Öffentliche Auflage Genehmigung der Restwassersanierung (Art. 80 ff. GSchG): Anordnung des zweiten Pakets, Teilschritt 1 der Sanierungsmassnahmen der Kraftwerke Zervreila AG
Die Genehmigung durch die Regierung der Restwassersanierung (Art. 80 ff. GSchG): Anordnung des zweiten Pakets, Teilschritt 1 der Sanierungsmassnahmen der Kraftwerke Zervreila AG ist erfolgt.
Hier geht es zum vollständigen Auflagetext im kantonalen Amtsblatt.