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Mit der Verabschiedung des dringlichen Bundesgesetzes über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise am 25. September 2020 hat das Bundesparlement Unterstützungsmassnahmen für den öffentlichen Personenverkehr beschlossen.
Die Voraussetzung für die Gewährung einer Defizitdeckung, insbesondere betreffend Auflösung der vorhandenen Reserven, sind in den Unterlagen des Bundes festgehalten. Übersteigen die Reserven das Defizit 2020, besteht kein Anspruch auf Defizitdeckung.

Transportunternehmen mit einer Konzession, Bewilligung und/oder Genehmigung für die Tätigkeit im Kanton Graubünden, können für die COVID-Defizitdeckung 2020 ein Gesuch zur finanziellen Unterstützung einreichen. Entsprechende Unterlagen können unter info@aev.gr.ch angefordert werden.

Eingabefrist          31. März 2021 (elektronisch oder per Postversand)

Kontaktstelle        Amt für Energie und Verkehr Graubünden
                             Ringstrasse 10
                             7001 Chur
                             info@aev.gr.ch

 

Hier geht es zum vollständigen Auflagetext im kantonalen Amtsblatt.