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Session: 07.12.2022

Für die Versorgung der Bevölkerung in der Langzeitpflege ist ein gut ausgebautes und bedarfsgerechtes Angebot sowohl im ambulanten (z. B. Spitex) als auch im stationären Bereich (z. B. Alters- und Pflegeheime) gleichermassen wichtig. Es liegt vielfach sowohl im Interesse der Betroffenen, als auch der öffentlichen Hand, dass Pflege und Betreuung möglichst lange zu Hause ermöglicht wird.

Die Herausforderungen liegen jedoch nicht nur in steigenden Kosten für die Langzeitpflege, sondern angesichts des sich rapide verschärfenden Fachkräftemangels insbesondere auch in der Sicherung der Angebote im Bereich Pflege und Betreuung. Die Unterstützung und Stärkung der häuslichen Pflege und Betreuung sowie von unterstützenden Netzwerken gewinnt auf diesem Hintergrund schnell an Bedeutung.

Die Regierung schreibt in ihrer Antwort auf den Auftrag «Anreize in der ambulanten und stationären Pflegefinanzierung» im April 2022, dass die finanzielle Abgeltung der Vorhaltekosten von Pflegebetten für Kurzaufenthalte in Pflegeheimen und von Unterstützungsangeboten zur Entlastung von pflegenden Angehörigen zielführende Massnahmen in diesem Sinne sein könnten. Aus Sicht der Auftraggebenden ist es wichtig, dass gleichermassen Angebote der Pflege und der Betreuung gestärkt werden.

Die Regierung wird beauftragt, im Rahmen einer Teilrevision des Krankenpflegegesetzes zur Entlastung von pflegenden und betreuenden Angehörigen dem Grossen Rat eine Regelung für die finanzielle Abgeltung der Vorhaltekosten von Pflegebetten für Kurzaufenthalte in Pflegeheimen vorzulegen.

Chur, 7. Dezember 2022

Degiacomi, Holzinger-Loretz, Loepfe, Altmann, Atanes, Bachmann, Bardill, Baselgia, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Bürgi-Büchel, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Danuser (Chur), Della Cà, Dietrich, Epp, Furger, Gansner, Gartmann-Albin, Gredig, Hofmann, Jochum, Kappeler, Kasper, Kienz, Kocher, Kohler, Kreiliger, Kuoni, Lamprecht, Luzio, Mani, Mazzetta, Michael (Castasegna), Mittner, Müller, Nicolay, Oesch, Pajic, Perl, Preisig, Rageth, Rettich, Righetti, Rodigari, Rüegg, Rusch Nigg, Rutishauser, Saratz Cazin, Sax, Spagnolatti, Stiffler, Thür-Suter, von Ballmoos, Walser, Walther, Widmer, Wieland, Wilhelm, Zindel

Antwort der Regierung

Pflegende Angehörige stellen eine wichtige Säule bei der Umsetzung des gesundheitspolitischen Grundsatzes "ambulant" vor "stationär" dar. Die Pflege von Angehörigen ist in aller Regel belastend, sowohl körperlich als auch psychisch, insbesondere wenn sie neben der beruflichen Tätigkeit erfolgt. Pflegende Angehörige können diese Aufgabe längerfristig nur wahrnehmen, wenn sie zum Schutz ihrer Gesundheit auf Entlastungsangebote zurückgreifen können. Solche Entlastungsangebote stellen unter anderem Kurzaufenthalte von pflegebedürftigen Personen in Alters- und Pflegeheimen dar.

Kurzaufenthalte von pflegebedürftigen Personen in Alters- und Pflegeheimen bezwecken, pflegende und betreuende Angehörige zu entlasten, beispielsweise indem diese Kurzaufenthalte den pflegenden und betreuenden Angehörigen unbelastete Ferien ermöglichen. Die Bereitstellung von Pflegebetten für Kurzaufenthalte in Alters- und Pflegeheimen kann somit dazu beitragen, Eintritte von pflegebedürftigen Personen in ein Alters- und Pflegeheim hinauszuzögern oder gar zu vermeiden. Alters- und Pflegeheime bieten bereits heute Pflegebetten für Kurzaufenthalte von pflegebedürftigen Personen an. Das Hauptproblem für die Alters- und Pflegeheime besteht in diesem Zusammenhang darin, dass ihnen die Kosten für die Bereithaltung von Pflegebetten für Kurzaufenthalte nicht als Vorhaltekosten von der öffentlichen Hand abgegolten werden.

In ihrer Antwort vom 8. April 2022 auf den Auftrag Degiacomi betreffend Anreize in der ambulanten und stationären Pflegefinanzierung hat die Regierung in Aussicht gestellt, im Rahmen der nächsten Teilrevision des Krankenpflegegesetzes Vorschläge für die finanzielle Abgeltung der Vorhaltekosten für Pflegebetten für Kurzaufenthalte in Pflegeheimen wie auch für weitere Unterstützungsangebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen vorzusehen.

Die Entlastung pflegender Angehöriger durch unterstützende Angebote ist als Massnahme im Regierungsprogramm 2021 bis 2024 enthalten. Das Gesundheitsamt und das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit sind derzeit damit befasst, eine entsprechende Vernehmlassungsunterlage dazu zu erarbeiten.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen.

25. Januar 2023