Förderprogramme
Vorgehen und Ablauf eines Fördergesuches:
Förderflyer
Energieberatung für Unternehmen, Flyer
Beitragsgesuche sind in Bezug auf Artikel 28 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden (BEG) rechtzeitig vor Baubeginn einzureichen:
„Beginnt ein Gesuchsteller mit der Ausführung des Vorhabens oder tätigt er Anschaffungen vor der Beitragszusicherung, so werden ihm keine Beiträge gewährt, es sei denn, dass ihm der vorzeitige Baubeginn bewilligt wurde. Die vorzeitige Bewilligung verleiht keinen Anspruch auf eine Beitragsgewährung.“
Gesuch stellen oder abschliessen
Fördermassnahmen im Überblick: