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Der Kanton startet zwei neue, zeitlich befristete Förderaktionen zur Energieeffizienz. In den Jahren 2015 und 2016 werden sowohl der Ersatz von Beleuchtungsanlagen in Nichtwohnbauten als auch MINERGIE-Sanierungen auf Gesuch hin mit Beiträgen unterstützt.

 
Beim Ersatz einer bestehenden konventionellen Beleuchtungsanlage durch eine moderne LED-Beleuchtung kann der Einspareffekt hinsichtlich des Stromverbrauchs über 60 Prozent betragen. Für einen beitragsberechtigten Ersatz von fest installierter Beleuchtung in bestehenden Nichtwohnbauten müssen energetisch optimierte Beleuchtungsanlagen (Lichtquellen, Betriebsgeräte und Leuchtengehäuse) verwendet werden. Berücksichtigt werden Sanierungen ab einer Beleuchtungsfläche von 200 Quadratmetern.


Mit der Förderaktion MINERGIE-Sanierung soll eine Lücke geschlossen werden; die Zahl der Gesamtsanierungen von Gebäuden aufgrund bereits bestehender Förderprogramme soll damit zusätzlich erhöht werden. Die beitragsberechtigte MINERGIE-Sanierung muss eine Investition in die Gebäudehülle oder in eine haustechnische Anlage auslösen.