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Gegenstand der öffentlichen Auflage ist die beantragte Verlängerung der in den Konzessionsverträgen Flüalabach, Sertigbach und Landwasser vom 24. Januar 2014 zwischen der Gemeinde Davos und der EWD in Art. 3 festgelegten Baufristen. Die Verlängerung der Baufristen sind notwendig, da wegen den aktuellen Verhältnissen am Strommarkt die Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Investitionen nicht gegeben ist. Der übrige Inhalt der Konzessionsverträge, insbesondere Umfang und Dauer der Konzessionen, werden durch die vorliegenden Baufristverlängerungen nicht tangiert.

Hier geht es zum vollständigen Auflagetext im kantonalen Amtsblatt.

 

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