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Die Stiftung fördert gemäss Stiftungsurkunde die Gemeinnützigkeit insbesondere im oder mit Bezug zum Kanton Graubünden und zu Gunsten dessen Bevölkerung, zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung oder Gesundheit. Dazu bietet sie die rechtlichen und organisatorischen Dienstleistungen an, damit Personen zu Lebzeiten oder von Todes wegen Vermögenswerte für gemeinnützige Zweck ihrer Wahl in so genannte Fonds spenden können. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.

Weitere Informationen können dem Geschäftsreglement entnommen werden.