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Die heute gültige Rechtsgrundlage für den Forstdienst Graubünden bildet das kantonale Waldgesetz vom 25. Juni 1995, worin die qualitative und quantitative Walderhaltung, die bestmögliche Erfüllung der Waldfunktionen, insbesondere der Schutzfunktion, der Schutz des Waldes als naturnahe Lebensgemeinschaft und die Förderung und Erhaltung der Wald- und Holzwirtschaft festgehalten sind.

Daneben sind eine ganze Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen von Bund und Kanton zu beachten, die bei den vielfältigen Aufgaben des Forstdienstes ein Rolle spielen.

Die wichtigsten kantonalen Gesetzesgrundlagen haben wir nachfolgend aufgeführt:

Kantonales Recht
920.100 Kantonales Waldgesetz
920.110 Vollziehungsverordnung zum kantonalen Waldgesetz
920.150 Verordnung zum Integralen Risikomanagement bei Naturgefahren (IRMV)
920.600 Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Waldgesetz betreffend forstliche Planung
920.800 Richtlinien für die Durchführung von organisierten Veranstaltungen im Wald
803.300 Submissionsgesetz (und dazugehörige Verordnungen)
803.310 Submissionsverordnung (SubV)
803.410 Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)

Bundesrecht
Die massgeblichen Bundesgesetze zum Bereich Wald finden Sie auf der Website der Bundesverwaltung