Zwei Förderaktionen für mehr Energieeffizienz
Der Kanton startet zwei neue, zeitlich
befristete Förderaktionen zur Energieeffizienz. In den Jahren 2015 und 2016
werden sowohl der Ersatz von Beleuchtungsanlagen in Nichtwohnbauten als auch MINERGIE-Sanierungen
auf Gesuch hin mit Beiträgen unterstützt.
Beim Ersatz einer bestehenden konventionellen Beleuchtungsanlage durch eine moderne
LED-Beleuchtung kann der Einspareffekt hinsichtlich des Stromverbrauchs über 60
Prozent betragen. Für einen beitragsberechtigten Ersatz von fest installierter
Beleuchtung in bestehenden Nichtwohnbauten müssen energetisch optimierte Beleuchtungsanlagen
(Lichtquellen, Betriebsgeräte und Leuchtengehäuse) verwendet werden.
Berücksichtigt werden Sanierungen ab einer Beleuchtungsfläche von 200
Quadratmetern.
Mit der Förderaktion MINERGIE-Sanierung soll eine Lücke geschlossen werden; die
Zahl der Gesamtsanierungen von Gebäuden aufgrund bereits bestehender Förderprogramme
soll damit zusätzlich erhöht werden. Die beitragsberechtigte MINERGIE-Sanierung
muss eine Investition in die Gebäudehülle oder in eine haustechnische Anlage
auslösen.