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Für Spenden in einen eigenständigen Fonds innerhalb der Dachstiftung wenden Sie sich bitte direkt an die Fondsleitung. 

Übersicht über die bestehenden Fonds  

Freiwillige Zuwendungen an die eigenständigen Fonds innerhalb der Dachstiftung können vom Einkommen bzw. Gewinn im limitierten Umfang von 20% des Reineinkommens bzw. des Reingewinnes abgezogen werden (Art. 36 lit. i und Art. 81 Abs. 1 lit. g StG).