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Die Nutzung der Wasserkraft in der Region Davos kann ausgebaut werden: Die Regierung hat die neue Wasserrechtskonzession für das Kraftwerk Flüelabach sowie die Konzessionen für den Ausbau der bestehenden Kraftwerke Frauenkirch und Glaris genehmigt.

Die Bündner Regierung genehmigt die Wasserrechtskonzessionen für das Projekt zum Neubau des Kraftwerks Flüelabach und für den Ausbau der bestehenden Kraftwerke Frauenkirch und Glaris.

Die EWD Elektrizitätswerk Davos AG (EWD AG) bekam im November 2013 von den Stimmbürgern der Gemeinde Davos das Recht verliehen, die Wasserkraft im Flüelatal durch den Neubau einer Kraftwerksanlage zu nutzen, zusätzlich wurden Wasserrechtskonzessionen für den Ausbau der bestehenden Kraftwerke Frauenkirch und Glaris verliehen. Mit den Neu- und Ausbauvorhaben will die EWD AG ihre Eigenproduktion von 12 auf 34 Millionen Kilowattstunden steigern und dafür Investitionen von rund 63 Millionen Franken vornehmen. Die nun von der Regierung genehmigten Konzessionen zur Nutzung der Wasserkraft werden für 80 Jahre erteilt.

Durch die Konzessionierung der Kraftwerke Frauenkirch und Glaris werden sich die Restwasserverhältnisse im Landwasser und Sertigbach stark verbessern. Die verfügten Restwassermengen richten sich nach der aktuellen Gewässerschutzgesetzgebung und übersteigen damit die Anforderungen, welche mit der Restwassersanierung umgesetzt worden wären. Die EWD AG wird die notwendigen Restwasserabgaben gemäss den nun verfügten Mengen durch Umbauten an den bestehenden Fassungen sicherstellen.

Neben den neuen bzw. erweiterten Nutzungen wurde zusammen mit den Kraftwerksprojekten ein sogenanntes Gewässernutzungskonzept (GNK) erstellt. Das Konzept beinhaltet den Ausgleich zwischen Gebieten mit und ohne Wasserkraftnutzung und stellt für mindestens 20 Jahre insbesondere den Schutz des Flüelabachs auf dem Gewässerabschnitt ab der geplanten Wasserfassung Dörfji aufwärts, des Sertigbachs ab der Wasserfassung Mühle aufwärts sowie des Dischmabachs sicher.