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Die Genehmigung durch die Regierung der Restwassersanierung (Art. 80 ff. GSchG): Anordnung des zweiten Pakets, Teilschritt 1 der Sanierungsmassnahmen der Kraftwerke Zervreila AG ist erfolgt.

Hier geht es zum vollständigen Auflagetext im kantonalen Amtsblatt.

 

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