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Gerichtshammer

Wesentliche Rechtsgrundlagen für öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse

Personalgesetz (PG)

Das Personalgesetz regelt die Grundzüge der Personalpolitik. Weiter stellt es die gesetzliche Grundlage zu den Anstellungsbedingungen dar und definiert somit die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung Graubünden.

Personalverordnung (PV)

In der Personalverordnung werden die Ausführungsbestimmungen zum Personalgesetz erlassen.

Arbeitszeitverordnung (AzV)

Die Arbeitszeitverordnung definiert Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten.

Verordnung für die nebenamtlichen Mitarbeitenden des Kantons Graubünden

Die Verordnung für die nebenamtlichen Mitarbeitenden des Kantons Graubünden regelt die öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisse der nebenamtlichen Mitarbeitenden gemäss Artikel 3 Absatz 4 des Personalgesetzes. Für eine Übersicht über die Kategorien der nebenamtlichen Mitarbeitenden siehe Anhang zur Verordnung für die nebenamtlichen Mitarbeitenden des Kantons Graubünden.

Reglement über die vorzeitige Pensionierung (VP-Reglement)

Im Reglement über die vorzeitige Pensionierung werden die vorzeitige Pensionierung und die Beiträge des Kantons an die AHV-Überbrückungsrenten von Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung Graubünden nach Artikel 15 Absatz 3 des Personalgesetzes.

Im Rahmen dieses Fachbereiches bietet das Personalamt folgende Dienstleistungen an

Als Fach- und Beratungsstelle für Personal- und Organisationsfragen unterstützen wir die Regierung und die Dienststellen der kantonalen Verwaltung Graubünden sowie die kantonalen Gerichte, die kantonale Gebäudeversicherung, die Sozialversicherungsanstalt und die Pensionskasse Graubünden in der Umsetzung der Personalpolitik und in der einheitlichen Anwendung des Personalrechts. Dazu arbeiten wir direkt mit den Verwaltungseinheiten zusammen und bereiten für sie personalrechtliche Verträge, Verfügungen und Beschlüsse vor. Zu unserem Aufgabengebiet gehört ebenfalls die Erlassung fachtechnischer Weisungen.

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