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Der Kanton Graubünden kann finanzielle Beiträge für Neubauten mit Vorbildcharakter gewähren. Ersatzneubauten sind den Neubauten gleichgestellt. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass das Gebäude dem MINERGIE-P Standard entspricht.

Erforderliche Beilagen für die Gesuchstellung

1. Unterschriebenes Gesuchsformular
2. Situationsplan mit Kennzeichnung des Objektes
3. Baueingabe-Pläne (Massstab 1:100) in einfacher Ausführung
4. Provisorisches MINERGIE-P-Zertifikat oder bei gleichzeitiger Einreichung des MINERGIE-P-Antrages eine Kopie des 
    unterzeichneten Antragformulars.

Erforderliche Beilagen beim Gesuchsabschluss

1. Unterschriebenes Abschlussformular
2. MINERGIE-P Zertifikat (Kopie)

 


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