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Vorgehen und Ablauf eines Fördergesuches:

 

Förderflyer

 

Beitragsgesuche sind in Bezug auf Artikel 28 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden (BEG) rechtzeitig vor Baubeginn einzureichen:

„Beginnt ein Gesuchsteller mit der Ausführung des Vorhabens oder tätigt er Anschaffungen vor der Beitragszusicherung, so werden ihm keine Beiträge gewährt, es sei denn, dass ihm der vorzeitige Baubeginn bewilligt wurde. Die vorzeitige Bewilligung verleiht keinen Anspruch auf eine Beitragsgewährung.“

Das Beitragsgesuch ist rechtsgültig unterzeichnet beim Amt für Energie und Verkehr in Papierform einzureichen.
Die notwendigen Beilagen können alternativ auf die Plattform hochgeladen werden.



Gesuch stellen oder abschliessen