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Das für den einheitlichen Vollzug der Submissionsvorschriften zuständige Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden hat zwei neue Weisungen betreffend die Berücksichtigung der Lehrlingsausbildung sowie die Einhaltung der ILO-Kernübereinkommen im öffentlichen Beschaffungswesen herausgegeben und das Selbstdeklarationsblatt entsprechend angepasst.
Die in diesem Zusammenhang an alle öffentlichen Beschaffungsstellen abgegebenen Dokumente finden Sie nachfolgend: