungen selbständig mit den Krankenkassen abrechnen können.

Neben dem Bund verpflichtet die Initiative auch die Kantone zur Umsetzung der Forderungen. Denn die Zeit drängt und es ist wichtig, die Weichen möglichst rasch zu stellen, damit die Pflegequalität und die Versorgung der Bevölkerung weiterhin sichergestellt sind.

Deshalb bitten die Unterzeichnenden die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Massnahmen zur Umsetzung der Initiative können durch den Kanton zeitnah angegangen und implementiert werden?
  2. Welche gesetzlichen Grundlagen müssen erarbeitet werden, um eine Ausbildungsoffensive im Kanton vorantreiben zu können?

Chur, 16. Februar 2022

Rutishauser, Widmer-Spreiter (Chur), Holzinger-Loretz, Atanes, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Caviezel (Chur), Clalüna, Degiacomi, Della Cà, Derungs, Ellemunter, Gartmann-Albin, Hofmann, Horrer, Maissen, Müller (Felsberg), Niggli (Samedan), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Thomann-Frank, von Ballmoos, Wilhelm, Bürgi-Büchel, Pajic, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Die Pflegeinitiative verlangt, dass sowohl der Bund wie auch die Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und fördern. Der Zugang zu einer Pflege von hoher Qualität soll für alle Menschen garantiert sein. Bund und Kantone sollen sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Zudem sollen die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen arbeiten können, damit die Pflegequalität nicht leidet.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Für die Umsetzung der ersten Etappe hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, den bestehenden Gesetzesentwurf wiederaufzunehmen und eine Botschaft auszuarbeiten. Auf eine Vernehmlassung wird verzichtet, da der Inhalt des Gegenvorschlags bereits eine Vernehmlassung durchlaufen hat. Das Parlament soll rasch mit der Beratung des Gesetzesentwurfs beginnen können.

Die zweite Etappe, die Umsetzung der anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Abgeltung, benötigt dagegen mehr Zeit. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beauftragt, gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und dem Bundesamt für Justiz (BJ) die Zuständigkeiten für das weitere Vorgehen zur Umsetzung dieser zweiten Etappe zu klären.

Im Kanton haben der Spitex Verband Graubünden zusammen mit den Pflegeheimen eine Kampagne gestartet (https://www.langzeitpflege-gr.ch). Diese Kampagne soll das Image der Berufe der Langzeitpflege verbessern. Das Ziel der Kampagne ist einerseits die Stärkung der Ausbildung und andererseits das Aufzeigen der Karrieremöglichkeiten in der Langzeitpflege und -betreuung.

Zu Frage 1: Der Kanton kann einzig die Vorgaben bezüglich der von den Betrieben des Gesundheitswesens zur Verfügung zu stellenden Anzahl Ausbildungsplätze für Pflege- und Betreuungsberufe zeitnahe anpassen. Das Gesundheitsamt ist daran, die Vorgaben unter Berücksichtung des gesamtschweizerischen Vorgehens zu prüfen.

Zu Frage 2: Die Frage nach den gesetzlichen Grundlagen, welche zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Kanton zu erarbeiten sind, kann erst beantwortet werden, wenn das BAG, gemeinsam mit dem SECO, dem SBFI und dem BJ die Zuständigkeiten für das weitere Vorgehen geklärt hat.

8. April 2022