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Die Regierung hat für die Nutzung der unteren Puschlaver Werke (Kraftwerke Campocologno I und II) eine Übergangsregelung erlassen. Die diesbezüglichen Nutzungsrechte enden am 31. Dezember 2020. Damit die Dotierung des künftigen Nutzungsregimes in den Kraftwerken Campocologno I und II sichergestellt werden kann, sind umfassende Umbauarbeiten am Fassungsbauwerk in Miralago sowie der Neubau der Dotieranlagen (Dotiersee, Dotierkraftwerk) erforderlich. Die entsprechenden Genehmigungen liegen zwar vor, jedoch steht der definitive Finanzierungsentscheid der Bundesbehörden betreffend Sanierung bzw. Wiederherstellung der Fischgängigkeit und Fischschutz noch aus. Dieser Entscheid ist Voraussetzung für den Beginn der Bauarbeiten in Miralago und die künftige Dotierung. Für die Übergangszeit bedarf es einer Regelung mit provisorischen Massnahmen.

Hier geht es zum vollständigen Auflagetext im kantonalen Amtsblatt.

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