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Das Gesuch der Elektrizitätswerk Davos AG um Baufristverlängerungen gemäss Wasserechtsverleihungen mit der Gemeinde Davos für die Nutzung der Wasserkräfte des Flüelabachs, Sertigsbachs und Landwassers wurde am 15. Dezember 2020 (Protokoll Nr. 1097) durch die Regierung des Kantons Graubünden genehmigt. 

Hier geht es zum vollständigen Auflagetext im kantonalen Amtsblatt.

 

Gesuchsunterlagen