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Session: 16.06.2022

Der Fachkräftemangel macht sich auch bei der kantonalen Verwaltung bemerkbar. Die Rekrutierung von Arbeitskräften auf allen Stufen ist bereits heute schwierig und dürfte in Zukunft noch bedeutend schwieriger werden. Dazu kommt, dass mit der «neuen Arbeitswelt» beziehungsweise den «Millenials» grosse Herausforderungen auf die Arbeitgeber und damit auch auf den Kanton zukommen werden. Dem Wandel ist aktiv entgegenzutreten und die notwendigen Veränderungen sind rechtzeitig anzugehen. Insbesondere das Personalmanagement wird an Bedeutung gewinnen.

Der Grosse Rat hat in der Juni- und Augustsession 2003 die Botschaft zur Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts behandelt. Im Rahmen der Sparmassnahmen wurden 2004 rund 100 Stellen abgebaut, so auch beim damaligen Personal- und Organisationsamt (POA). Insbesondere wurde damals beim POA die Stelle des Leiters Organisationsentwicklung gestrichen. Das POA wurde zu einem späteren Zeitpunkt in Personalamt umbenannt. Der Grosse Rat hat vor einigen Jahren zudem einen Personaleinstellungsstopp beschlossen. Das bedeutet, dass neue Stellen mit internen Umstrukturierungen besetzt werden müssen. Dies dürfte mittelfristig nicht mehr möglich sein, da immer wieder zusätzliche Aufgaben auf den Kanton beziehungsweise auf die Regierung zukommen. Im Grossen Rat wird immer wieder die Forderung geäussert, die Prozesse zu optimieren und die Verwaltung schlanker zu machen. Die Fragesteller vertreten die Ansicht, dass mit einer qualifizierten Organisationsentwicklung den verschiedenen Herausforderungen begegnet und daraus ein echter Nutzen generiert werden kann. Diese Stelle soll zudem die Arbeitsprozesse in der ganzen Verwaltung durchleuchten und zusammen mit den zuständigen Stellen Optimierungspotential ausloten und bei dessen Umsetzung beratend unterstützen. Die Organisationskompetenz dieser Stelle innerhalb der Verwaltung soll von den übrigen Dienststellen der kantonalen Verwaltung auch als Unterstützung bei Projektorganisationen und beim -controlling beigezogen werden können. Dadurch können die ständig steigenden Kosten für Drittleistungen gesenkt werden.

Die Unterzeichnenden ersuchen die Regierung aufzuzeigen, wie sie sich zur Erweiterung des Personalamts mit einem zusätzlichen Teil Organisationsentwicklung stellt. Wo sieht die Regierung die Vor- und Nachteile eines solchen Ausbaus und auf welcher Zeitachse könnte diese Stelle mit welchen Aufgaben betraut werden?

Chur, 16. Juni 2022

Hardegger, Holzinger-Loretz, Michael (Donat), Baselgia-Brunner, Brunold, Bürgi-Büchel, Cahenzli (Sagogn), Cahenzli-Philipp (Untervaz), Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Danuser, Degiacomi, Derungs, Ellemunter, Fasani, Föhn, Gugelmann, Hartmann-Conrad, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Loepfe, Märchy-Caduff, Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Padrun-Valentin, Pajic, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Sax, Schmid, Schneider, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, von Ballmoos, Zanetti (Landquart)

Antwort der Regierung

Fachkräftemangel, Pensionierungswellen, nicht besetzte Lehrstellen, Verlängerung der Lebensarbeitszeit und Verlust von Know-how sind nur einige von vielen Schlag­zeilen, die uns fast täglich über die Medien erreichen. All diese Begebenheiten ma­chen sich auch bei der kantonalen Verwaltung immer stärker bemerkbar. Dazu kommen die Veränderungen durch die digitale Transformation. Ehemals anerkannte Berufe werden aussterben und durch neue ersetzt. Um diesem Wandel entgegen­zutreten, sind umfassende Personalentwicklungsmassnahmen unabdingbar.

Der in der Anfrage erwähnte Personaleinstellungsstopp führt dazu, dass nur ein klei­ner Teil der benötigten Stellen geschaffen werden kann beziehungsweise auf Aufga­ben vorläufig verzichtet oder diese zeitlich verschoben werden müssen (vgl. dazu die Ausführungen in der Botschaft zur Jahresrechnung 2021, Seite 63 ff.). Dem Ausbau der Personal- und Organisationsentwicklung sind bisher dringlichere Stellenschaffun­gen vorgezogen worden.

Die personalrelevanten Organisationsaufgaben sind auch nach dem Namenswechsel beim Personalamt geblieben (vgl. Abs. 1 Art. 59 des Gesetzes über das Arbeitsver­hältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden [Personalgesetz, PG; BR 170.400]). Die zentralen Dienstleistungsstellen in den Bereichen Informatik, Immobilien, Finanzen oder Personal sind federführend für Organisationsaufgaben in ihrem Fachbereich. Die angesprochene Durchleuchtung der Arbeitsprozesse erfolgt bereits im Rahmen der regelmässig durchgeführten Aufgaben- und Leistungsüber­prüfung (ALÜ) mittels organisatorischer und prozessualer Massnahmen und Optimie­rungen oder mittels Verzicht auf (Teil-)Aufgaben.

Zu Frage 1: Der Wandel im Arbeitsmarkt verlangt zusätzliche Massnahmen im Bereich Personal- und Organisationsentwicklung. Um diese Herausforderungen angehen zu können, sind die entsprechenden Personalressourcen beim Personalamt zu schaffen. Ob damit auch die Erweiterung des Aufgabengebiets in den angespro­chenen Bereichen erfolgen soll, wäre unter Einbezug der anderen projektführenden Querschnittsfunktionen zu gegebener Zeit durch die Regierung zu analysieren und zu entscheiden.

Zu Frage 2: Jede Zentralisierung von Aufgaben hat ihre systemimmanenten Vor- und Nachteile. Während zentral geführte Prozesse für Konsistenz und Einheitlichkeit sor­gen sowie die Ausgaben für externe Dienstleister reduzieren, beschränken sie in einem gewissen Grad die Autonomie der zuständigen Verwaltungsstellen. Für die Dienststellen entsteht ein Mehrwert, da sie bei Bedarf eine interne Beratungsstelle für Organisationsfragen beiziehen könnten. Es müsste zusammen mit den zuständigen Stellen gut abgewogen werden, ob die Durchleuchtung der Arbeitsprozesse in der ganzen Verwaltung und das Ausloten von Optimierungspotential einen entsprechen­den Mehrwert ergäbe und auf genügend Akzeptanz stösst.

Das Departement für Finanzen und Gemeinden wird sich im Rahmen der Erneue­rung der Personalstrategie mit dieser Frage auseinander setzen und der Regierung Entscheidungsgrundlagen liefern.

24. August 2022