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Im Kanton Graubünden bestehen an diversen Gewässerläufen vereinzelte ehehafte Rechte. Der Umgang mit diesen naturgemäss unbefristeten, ehehaften Rechten, entspringt einer vergangenen, überholten Rechtsordnung. Daher hat das Amt für Energie und Verkehr ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die sich stellenden Rechtsfragen im künftigen Umgang mit ehehaften Rechten klärt.

Gutachten Ehehafte Wasserrechte