Navigation

Inhaltsbereich

Session: 16.02.2022

Heute stehen der Bündner Bevölkerung mit den Standorten Chur und Zernez je ein zentrales und ein regionales Ausweiszentrum zur Verfügung. Diese dünne Abdeckung des weitläufigen Kantonsgebiets war allenfalls sinnvoll, solange die Erfassung biometrischer Daten einzig zur Erlangung langlebiger Ausweisdokumente notwendig war (Schweizer Pass, Identitätskarten, Aufenthaltsbewilligungen «C» und «B»).

Seit Frühling 2021 jedoch müssen auch für die Erlangung von Grenzgänger- und Kurzaufenthaltsbewilligungen «G» und «L» biometrische Daten erfasst werden. Das bedeutet, dass jede neue temporäre Fachkraft im Kanton einmal den Weg nach Chur oder Zernez tätigen muss. Wiederkehrend dann alle Personen, bei denen die Gültigkeit der biometrischen Daten verfällt.

Diese Neuerung hat gerade in weit von den beiden bisherigen Zentren entfernten Tourismusdestinationen zu teilweise heftigen Reaktionen der stark auf saisonales Fachpersonal angewiesenen Branchen geführt. Das, weil für die Organisation und Abgeltung zusätzlicher administrativer, zeitlicher und kostenintensiver Aufwand für betroffene Arbeiter:innen und Arbeitgeber:innen durch die fraglichen Fahrten anfällt, die im Kantonsgebiet darüber hinaus viel unnötige Mobilität erzeugen. Diesen Umständen kann durch weitere dezentrale Angebote begegnet werden.

Die Gemeinde Davos wäre bereit, in Zusammenarbeit mit dem Kanton auf ihrem Gemeindegebiet die Einrichtung eines weiteren, einfachen Ausweiszentrums zu eruieren. Eine Auswertung über Ausweisanträge der Jahre 2020 und 2021 sowie eine Hochrechnung der zu erwartenden Anträge (Erneuerungen und Neuausstellungen von inner- und ausserkommunalen Identitätskarten, Pässen und Aufenthaltsbewilligungen «B», «C», «L» und «G») in den folgenden Jahren haben ergeben, dass im Raum Davos ein Bedarf von ca. 3500 jährlichen Datenerfassungen besteht. Damit eingerechnet ist, dass auch die Bevölkerung und Unternehmen aus Gemeinden der Region Albula, der Destinationspartnerin Klosters sowie aus weiteren Gemeinden im oberen Prättigau profitieren werden.

Mit einem dezentraleren Angebot kann der Kanton näher an seine Bürger:innen, Fachkräfte und Unternehmen rücken, die Kund:innenzufriedenheit im Sinne von Zeit- und Kostenersparnis erhöhen, etliche unnötige Fahrten vermeiden und administrativen sowie finanziellen Aufwand für die Wirtschaft reduzieren. Aus diesem Grund richten die Unterzeichnenden an die Regierung folgendes Begehren:

Der Kanton eruiert in Zusammenarbeit mit strategisch für eine bessere Angebotsabdeckung gut gelegenen Gemeinden die Möglichkeiten, wie in Graubünden ein dezentraleres Angebot zur Erfassung von biometrischen Daten gewährleistet werden kann.

Chur, 16. Februar 2022

Wilhelm, Crameri, Bettinaglio, Atanes, Baselgia-Brunner, Berther, Berweger, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Casty, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Censi, Clalüna, Degiacomi, Della Cà, Derungs, Engler, Epp, Favre Accola, Felix, Flütsch, Gartmann-Albin, Geisseler, Gort, Hardegger, Hofmann, Horrer, Kasper, Kohler, Lamprecht, Loi, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Castasegna), Müller (Felsberg), Natter, Noi-Togni, Papa, Paterlini, Perl, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Schmid, Schutz, Valär, von Ballmoos, Wellig, Pajic, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Seit dem Jahre 2010 werden die Daten für die Schweizer Pässe und teilweise für die Identitätskarten (IDK) in zwei Ausweiszentren in Chur und Zernez erhoben. Für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Moesano besteht die Möglichkeit, einen Pass oder IDK in Bellinzona zu beantragen. Hierzu besteht eine Vereinbarung mit dem Kanton Tessin. Diese Vereinbarung wurde in der Folge auf Ausländerausweise für Drittstaatsangehörige ausgedehnt. Eine entsprechende Lösung für die Staatsangehörigen aus der EU/EFTA ist zurzeit in Abklärung.

Durch die neuen Bundesvorgaben werden seit Sommer 2021 (gestaffelte Einführung seit Anfang 2019) sämtliche Ausländerausweise im Kreditkartenformat produziert. Die ausländischen Personen müssen deshalb das Foto und die Unterschrift (aber ohne Fingerprints) in den Ausweiszentren erfassen lassen. Diese Daten sind für Verlängerungen und Ersatz der Ausweise während fünf Jahren gültig. Folglich müssen ausländische Personen höchstens alle fünf Jahre für die Datenerhebung in ein Ausweiszentrum, Schweizerinnen und Schweizer alle zehn Jahre. Der grösste Teil der Inhaberinnen und Inhaber der Bewilligungen B und C (ca. 45 000) müssen derweil nur bei jeder zweiten Bewilligungsverlängerung die Daten erheben lassen, wenn sie rechtzeitig das Verlängerungsgesuch einreichen. Folglich müssen diese Personen wie Schweizerinnen und Schweizer lediglich alle zehn Jahre in ein Ausweizentrum.

In den letzten Jahren sind jährlich zwischen 6 000 bis 12 000 Pässe und 16 000 bis 18 000 IDK produziert worden. Die Schwankungen der Anzahl Pässe sind den jeweiligen gesetzlichen Änderungen im Passbereich geschuldet. Im Jahre 2019 betrug der Aufwand etwa 2,23 Mio. Franken und der Ertrag etwa 1,68 Mio. Franken. Der Verlust betrug ca. 550 000 Franken. Davon entfallen jedes Jahr ca. 300 000 Franken bis 330 000 Franken auf das Ausweiszentrum Zernez. Da im Geltungsbereich des Freizügigkeitsabkommen keine Gebühren für die Erfassung der Daten erhoben werden dürfen, kann für den durch die Erfassung entstandenen Mehraufwand nicht überwälzt werden. Der Preis eines Ausländerausweises orientiert sich am Preis der CH-IDK. Es ist deshalb davon auszugehen, dass das Defizit in den nächsten Jahren eher höher ausfallen wird. Die Jahre 2020 und 2021 blieben aufgrund der Pandemie im Bereich der Ausweisschriften unberücksichtigt, weil die Reisemöglichkeiten teilweise massiv eingeschränkt waren und dementsprechend weniger Ausweise beantragt wurden.

Die Regierung geht davon aus, dass nach der ersten grossen Umstellung vom Papierausweis hin zum Kreditkartenformat pro Jahr noch ca. 10 000 bis 15 000 Erfassungen für ausländische Personen durchgeführt werden müssen. Entscheidend bei den Zahlen ist die Tatsache, dass im Bereich der CH-Ausweisschriften aufgrund der Ferienzeiten und vor allem im Bereich der Ausländerausweise aufgrund der saisonalen Wirtschaft massive Spitzen (z.B. im Dezember) entstehen. Dem gegenüber gibt es wieder Monate, in denen in der Regel sehr wenige Gesuche eingereicht werden.

Ob und wie bei diesem Mengengerüst eine Ausweitung des dezentralen Angebots zur Erfassung biometrischer Daten (z.B. mittels weiteren Ausweiszentren oder mittels anderer Formen einer dezentralen Erfassung) effizient betrieben werden kann, wird eine Überprüfung des Angebots zeigen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern:

Der Kanton eruiert Möglichkeiten wie im Kanton Graubünden ein dezentraleres Angebot zur Erfassung von biometrischen Daten gewährleistet werden kann. Dabei koordiniert er sich, wenn es um weitere Ausweiszentren geht, mit strategisch gut gelegenen Gemeinden.

28. April 2022