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Der Leitfaden zum Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen nach Art. 71a EnG ist da!

Photovoltaik-Grossanlagen sind auch als «Solarexpress» bekannt. Mit einer Mindestgrösse von ca. 10 Hektaren sind sie sehr gross. Sie werden direkt im Baubewilligungsverfahren vom Kanton bewilligt. Gemeinde und Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer müssen vorgängig zustimmen. Der Leitfaden zeigt die Bewilligungsvoraussetzungen sowie die Anforderungen an die Gesuchsunterlagen auf. Möglichst gute Gesuchsunterlagen unterstützen ein schnelles Verfahren. Um von den Fördergeldern profitieren zu können, müssen die Anlagen bereits per Ende 2025 Strom einspeisen.


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