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Die Vernehmlassung für das Fahrplanverfahren 2022 / 2023 ist am 1. Februar 2021 gestartet. Bis zum 5. März 2021 können Anregungen und Begehren beim zuständigen Fahrplanpräsidenten oder direkt mit diesem Antragsformular eingereicht werden.

Hier geht es zum vollständigen Auflagetext im kantonalen Amtsblatt.