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Der Kanton Graubünden gewährt ab 01.07.2013 finanzielle Beiträge an die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises der Kantone mit Beratungsbericht (GEAK Plus) für bestehende Gebäude.

Das hiefür erforderliche Gesuchsformular wird zusammen mit der Wegleitung ab Mitte Juni 2013 an dieser Stelle aufgeschaltet sein.

Beitragsgesuche sind rechtzeitig vor der Auftragserteilung den zuständigen Stellen einzureichen.

Art. 28 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden (BEG) lautet:
Beginnt ein Gesuchsteller mit der Ausführung des Vorhabens oder tätigt er Anschaffungen vor der Beitragszusicherung, so werden ihm keine Beiträge gewährt, es sei denn, dass ihm der vorzeitige Baubeginn bewilligt wurde. Die vorzeitige Bewilligung verleiht keinen Anspruch auf eine Beitragsgewährung.