Navigation

Inhaltsbereich

Session: 21.04.2022

Werden in bestehenden Bauten Anlagen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern installiert oder Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz getroffen, kann sich der Kanton an den Kosten beteiligen (Art. 20 BEG). Bei Wärmeerzeugungsanlagen ist nur das Hauptheizsystem für Raumwärme und Brauchwarmwasser beitragsberechtigt. Die Wärmemenge muss mindestens zu 75 Prozent mit erneuerbarer Energie erzeugt werden und es muss eine bestehende Ölheizung, Erdgasheizung oder elektrische Widerstandsheizung ersetzt werden (Art. 46 BEV).

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen können gemäss der Verordnung finanzielle Beiträge ausgerichtet werden, wenn die Anlagen an einem Standort mit einer Jahresmitteltemperatur von mehr als 7,3°C realisiert werden (Art. 47 BEV).

Gemäss der Übersichtskarte «Förderberechtigung für Luft-Wasser-Wärmepumpen» auf dem Geoportal der kantonalen Verwaltung (unter diesem Link aufrufbar: https://map.geo.gr.ch/luftwasser_waermepumpen) sind nur ganz wenige Gebiete förderberechtigt. In aller Regel sind dies tiefe Lagen in den Talebenen. Die meiste Heizenergie wird in den Wintermonaten verbraucht. Zu dieser Zeit ist es in tieferen schattigen Lagen oft kälter als in höheren sonnigen Gebieten. Beispielsweise in Ilanz ist es im Winter oft kälter als im sonnigen Lugnez. Zudem sind Erdsonden wegen der Geologie in einigen Regionen gar nicht zulässig. In vielen Bergregionen gibt es zudem keine Fernwärme oder Wärmeverbünde, womit die Luft-Wasser-Wärmepumpe oft die einzige erneuerbare Alternative zur Öl- oder elektrischen Widerstandsheizung darstellt. Die aktuelle Regelung der Förderberechtigung führt bei vielen Hauseigentümern zu Unverständnis.

Vor diesem Hintergrund wollen die Unterzeichnenden von der Regierung wissen:

  1. Ist die Jahresmitteltemperatur noch das richtige Mass für die Förderberechtigung, in Anbetracht der obigen Ausführungen, aber auch wegen der technologischen Entwicklung?
  2. Teilt die Regierung die Ansicht, dass aufgrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern nochmals an Priorität gewonnen hat?
  3. Ist die Regierung bereit, die Förderberechtigung auszuweiten und somit eine flächendeckende Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen im Kanton zu ermöglichen?

Chur, 21. April 2022

Derungs, Berther, Crameri, Atanes, Baselgia-Brunner, Berweger, Bettinaglio, Bigliel, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Caluori, Casty, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Censi, Clalüna, Deplazes (Rabius), Ellemunter, Engler, Epp, Fasani, Felix, Flütsch, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hohl, Holzinger-Loretz, Kunfermann, Lamprecht, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Müller (Felsberg), Müller (Susch), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Ruckstuhl, Sax, Schneider, Tanner, Thür-Suter, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Waidacher, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Gujan-Dönier, van Kleef

Antwort der Regierung

Die kantonalen Förderprogramme bezwecken die Energieeffizienz bestehender Bauten zu steigern und fossile Energien zu ersetzen. Ergänzend soll der Ersatz von Elektroheizungen beschleunigt werden. Förderbeiträge werden nur ausgerichtet, wenn die Massnahmen dem Stand der Technik entsprechen und die beabsichtigten energetischen Wirkungen erreicht werden. Die Effizienz von Wärmepumpen hängt im Wesentlichen vom Temperaturhub ab. Also von der Temperaturdifferenz zwischen Aussenluft, Erdreich, Grundwasser (Quelltemperatur) und für den Betrieb benötigter Vorlauftemperatur des Heizsystems (Radiatoren, Heizwände, Bodenheizung). Je grösser diese Differenz (Hub) ist, desto schlechter schneidet die Effizienz einer Wärmepumpe ab bzw. desto mehr Elektrizität ist erforderlich, die benötigten Temperaturen zu erreichen. Bei einer Aussentemperatur von beispielswiese -15 Grad Celsius und einer benötigten Vorlauftemperatur (Radiatoren) von 65 Grad Celsius ergibt dies einen Temperaturhub von 80 Grad Celsius. Höhere südlich ausgerichtete Wohnlagen haben darauf einen marginalen Einfluss. Zwar steigen die Temperaturen an sonnigen Wintertagen während sechs bis acht Stunden höher als im Talboden an, um danach aber während 16 bis 18 Stunden auf kältere Temperaturen abzusinken. Entsprechend sinkt die Effizienz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in den Bereich einer Elektrodirektheizung. Es ist nicht das Ziel, fossile Heizungssysteme mit ineffizienten elektrischen Heizsystemen zu ersetzen.

Zu Frage 1: Die Jahresmitteltemperatur ist eine robuste Grösse, um die Eignung für den Standort einer Luft-Wasser-Wärmepumpe zu beurteilen. Die im kantonalen Geoportal hinterlegten Daten sind aktuell und basieren auf den per 1. Januar 2022 aktualisierten Jahresmitteltemperaturen von Meteoschweiz (T_norm von MeteoSchweiz). Die Daten bilden die aktuell ablaufende Klimaerwärmung ab und erweitern entsprechend den Kreis der förderberechtigten Gebiete im Kanton (bspw. werden Teile von Flims bis Disentis/Mustér neu umfasst). Der Temperaturhub einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist eine physikalische Grösse, die von der Aussentemperatur und der notwendigen Vorlauftemperatur des Heizsystems abhängig ist. Je grösser die Differenz zwischen der Aussentemperatur und der im Heizkörper benötigten Temperatur, desto höher der Anteil an Strom, der zur Temperaturerhöhung durch den Kompressor benötigt wird. Dieser Prozess ist somit nicht von der technischen Entwicklung abhängig.

Zu Frage 2: Die Reduktion der Abhängigkeit vom In- und Ausland ist ein Ziel, das im Rahmen der Wasserkraftstrategie 2022-2050 verfolgt wird und dem bereits höchste Priorität zugemessen wird (vgl. Botschaft Heft Nr. 9/2021-2022, S. 728). In den Nachbarländern der Schweiz und des Kantons Graubünden basiert ein erheblicher Teil der Elektrizitätsproduktion im Winterhalbjahr auf der Nutzung von fossilen Energieträgern. Deshalb ist es unabdingbar, dass das gesamte Energiesystem betrachtet wird und jede Art von Energieanwendung möglichst effizient erfolgen muss. Die Substitution von fossiler Energie darf letztlich die Versorgungssicherheit im Winter mit elektrischer Energie nicht gefährden.

Zu Frage 3: Aufgrund der vorgenannten Ausführungen erachtet die Regierung die Ausweitung der Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen auf alle Teile des Kantonsgebiets als nicht zielführend. Dies auch deshalb, weil ineffiziente Anlagen die Winterstromproblematik wegen dem Temperaturhub zusätzlich verschärfen. Dabei ist zu beachten, dass die gesetzlichen Anforderungen an eine Förderung solcher Anlagen kein grundsätzliches Technologieverbot darstellen. Förderbeiträge sollen allerdings weiterhin nur an effiziente Wärmepumpenanlagen ausgerichtet werden. Es gilt, Förderbeiträge nur für Technologien auszusprechen, die am jeweiligen Standort effizient und somit geeignet sind (bspw. Pelletfeuerung oder Erdsonden). Eine Beitragsgewährung aus dem kantonalen Förderprogramm unterliegt stets einer Prüfung im Einzelfall.

22. Juni 2022