Navigation

Inhaltsbereich

Der Kanton kann Beiträge an die Erstellung von Ladeinfrastruktur auf Parkfeldern für bestehende gewerblich genutzte Fahrzeuge sowie in und an bestehenden Mehrfamilienhäusern gewähren.

Er kann zudem den Gemeinden Beiträge an die Errichtung von Ladeinfrastruktur bei öffentlich zugänglichen, bewirtschafteten Parkfeldern gewähren.

Der Kanton kann Beiträge für netzdienliche Ladeinfrastruktur bei Wohnbauten gewähren.