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Das Gesuch der Idro Arvigo SA um Baufristerstreckung bis zum 23. Oktober 2023 für den Bau des Kraftwerks Arvigo wurde am 15. Dezember 2020 (Protokoll Nr. 1099) durch die Regierung des Kantons Graubünden genehmigt.

Hier geht es zum vollständigen Auflagetext im kantonalen Amtsblatt.