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Die vorliegende Projektänderung bezieht sich auf das Teilprojekt Mir-3 (Erneuerung der Bauten in und um Miralago) aus dem mit Beschluss durch die Regierung vom 25. Oktober 2016 (Prot. Nr. 932) genehmigten Projekt Lagobianco. Verfahrensgegenstand bildet die Anpassung der mit Projektgenehmigungsentscheid im Rahmen des Teilprojekts "Mir-3" erteilten Baubewilligung für die Seeufergestaltung Miralago. Der Bau des Pumpspeicherkraftwerks ist derzeit zurückgestellt, die Fristvorgaben zur Seeufergestaltung bleiben aber weiter verbindlich. Die fehlenden Materialströme (Ausbruchmaterial) führten zur vorliegenden Projektänderung. Bei einer allfälligen späteren Realisierung des Pumpspeicherkraftwerks Lagobianco wird die Seeufergestaltung Miralago erweitert bzw. im ursprünglich genehmigten Umfang umgesetzt.

Hier geht es zum vollständigen Auflagetext im kantonalen Amtsblatt.