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Der Kanton Graubünden kann Beiträge für Massnahmen an Anlagen in gewerblichen und industriellen Prozessen gewähren, wenn damit ein wesentlicher besserer Nutzungsgrad erzielt wird als die energetischen Anforderungen verlangen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass mit den geplanten Massnahmen ein Nutzungsgrad erzielt wird, der nach der Sanierung mindestens 25 Prozent über dem bisherigen Wert liegt.

Erforderliche Beilagen bei der Gesuchstellung

1. Unterschriebenes Gesuchsformular
2. Situationsplan mit Kennzeichnung des Objektes
3. Projektbeschrieb oder Ingenieurprojekt der Nutzungsgradverbesserung
4. Berechnung Nutzungsgradverbesserung (Verbrauch heute / Verbrauch nach Sanierung)
5. Kostenzusammenstellung
6. Foto der bisherigen Anlage
7. Offerte der neuen Anlage

Erforderliche Beilagen beim Gesuchsabschluss

1. Unterschriebenes Abschlussformular
2. Fotos der neuen Anlage
3. Abschlussrechnung der neuen Anlage

 


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